Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Erding vom 02.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.12.2018 ö Beschliessend 2.1.9

Sachverhalt

Die Fläche im Planungsgebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Das geplante Baugebiet grenzt im Westen unmittelbar an eine landwirtschaftliche Fläche an. Es kann daher zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen kommen, die sich auch auf das Baugebiet auswirken können. Die Bauwerber sind deshalb auf diesen Umstand hinzuweisen und soweit diese Emissionen unvermeidlich sind (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit), von diesen auch zu tolerieren.

Aus landwirtschaftlicher Sicht ist sicher zu stellen, dass die Landwirte auch in Zukunft ungehindert zu ihren Feldern gelangen können. Es ist dafür zu sorgen, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen auch weiterhin mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten erreicht werden können.

Um den Nachteil einer künftigen Beschattung durch Bäume im Grünstreifen auszugleichen, ist ein Mindestabstand von 4 Metern zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis und wird die Bauwerber auf die Anregungen und Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr