Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die derzeitige Verordnung ist vom April 1999 und hat eine Gültigkeit von 20 Jahren. Aus diesem Grund ist eine neue Verordnung zu erlassen.
Auf die beigefügte Gegenüberstellung der derzeitigen Verordnung und des Entwurfs auf der Grundlage des aktuellen Musters des Bayerischen Gemeindetags wird verwiesen.
Der Bayerische Gemeindetag hat die Mustersatzung insbesondere an die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechung angepasst. Änderungen haben sich u.a. an den Begriffsbestimmungen (Ausweitung auf gemeinsame Geh- und Radwege), die Arten der Verunreinigung, die zumutbaren Reinigungsarbeiten und der Einteilung der Reinigungsflächen sowie dem Verbot des Einsatzes von Tausalz und anderen ätzenden Mitteln ergeben.
Eine Änderung der Einteilung der öffentlichen Straßen in die Reinigungsgruppen erfolgt nicht.
Diskussionsverlauf
Herr Dinkel merkt an, dass bei einem Verbot von Tausalz für die Bürger auch der Bauhof auf den Einsatz von Tausalz verzichten müsste.
Da der Umfang des Tausalzeinsatzes durch den Bauhof nicht bekannt ist, wird der Tagesordnungspunkt zurückgestellt, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Datenstand vom 03.06.2019 09:54 Uhr