Vorstellung des Planentwurfs für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens nach dem BauGB; Hinweis auf GR-Sitzung vom 10.04.2018 - TOP 4.1 - Beschluss-Nr. 51


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung am 10.04.2018 hat der Planungsverband den in Abstimmung mit dem Arbeitskreis erarbeiteten Planentwurf für das künftige Baugebiet "Eggenberger Feld Süd" vorgestellt. Dem Entwurf hat der Gemeinderat grundsätzlich, mit einigen Änderungswünschen, zugestimmt.

Der Planentwurf wurde zwischenzeitlich mehrmals überarbeitet, die Anforderungen der einzelnen Planer (Städtebau, Grünordnung, Erschließung, Lärmschutz) aufeinander abgestimmt und in den nun vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

Der Planentwurf wurde von den Planern in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Auf die Präsentationen des Planungsverbandes und Landschaftsplanerin Linke wird verwiesen.

Eingangs ging 1. Bürgermeister Popp darauf ein, dass man in den letzten Monaten in Bezug auf die Baulandausweisung keineswegs untätig war. Mindestens 20 Besprechungen und Sitzungen haben dazu stattgefunden, um heute den Entwurf präsentieren zu können. Dazu kommen eine erhebliche Anzahl an Telefonaten und Emails. Er unterstrich: Wir waren dran und wir werden dran bleiben, damit das Verfahren zügig durchgeführt wird!

Herr Krimbacher vom Planungsverband ging bei seinen Ausführungen auf die wesentlichen Grundzüge der Planung und einzelne Festsetzungen wie Dachformen, unterschiedliche Nutzungsbereiche, Maß der baulichen Nutzung, Wandhöhen, Gestaltung sowie Immissionsschutz ein.

Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Krimbacher präsentierte Frau Linke die grünordnerischen Festsetzungen. Gegenüber der Darstellung im bestehenden Flächennutzungsplan verringert sich durch die Änderung des FNP die Baufläche um ca. 2 ha. Für das neue Baugebiet beträgt der naturschutzrechtliche Ausgleich ca. 2 ha. Diese Fläche soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 380 Gemarkung Tünzhausen bereitgestellt werden, das auch von der Unteren Naturschutzbehörde schon der Gemeinde vorgeschlagen worden ist.

Frau Linke führte aus, dass noch folgende Änderungen der Planung vorzunehmen und vom Gemeinderat zu beschließen wären:
  1. Die Einmündungstrompeten an den Fußwegen im Grünzug sollen entfallen.
  2. Die bei Parzelle 67 dargestellten Bäume sind wegen der Tiefgarageneinfahrt um ca. 3-4 Meter nach Norden zu verschieben.
  3. Die Festsetzung zu den Einfriedungen soll folgenden Wortlaut erhalten:
       Einfriedungen als Zaunanlagen sind mit einer Höhe von max. 1,20 m inklusive eines sichtbaren Zaunsockels von max. 0,20 m als Metall- und Holzzäune zulässig. Mauern bzw. vollflächig geschlossene Zaunanlagen und freistehende Gabionen sind unzulässig. Maschendrahtzaun ist zwischen den Parzellen und an den Grundstücksgrenzen zum internen Grünzug und zum Ortsrand im Westen zulässig. Bei Ausführungen mit Sockel ist die Durchlässigkeit für Kleinsäuger zu gewährleisten. Bezugshöhe für den Zaun ist die geplante Straßenoberkante.
  1. Festsetzung der südlichen Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen als "Verkehrsfläche für Landwirtschaft".
  2. Die offenen Stellplätze im Bereich der Kindertagesstätte und WA 4 werden als hinweisliche Darstellung statt als Festsetzung aufgenommen, um Probleme im Rahmen der Ausführungsplanung zu vermeiden.

Herr Krimbacher, Frau Linke und Herr Söllner beantworteten die Fragen der Gemeinderatsmitglieder (siehe Diskussionsverlauf).

Diskussionsverlauf

Herr Zwingler erschien die Straßenbreite von 5 m zu gering und er hatte Zweifel, ob der notwendige Grund für die Jobsterstraße mit Gehweg tatsächlich zur Verfügung steht.

Dazu führten Herr Krimbacher und Herr Söllner aus, dass die Straßen innerhalb des Baugebietes mit 5 m ausreichend sind. Die im Westen des Baugebiets von Nord nach Süd verlaufende Straße hat eine Breite von 6,25 und einen 1,80 m breiten Gehweg. Die Jobsterstraße bleibt in der Breite von 5,75 m und wird in dieser Breite bis zum südlichen Ende weitergeführt. Bisher hat die Straße im südlichen Bereit nur eine Breite von 4,25 m. Nach den bisherigen Planungen und Aufmaßen ist der erforderliche Grund vorhanden, ohne in die Baugrundstücke eingreifen zu müssen.

Herr Kortus schlug vor, den westlichen Gehweg an der Jobsterstraße zumindest bis zum Baugebiet weiter zu führen und mit auszubauen.

Herr Zwingler fragte noch nach der Anbindung im Süden an der Rampe der Straße nach Eggenberg nach.

Dies wurde geprüft und der Bebauungsplan auch bereits entsprechend angepasst, so Herr Söllner. Es gibt nach dem derzeitigen Stand der Planung keine Probleme. Die Steigung gab er mit 9% an.


Herr Held war mit der vorgeschlagenen Festsetzung zu den Einfriedungen nicht einverstanden. Es sollten als Sichtschutz Zäune von 1,80 m bis 2 m Höhe zugelassen werden, die ggf. mit Efeu oder ähnlich bepflanzt werden könnten.

Frau Huber und Herr Dinkel widersprachen dem entschieden und auch Frau Linke riet dringend von einer solchen Zaunhöhe ab.

Frau Gründel wollte wissen, ob eine Begrünung der Gebäude möglich ist.
Dies ist nach Auskunft von Frau Linke ausdrücklich gewünscht und empfohlen. In die Artenliste sind auch entsprechende Pflanzen aufgenommen. Sowohl Fassadenbegrünung als auch Dachbegrünung bei den Garagen ist zulässig; es gibt dazu aber keine gesonderte Regelung in den Festsetzungen.

Frau Linke führte zur vorgesehenen Ausgleichsfläche in Tünzhausen (Fl.Nr. 380) noch aus, dass wie von Herrn Steiner von der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagen, 7 Eichen gepflanzt werden sollen. Die Pflege soll evtl. durch den Landschaftspflegeverband erfolgen.

Dazu erhob Herr Zwingler wegen des Wildschweinbestands erhebliche Bedenken. Die Wildschweine graben die Wiese in kurzer Zeit um.
Diesbezüglich soll noch Rücksprache mit der UNB gehalten werden.

Beschluss 1

Die Einmündungstrompeten an den Fußwegen im Grünzug sollen entfallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 2

Die bei Parzelle 67 dargestellten Bäume sind wegen der Tiefgarageneinfahrt um ca. 3-4 nach Norden zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 3

Die Festsetzung zu den Einfriedungen soll folgenden Wortlaut erhalten:
Einfriedungen als Zaunanlagen sind mit einer Höhe von max. 1,20 m inklusive eines sichtbaren Zaunsockels von max. 0,20 m als Metall- und Holzzäune zulässig. Mauern bzw. vollflächig geschlossene Zaunanlagen und freistehende Gabionen sind unzulässig. Maschendrahtzaun ist zwischen den Parzellen und an den Grundstücksgrenzen zum internen Grünzug und zum Ortsrand im Westen zulässig. Bei Ausführungen mit Sockel ist die Durchlässigkeit für Kleinsäuger ist zu gewährleisten. Bezugshöhe für den Zaun ist die geplante Straßenoberkante.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 4

Festsetzung der südlichen Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen als "Verkehrsfläche für Landwirtschaft".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 5

Die offenen Stellplätze im Bereich der Kindertagesstätte und WA 4 werden als hinweisliche Darstellung statt als Festsetzung aufgenommen, um Probleme im Rahmen der Ausführungsplanung zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 21.09.2018 09:42 Uhr