Antrag auf Kiesabbau im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf der Fl.Nr. 390 TF, Gemarkung Tünzhausen, sowie der Fl.Nr. 947 TF, 948 TF, 951/3 TF und 951/4 Ttf, Gemarkung Kranzberg durch die Rohrdorfer Sand und Kies GmbH, 83101 Rohrdorf; Hinweis auf TOP 3 der GR Sitzung vom 11.10.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Der beantragte Kiesabbau wird im Trockenabbau an der Amperleite geplant. Südlich und westlich der geplanten Abbaufläche befinden sich bereits rekultivierte Bereiche in Form von aufgeforsteten sowie wieder landwirtschaftlich genutzten Flächen und Landschaftsseen.
Das Abbaugebiet liegt östlich der Amper bei Göttschlag im Forst Rennweg im Bereich der Amperleiten. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 7,3 ha. Die geplante Kiesgrube beansprucht eine Teilfläche der Fl.Nr. 390, Gemarkung Tünzhausen und Teilflächen der Fl.Nr. 947, 948,951/3 und 951/4 der Gemeinde und Gemarkung Kranzberg.
Der Kiesabbau soll auf einer Fläche von 6,5 ha (Planungsgebiet abzgl. Sicherheitsabstand) erfolgen. Nach einer Wiederverfüllung soll die geplante Grube dann rekultiviert werden.
Die Kiesgrube Rennweg soll den Kiesabbau in Unterkienberg ersetzen, sodass die bisherige Belastung für Unterkienberg und besonders auch für Allershausen durch die LKW entfällt.
Das Abbaugebiet liegt im Grünordnungsplan „Hangwälder Allershausen“ mit der Bezeichnung Wald.
Die geplante Kiesgrube befindet sich außerhalb von bestehenden und planreifen Trinkwasser- und Heilschutzquellen. Im gesamten Hangbereich wurden keine Wasseraustritte festgestellt.
Der Erläuterungsbericht zur Maßnahme ist beigefügt.

Diskussionsverlauf

Herr Vaas frägt an, ob mit der Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens die Variante der Trassenführung entlang des Kieswerks für die Verlegung der Staatsstraße hinfällig wird.
Erster Bürgermeister Popp antwortet, dass dieser Trassenverlauf wegen der Steigung sehr unwahrscheinlich ist.

Frau Kopp erkundigt sich nach der Flächenaufteilung zwischen Allershausen und Kranzberg. Etwa 2/3 der künftigen Abbaufläche liegen auf Allershausener Gemeindegebiet.

Herr Held möchte hinsichtlich der Gewerbesteuer wissen, ob die Verwaltungsflächen künftig auf Allershausener Gemeindegebiet sind.
Da bisher bereits Gewerbesteuer gezahlt wurde, ist die Lage der Verwaltungsflächen nachrangig, soll aber auf Allershaus ener Gebiet verlagert werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2019 09:54 Uhr