Formlose Voranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 bzw. 10 Wohneinheiten durch die Fa. HMS GmbH auf der Fl.Nr. 537/2, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.11.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich Geltungsbereich des Bebauungsplanes Freisinger Straße. Hinsichtlich Art und Maß ist die umliegende Bebauung überwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut.

Folgende Festsetzungen sind betroffen:

Baufenster lt. B-Plan 12 m x 17 m
Firstrichtung lt. B-Plan Nord/Süd
Tiefgarage (Baufenster nicht vorhanden)
Überbaubare Fläche 210 m²
GRZ lt. B-Plan 25
Wandhöhe lt. B-Plan 6,30 m

Zur Bebauung werden zwei Varianten vorgeschlagen. Variante 1 beinhaltet 8 Wohneinheiten. Variante 2 sieht 10 Wohneinheiten vor.

Variante 1/8WE:

Hierzu wird ein Baufenster mit 13,00 m x 23,00 m benötigt. Vorgesehen ist E+1+D. Die GRZ ist mit  0,33 und die GFZ mit 0,76 angegeben. Wandhöhe 7,40 m. Die Dachneigung beträgt 13°. Die geplante Firstrichtung wird West/Ost sein. Die vom Antragsteller notwendigen Stellplätze sind mit 20 Stellplätzen gerechnet (lt. Satzung 16 plus 2 = 18). Diese werden in einer Tiefgarage und oberirdisch nachgewiesen.
Die Zufahrt erfolgt über ein Geh- und Fahrtrecht der Fl.Nr. 537, Gemarkung Allershausen. An die Fl.Nr. 535/4, Gemarkung Allershausen, sollen 50 m² abgetreten werden. Angenommen wird eine Grundstücksgröße von 1005 m², da mit dem Grundeigentümer vereinbart ist, dass zusätzlich Grund von der Fl.Nr. 537 zugekauft werden kann.

Variante 2/10 WE:

Hierzu wird ebenfalls ein Baufenster mit 12,00 m x 24,00 m benötigt. Geplant ist E+1+D. Die GRZ ist mit 0,32 und die GFZ mit 0,85 angegeben. Wandhöhe 6,60 m. Die Dachneigung beträgt 35°. Die geplante Firstrichtung wird West/Ost sein. Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze sind lt. Antrag mit 22 Stellplätzen ermittelt (lt. Satzung 20 plus 3 = 23). Diese werden auch wie bei Variante 1 in einer Tiefgarage und oberirdisch nachgewiesen. Die Zufahrt erfolgt über ein Geh- und Fahrtrecht der Fl.Nr. 537, Gemarkung Allershausen. An die Fl.Nr. 535/4, Gemarkung Allershausen, sollen 50 m² abgetreten werden. Angenommen wird eine Grundstücksgröße von 1005 m², da mit dem Grundeigentümer vereinbart ist, dass zusätzlich Grund von der Fl.Nr. 537 zugekauft werden kann.

Diskussionsverlauf

Den Gemeinderatsmitgliedern Dinkel und Zandt ist die geplante Verdichtung mit 8 bzw. 10 WE zu massiv.

Her Lerchl sprach sich hingegen im Hinblick auf den knappen Wohnraum für das Vorhaben aus, zumal die Stellplätze weitgehend in einer Tiefgarage untergebracht werden.

Herr Held merkte an, dass man dem Antrag in Bezug auf die Gleichbehandlung anderer vergleichbarer Bauvorhaben nicht zustimmen kann.

Beschluss

Zu der beantragten Bebauung mit 8 bzw. 10 Wohneinheiten wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Damit ist das Einvernehmen verweigert. Gemeinderatsmitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 26.11.2018 11:26 Uhr