Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 450/Teilfläche, Gemarkung Tünzhausen durch Peter Pichler


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.03.2019 ö Beratend 4

Sachverhalt

Lt. Antragsunterlage soll auf der Fl.Nr. 450/T, Gemarkung Tünzhausen, ein Wohngebäude (1 WE) errichtet werden. Die zu bebauende Fläche liegt außerhalb der Einbeziehungssatzung Göttschlag. Das Gebäude soll auf einer Fläche außerhalb des vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Amper situiert werden. Ob die bestehende Einbeziehungssatzung deshalb geändert werden muss, soll im Lauf eines Vorbescheidsverfahren geklärt werden.
Kernaussage eines stattgefundenen Vorgespräches mit dem Landratsamt Freising, Herrn Hilpert, wäre die Notwendigkeit der Änderung der Satzung oder eine Einzelfallentscheidung. Eine endgültige positive Entscheidung liegt erst vor, wenn die Fachbehörden im Verfahren beteiligt sind.
Eine Entscheidung durch den Gemeinderat zur Änderung der Satzung soll vorerst nicht getroffen werden. Die Frage zur Schaffung von Retentionsflächen wird durch die Wasserwirtschaft geprüft.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird in Aussicht gestellt. Ob für das Bauvorhaben eine Retentionsfläche geschaffen werden muss, ist vom Landratsamt zu prüfen .
Das Erfordernis einer Änderung der Einbeziehungssatzung Göttschlag ist, falls erforderlich, separat durch den Gemeinderat zu entscheiden. Die Kosten hierzu sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung des Baugrundstücks bzw. die Zufahrt ist sicherzustellen und ggf. dinglich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.04.2019 09:43 Uhr