Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten durch Michael Krüger auf der Fl.Nr. 549/7, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestraße. Das im allgemeinen Wohngebiet liegende Bauobjekt liegt teilweise außerhalb des Baufensters. Für das Grundstück ist eine Bebauung nach B-Plan „Seestraße“ mit 200 m² möglich. Mit der vorliegenden Planung ergibt sich eine Überschreitung von ca. 40 m². Mit der Überschreitung der überbaubaren Fläche ergibt sich auch eine geringfügige Überschreitung der GRZ von 0,32 statt 0,30. Die Bauweise erfolgt
in E + D. Es werden zwei Wohneinheiten (WE) errichtet, wovon eine WE eigengenutzt wird. Die Dachform und Dachneigung wird dem Bestand angepasst.
Das Grundstück Fl.Nr. 549/7 wird vor der Bebauung geteilt.
Festsetzung B-Plan Seestraße
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Beantragte Nutzung (Befreiung)
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Wohneinheiten max. 3 (Bestand 2 WE)
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beantragt DHH 2 WE
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überbaubare Grundstücksfläche max. 200 m²
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neue überbaute Fläche 239,95 m²
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Baugrenze
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teilweise überschritten im Osten
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Einer dritten Wohneinheit im Bestand wird nicht zugestimmt.
Für das neue Grundstück ist ein eigener Wasser- und Kanalanschluss herzustellen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Befreiungen für Wohneinheiten, GRZ und Baugrenzen werden erteilt.
Nach Abschluss der Maßnahme sind für Bestand und Neubau insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen. Zusätzlich ist auf dem Grundstück ein heimischer Obstbaum als Ersatzpflanzung zu pflanzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.07.2019 09:34 Uhr