Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport (Haus 2) durch Florian Lanzinger auf der Fl.Nr. 1426/4, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben (Haus 1) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kohlstattfeld 1 A mit einer Zufahrtsmöglichkeit und Erschließung über die Fl.Nr. 1426/4. Eine dingliche Sicherung mit mind. 3,5 m Straßenbreite ist erforderlich.
Für das Bauvorhaben sind keine explizit Festsetzungen  (Baufenster, Wandhöhe usw.) festgelegt.
Nach den vorliegenden Planunterlagen wird das Bauvorhaben nach den bereits vorhandenen Bauten in der näheren umliegenden Bebauung ausgeführt werden.
Die Verwaltung schläg t vor, dass aus städtebaulichen Gründen und aus Gründen einer maßvollen Nachverdichtung erforderliche Befreiungen/Ausnahmen nach § 31 BauGB erteilt werden sollten.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen vom Bebauungsplan Kohlstadtfeld 1 A werden erteilt.
Erforderliche Geh- und Fahrtrechte sowie Leitungsrechte sind dinglich zu sichern. Über diese Sicherung ist der Gemeinde ein Nachweis zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2020 13:16 Uhr