Erlass eines eingeschränkten Halteverbots für die "Siedlung Reckmühle"
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund immer wieder, „verstärkter“ wilder und rücksichtsloser Parkerei in der „Siedlung Reckmühle“ wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Lösungsvorschlag zur Verbesserung der Parksituation auszuarbeiten.
Grundlage für diese Maßnahme sind die vermehrten Beschwerden u.a. auch von Versorgungsfahrzeugen und auch zuletzt durch eine Probefahrt der Feuerwehr Allershausen, bei der ein problemloses Durchfahren fast nicht mehr möglich war. Auch Infoschreiben durch die Verwaltung fruchteten nicht.
Nach Rücksprache mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, schlägt die Verwaltung vor, die „Siedlung Reckmühle“ als eingeschränkte Halteverbotszone auszuweisen.
Hinzu kommt die Ausweisung entsprechender Parkmöglichkeiten (durch Markierung) die Vorort durch die entsprechenden Fachstellen festgelegt werden.
Die Beschilderung erfolgt mit den Verkehrszeichen: 274.1 (Zone 30, doppelseitig Anfang Ende), 290.1 (eingeschränkte Halteverbotszone, doppelseitig Anfang Ende), 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt).
Diskussionsverlauf
Herr Held regt die Beteiligung der Anwohner an und dass auf geeignete Flächen geachtet wird, insbesondere auch hinsichtlich der Größe bezüglich SUV’s und Transportern.
Herr Schrödl ergänzt, dass die vorgesehenen Parkflächen mit den Anwohnern abgesprochen werden sollten und erst dann festgelegt werden. Die Parkflächen sollen
seiner Meinung nach PKW-Größe haben.
Herr Lerchl teilt mit, dass überwiegend Anlieger auf der Straße parken und teilweise Anhänger abgestellt werden und sieht die Umsetzung der Halteverbotszone als sehr wichtig an.
Frau Kopp ist der Ansicht, dass die Grundstücksgrößen ein Parken auf dem eigenen Grundstück zulassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Halteverbotszone in der „Siedlung Reckmühle“ mit Ausweisung entsprechender Parkmöglichkeiten (durch Markierung). Die Parkmöglichkeiten sind unter Beteiligung der entsprechenden Fachstellen gemeinsam festzulegen.
Die Beschilderung erfolgt mit den Verkehrszeichen: 274.1 (Zone 30, doppelseitig Anfang Ende), 290.1 (eingeschränkte Halteverbotszone, doppelseitig Anfang Ende), 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2020 13:12 Uhr