Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 1) durch die GaDa Wohnbau & Projektentwicklung GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/16, Teilfläche, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1977 und entspricht hinsichtlich der Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards.
Betrachtet man die nähere umliegende Bebauung, so ist diese geprägt von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern in der Bauweise E + D.
Die vorliegende Planung beinhaltet einen Grundriss mit den Außenmaßen 8,49 m x 7,49 m. Das
E + 1 + D Gebäude hat eine Wandhöhe von 6,00 m, eine Firsthöhe von 10,17 m bei einer Dachneigung von 45 °.
Mit diesen Eckwerten fügt sich das geplante Bauvorhaben hinsichtlich Art und Maß in die nähere umliegende Bebauung ein.
Im Bereich der gemeinsamen Zufahrt werden Geh- und Fahrtrechte sowie ein Leitungsrecht notariell festgelegt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Erforderliche Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Diskussionsverlauf
Herr Kortus merkt an, dass sämtliche die Baumaßnahme betreffenden Tätigkeiten (Materiallagerung, Abstellen von Fahrzeugen, etc.) auf dem jeweiligen Grundstück erfolgen soll und nicht auf der Straße.
Herr Dinke
l regt eine Dokumentation des Straßenzustands vor der Baumaßnahme an.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen vom Bebauungsplan Amperfeld werden erteilt.
Für den zusätzlich erforderlichen Wasser- und Kanalanschluss (privater und öffentlicher Teil) ist eine Kostenübernahmeerklärung mit der Gemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2020 13:12 Uhr