Die Fraktionen der SPD und der CSU beantragen die Aufhebung der Kindergartengebühren in den gemeindlichen Kindergärten ab 01.09.2019. Als Begründung wird der staatliche Zuschuss zu den Elternbeiträgen angeführt. Dieser deckt derzeit die komplette Gebühr für einen 4-stündigen täglichen Besuch ab. Bei einer höheren Buchungszeit beträgt der „Eigenanteil“ derzeit zwischen 5 € und 54 €). Insofern greift das Argument der geringen Gebühren bedingt und immer in beide Richtungen (sind z.B. 30 € Eigenanteil zumutbar?).
Neben dem Verzicht auf Gebühren von insgesamt rund 40.000 € sind folgende Aspekte zu beachten:
Bei vollkommener Kostenfreiheit wird sich das Buchungsverhalten der Eltern ändern. Auch wenn hier unter Umständen etwas eingewirkt werden kann, werden Eltern im Zweifelsfall eine höhere Buchungskategorie erreichen. Dies wird durch die Einschätzung von Herrn Dix vom Bayerischen Gemeindetag bestätigt. Selbst wenn nur jedes zweite Kind eine Stunde länger bucht, führt dies zu einem deutlich erhöhten Personalbedarf, um den förderrechtlich notwendigen Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel einhalten zu können. Da es zurzeit äußerst schwierig ist, Personal zu finden, muss unter Umständen davon ausgegangen werden, nicht ausreichend Personal zu haben, was zu einer Kürzung der staatlichen Förderung führen würde. Mehrkosten von rund 50.000 € sind hier mindestens zu erwarten.
Die Regelung wird auf den Pfarrkindergarten und die Pusteblume übertragen werden müssen. Der Antrag bezieht sich zwar nur auf „gemeindliche“ Kindergärten. Gemeint sind aber wohl Kindergärten, die in der Gemeinde Allershausen liegen. Der Gebührenausfall muss dann entweder direkt oder über das höhere Defizit ausgeglichen werden. Auch dort wird der Personalbedarf steigen und das Defizit ansteigen lassen. Mehrkosten von rund 35.000 € sind hier mindestens zu erwarten.
Bisher wurde in die Gebühr auch das Spiel- und Getränkegeld mit erhoben, das direkt an den Kindergarten weitergeleitet wurde. Fällt dies weg, sind dem Kindergarten diese Gelder weiter zur Verfügung zu stellen. Mehrkosten von rund 13.000 € sind mindestens zu erwarten.
Um für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres (der Beitragszuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird) weiterhin eine staatliche Förderung zu erhalten, ist eine Gebührenerhebung und eine Gebührenstaffelung zwingend notwendig (siehe E-Mail von Herrn Porsch vom Ministerium). Denkbar ist daher, die Gebühren so festzulegen, dass die monatliche Gebühr maximal 109 € (bei 11 Monatsbeiträgen) beträgt.
Das Essensgeld soll wohl unangetastet bleiben und weiterhin berechnet werden. Ansonsten fallen hier weitere Mehrkosten an.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass neben dem Gebührenausfall von 40.000 € Mehrkosten von mindestens 98.000 € zu erwarten sind. Der Verwaltungsaufwand wird nicht gesenkt werden, da die Kinder im Förderportal weiterhin einzeln betrachtet und geführt werden müssen.
Andere Gemeinde verfahren hier ebenfalls unterschiedlich. So war zu lesen, dass die Gemeinde Hohenkammer die Gebühren auf generell unter 100 € senken (nicht abschaffen!) will, während z.B. in Fahrenzhausen die Gebühren entsprechend der Einkommensentwicklung erhöht werden.