Antrag zum Neubau eines Garagengebäudes durch Sebastian Weber, Leonhardsbuch, auf der Fl.Nr. 1155/6, Gemarkung Allershausen
Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung vom 14.02.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit dem Neubau sollen 3 zusammenhängende Garagen errichtet werden. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt 9,00 m x 5,50 m. Der Stauraum 6,00 m. Aufgrund der Größe des Garagengebäudes handelt es sich um ein
verfahrensfreies Vorhaben nach § 57 Abs. 1 BayBO. Es könnte durch die Verwaltung eine isolierte Befreiung vom fehlenden Baufenster ausgesprochen und erteilt werden.
Die Änderung des Bauungsplanes Kammerfeld und Gewerbegebiet-West und auch die damit im Zusammenhang erlassene Veränderungssperre greift durch die beabsichtigte Maßnahme nicht. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann hier in Anspruch genommen werden, da der Sinn und Zweck der Veränderungssperre durch die Maßnahme nicht berührt wird.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt, da der Bau des Garagengebäudes nicht den Sinn und Zweck der Veränderungssperre (Verbot des Beherbergungsbetriebes) des Bebauungsplans Kammerfeld berührt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2019 09:16 Uhr