Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten durch Michael Krüger auf der Fl.Nr. 549/7, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.05.2019 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestraße. Das im allgemeinen Wohngebiet liegende Bauobjekt liegt teilweise außerhalb des Baufensters. Für das Grundstück ist eine Bebauung nach B-Plan „Seestraße“ mit 200 m² möglich. Mit der vorliegenden Planung ergibt sich eine Überschreitung von ca. 40 m². Mit der Überschreitung der überbaubaren Fläche ergibt sich auch eine geringfügige Überschreitung der GRZ von 0,32 statt 0,30. Die Bauweise erfolgt
in E + D. Es werden zwei Wohneinheiten (WE) errichtet, wovon eine WE eigengenutzt wird. Die Dachform und Dachneigung wird dem Bestand angepasst.
Das Grundstück Fl.Nr. 549/7 wird vor der Bebauung geteilt.

Festsetzung B-Plan Seestraße
Beantragte Nutzung (Befreiung)


Wohneinheiten max. 3 (Bestand 2 WE)
beantragt DHH 2 WE
überbaubare Grundstücksfläche max. 200 m²
neue überbaute Fläche 239,95 m²
Baugrenze
teilweise überschritten im Osten

Einer dritten Wohneinheit im Bestand wird nicht zugestimmt.
Für das neue Grundstück ist ein eigener Wasser- und Kanalanschluss herzustellen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Befreiungen für Wohneinheiten, GRZ und Baugrenzen werden erteilt.
Nach Abschluss der Maßnahme sind für Bestand und Neubau insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen. Zusätzlich ist auf dem Grundstück ein heimischer Obstbaum als Ersatzpflanzung zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2019 09:34 Uhr