Antrag der freien Träger der Kindertageseinrichtungen auf Defizitausgleich im Zusammenhang mit der Großraumzulage rückwirkend ab 1. März 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.07.2020 ö Beratend 7

Sachverhalt

Die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Allershausen beantragen rückwirkend ab 1. März 2020 die Erhöhung des Defizitausgleichs, um die Angleichung der Personalkosten ausgleichen zu können (Großraumzulage München).

Zur rechtlichen Thematik wurden Anfragen an den Bayerischen Gemeindetag und den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gestellt. Herr Dix vom Bayerischen Gemeindetag sieht hier grundsätzlich keine Probleme, diese Mehrkosten über Defizitverträge einzubinden. Die freien Träger übernehmen eine kommunale Pflichtaufgabe, das heißt die Gemeinde Allershausen bedient sich eines Dritten zur Erfüllung kommunaler Aufgaben. Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat grundsätzlich keine Bedenken in der Anrechnung der Zulage auf die Defizitvereinbarungen. Eine 1:1-Erstattung wird nicht empfohlen.

Ausfluss des heutigen Grundsatzbeschlusses wäre dann, die bestehenden Defizitverträge anzupassen bzw. überhaupt welche abzuschließen. In diesen wäre dann unter Berücksichtigung der voraussichtlich anfallenden Personalmehraufwendungen ein maximales Defizit zu vereinbaren, das dann ggf. nicht in vollem Umfang beansprucht wird.

Für die der Großraumzulage entsprechenden Personalmehrkosten wird mit folgenden Jahresbeträgen gerechnet:
Kinderkrippen:        rd.  58.200 €
Kinderhort:        rd.  15.400 €
Pusteblume:        rd.    9.200 €

Pfarrkindergarten:        max.  6.600 €
(hier werden nur 2 Beschäftigte gerechnet, die nicht von der Zulage der Erzdiözese erfasst sind)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich,  die Personalmehrkosten für die Großraumzulage der freien Träger in neu auszuarbeitende Defizitvereinbarungen mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2020 10:33 Uhr