Landratsamt Freising, Bauamt, vom 28.09.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauamt des Landratsamtes Freising gibt folgende Anreg
ungen und Hinweise:
- Das Potokoll über die Beschlussmäßige Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Einwände der Träger öffentlicher Belange ist vorzulegen.
Überlassung einer kompletten Planfassung der bekannt gemachten Fassung sowie ggf. die zusammenfassende Erklärung als Digitalfassung – möglichst im pdf-Format (300 dpi) und mit Unterschrift des Herrn Bürgermeisters zu überlassen (für die Einstellung in das Geoportal)
Planfassung (4-fach) und zusammenfassende Erklärung (1fach) in Papierform.
Hinweise für Gemeinde/Planer:
Verfahrensvermerke aus den Planungshilfen für die Bauleitplanung 2016/17 unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 2 BauGB anpassen
Bei der Bekanntmachung soll auch auf die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung i. V. m. § 3Abs. 2 BauGB hingewiesen werden. Bitte künftig im Lageplan auch Straßennamen anführen. Bitte künftig den räumlichen Geltungsbereich auch beschreiben, auch wenn der Lageplan in der Bekanntmachung enthalten ist. Auf Flurnummern ist zu verzichten.
Beschluss
Der Gemeinderatsbeschluss über die Behandlung der Stellungnahmen und der rechtsgültige Plan mit Satzung werden dem Landratsamt Freising, Bauamt in der gewünschten Form zugesandt.
Die Verfahrensvermerke und der Text zur Bekanntmachung werden angepasst, Straßennamen gibt es in Laimbach nicht.
Der Hinweis, dass künftig der räumliche Geltungsbereich zu beschreiben ist, wird zur Kenntnis genommen. Im vorliegenden Fall wird aufgrund der Kleinräumigkeit, der geringfügigen Veränderung und der fehlenden Straßennamen darauf verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2018 11:26 Uhr