Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Stellplätzen und Technikraum durch Anita und Bernhard Hiebl auf der Fl.Nr. 132/1
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße.
Art und Maß der Bebauung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Für folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
- Baufenster (Nur für Bestand festgesetzt, geplantes Vorhaben weitgehend außerhalb der Baufenster)
Dachneigung Carport (Dach steigt nicht zum Hauptbaukörper an)
sind Befreiungen erforderlich.
Beim Carport und Technikraum werden die vorgeschriebenen Stauraumabstände eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Diskussionsverlauf
Herr moniert, dass das geplante Gebäude an der Nord-West-Ecke des Grundstücks direkt an die Straße anschließt. Es ist zu prüfen, ob die Abstandsflächen und die Baugrenzen in diesem Bereich eingehalten werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für Baufenster und Dachneigung Carport wird zugestimmt.
Allerdings betrifft die Zustimmung zur Befreiung von der Einhaltung der Baugrenzen nicht den Bereich an der Nord-West-Ecke des Grundstücks. Hier sind auf jeden Fall die Baugrenzen einzuhalten und die Abstandsflächen zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Datenstand vom 20.12.2018 10:43 Uhr