Überarbeitung der vorhandenen Bebauungspläne und Neuaufstellung von Bebauungsplänen in den Ortsteilen der Gemeinde Allershausen - Antrag der CSU-Fraktion


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.12.2018 beantragt die CSU-Fraktion bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten bzw. bei Doppelhaushälften ab drei Wohneinheiten den Bau von Tiefgaragen zwingend zu fordern. Nur Besucherstellplätze sollten auf versiegelten Grünflächen erlaubt sein. Grundsätzlich soll auch weiterhin die derzeit gültige Stellplatzsatzung gelten.

Dazu soll in den entsprechenden Bebauungsplänen eine Festsetzung getroffen werden und die derzeit gültigen Bebauungspläne im Ortsgebiet von Allershausen entsprechend ergänzt werden.

In diesem Zusammenhang sollte auch darüber beraten werden, ob nicht auch die größeren Ortsteile Leonhardsbuch, Aiterbach und Unterkienberg mit Bebauungsplänen überzogen werden sollten, damit auch dort klare Vorgaben für die Bauwerber bestehen. Diese Regelungen sollen auch dem Gemeinderat die Entscheidungen bzw. die Gleichbehandlung und eine entsprechende Ortsplanung bei künftigen Bauanträgen erleichtern.

Mit der Umsetzung ist zeitnah zu beginnen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind in den Haushalt 2019 einzuplanen.

Bei der Kanzlei Döring-Spieß wurde bezüglich der damit verbundenen rechtlichen Fragen angefragt. RA Beisse hat dazu Stellung genommen (siehe Email vom 29.01.2019).

Im Kern kommt RA Beisse zu der Aussage, dass mit der Änderung der Stellplatzsatzung das mit dem Antrag verfolgte Ziel nach Tiefgaragenstellplätzen nicht erreicht werden kann. Eine derart gestaltete Satzung kann aller Voraussicht nach nicht mit Rechtssicherheit erlassen werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Verbot der Errichtung von Stellplätzen in bestimmten Bereichen bodenordnenden Charakter hat und deshalb nicht auf Basis von bauordnungsrechtlichen Rechtsgrundlagen - hier Art. 81 BayBO - erlassen werden kann.

Die Forderung, flächendeckend Tiefgaragen ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten zu fordern, lässt sich bloß im Rahmen einer das gesamte Gemeindegebiet überspannenden Bauleitplanung - also mittels Bebauungsplan - erreichen. Die notwendige Überplanung von bereits bebauten Gebieten ist sehr schwierig und extrem fehleranfällig. Voraussetzung dazu wäre die Entwicklung städtebaulicher Ziele. Es sind auf jeden Fall Ungleichbehandlungen der Planbetroffenen zu befürchten.
RA Beisse gibt abschließend zu bedenken, dass die Verwaltung mit einer derart ausgeweiteten Überplanung wohl für die nächsten Jahre ausschließlich mit der Erstellung (und in der Folge mit der Verteidigung) der Bauleitpläne beschäftigt sein wird.

Dazu ist noch anzumerken, dass durch den Wechsel in der Geschäftsleitung der Verwaltung kein in der Bauleitplanung erfahrener Mitarbeiter zur Verfügung stehen wird. Bei diesem Umfang an Planungen ist davon auszugehen, dass von der VG eine entsprechende zusätzliche Planstelle geschaffen werden muss, um diese umfangreichen Arbeiten bei der Bauleitplanung bewältigen zu können.

Diskussionsverlauf

Herr Mück ergänzte zum Antrag, dass es seiner Fraktion insbesondere um die Stellplatzproblematik bei Mehrfamilienwohnhäusern geht. Es stellt sich die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, Stellplätze oberirdisch anzulegen. Dem steht sicherlich das Bestreben entgegen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

1. Bürgermeister Popp sieht in den Punkten des Antrages in erster Linie zwei Probleme:
  1. erhebliche Widerstände der Grundeigentümer bei Planungen und Änderungen im Bestand
  2. personelle Belastung in der Verwaltung (derzeit nicht zu stemmen) und enorm hohe Planungskosten
Sinnvoll sind derartige Regelungen sicherlich bei neuen Baugebieten. Bei Planungen in den Ortsteilen rechnet er mit einem "Mordsärger".

Herr Held führte zu den Planungen in den Ortsteilen aus:
  • Explosion der Grundstückspreise geht auch den Ortsteilen nicht vorüber
  • daher müssen gewisse Gestaltungsregeln geschaffen werden
  • Die Thematik ist nicht von heute auf morgen lösbar- Zumindest aber soll es ein Anstoß sein, sich damit zu befassen, unabhängig von der Forderung nach Tiefgaragen
  • für die Planungen in den Ortsteilen sind nicht die Tiefgaragen das Problem

Herr Dinkel bestätigt die Befürchtungen des Bürgermeisters, dass man sich da mächtigen Ärger einhandeln wird. Zudem sind nicht unerhebliche Kosten zu erwarten. Daher plädierte er dafür, die weitere Behandlung in den nächsten Gemeinderat ab 2020 zu verschieben.

Herr Raith unterstrich, dass es grundsätzlich richtig ist, nicht immer mehr Oberflächen zu versiegeln. Seiner Ansicht nach ist die Bauleitplanung aber der falsche Ansatz zur Verkehrs- und Fahrzeugreduzierung. Man muss wegkommen von der großen Zahl an Stellplätzen.
Ferner wies er darauf hin, dass derzeit zwei Mobilitätskonzepte (MIA und München-Nord) in Bearbeitung sind.

Nina Huber fand beide Anträge gut. Man solle durch die Verwaltung weitere Prüfungen anstrengen um evtl. doch die Stellplatzsatzung nach dem Muster anderer Gemeinden/Städte in Bezug auf Tiefgaragenstellplätze zu fassen. Der Zeitpunkt für Planungen ist schwierig. Nur "Drüberstülpen" funktioniert nicht mehr. Es gilt, alle Betroffenen dazu ins "Boot" zu holen, was unzweifelhaft mit einem enormen zusätzlichen Aufwand verbunden sein wird. .

Herr Schuhbauer sah die Überplanung des Bestandes in den Ortsteilen mehr als problematisch. Auch in Allershausen hat das in der Vergangenheit letztlich nicht funktioniert. Erst einmal sollte der Flächennutzungsplan überarbeitet werden.

1. Bürgermeister Popp wies darauf hin, dass der FNP kein Baurecht schafft und keine konkrete Bebauung regelt.

Herr Lerchl wies auf die Regelungen der Stadt München hin. In Allershausen geht es halt mal ohne Auto nicht. Die Autos gehören seiner Ansicht nach in Tiefgaragen. Der Ansatz des CSU-Antrags ist richtig. Auf jeden Fall soll dies bei neuen Baugebieten und größeren Projekten verfolgt werden.

Herr Held noch einmal: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es bei derartigen Planungen zu Konflikten und Ärger kommt. Das darf man aber nicht scheuen. Die angesprochenen derzeitigen personellen Engpässe in der Verwaltung und das Geld dürfen jedenfalls nicht entscheidend sein. Dann muss man halt die Arbeiten extern erledigen lassen, so seine Meinung. Außerdem gab er zu bedenken, dass der Stellplatzbedarf weiter steigen wird und man der weiteren Versiegelung entgegenwirken muss.

Es geht nicht um Mobilität, sondern um die bauliche Verdichtung, so Herr Schrödl. Dieser Druck wirkt sich auch auf die Ortsteile aus.

Frau Kopp regte an, weitere rechtliche Alternativen zu prüfen.

Oft scheitern oberirdische Stellplätze schon an der Einhaltung der GRZ, gab Herr Dinkel zu bedenken.

Frau Gründel wies auf einen früheren Gemeinderatsbeschluss hin, wonach die Ortsteile baulich nicht so stark entwickelt werden sollen, sondern in erster Linie der Hauptort Allershausen. Erst einmal muss ein Umdenken bei den Menschen einsetzen, weg vom Auto und es gilt entsprechende Mobilitätskonzepte zu entwickeln.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der CSU-Fraktion vom 18.12.2018 zu.
In Bebauungsplänen soll eine Festsetzung zur Erforderlichkeit von Tiefgaragenstellplätzen bei Gebäuden ab 4 Wohneinheiten getroffen werden und die derzeit gültigen Bebauungspläne im Ortsgebiet von Allershausen entsprechend ergänzt werden.
Außerdem sollen die größeren Ortsteile Leonhardsbuch, Aiterbach und Unterkienberg mit Bebauungsplänen überzogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt. Nach der Abstimmung schlug 1. Bürgermeister Popp vor, dass sich der AK "Baulandentwicklung" weiter und vertiefend mit dieser Thematik befassen soll.

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr