Auftragsvergabe Landschaftsbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2020 ö Beschliessend 5.2

Sachverhalt

Im Zuge der Baumaßnahme wurde deutlich, dass im alten Teil der Kesselbodenstraße einige Bäume nicht mehr erhalten werden können. Es mussten teilweise Wurzeln entfernt werden um die neuen Leitungen verlegen und Randeinfassungen setzen zu können. Manche Bäume kamen aber auch schon vor der Baumaßnahme mit den Standorten nicht zurecht und zeigten bereits Auffälligkeiten.

Bei einer Begutachtung aller Bäume wurde von der Baumexpertin Frau Kunze festgestellt, dass zur geplanten Maßnahme noch zusätzlich insgesamt 8 Bäume gefällt werden müssen sowie 12 Ersatzpflanzungen und 29 Baumpflegeschnitte erforderlich sind.

Die Firma Ziegltrum Landschaftsbau aus Au/Hallertau wurde von Fa. Schelle als Subunternehmer für den Landschaftsbau beauftragt und soll im Zuge der Maßnahme die Arbeiten mit übernehmen.
Es liegt ein Angebot der Firma Ziegltrum über insgesamt 20.033,65 € brutto vor.
Aufgrund des Preisgefüges im Angebot ist erkennbar, dass das Angebot um ca. 20% unter der an Fa. Schelle beauftragen Leistung liegt.
Es wurde daher für die Pflanzarbeiten des Hauptauftrages nochmal ein Angebot von Ziegltrum angefordert und auch dieses liegt deutlich unter dem von Fa. Schelle.

Das Bauamt schlägt vor, die beiden Angebote für Landschaftsbauarbeiten in der Mühlen- und Kesselbodenstraße zum Gesamtpreis von 76.712,38 € brutto an die Fa. Ziegltrum zu beauftragen.
Die Landschaftsbauarbeiten sollen dafür im Leistungsverzeichnis der Fa. Schelle, mit einer Angebotssumme von 73.843,05 € brutto entfallen.
Aufgrund der vertraglichen Situation könnte die Firma Schelle eventuell einen Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend machen, der aber deutlich unter der eingesparten Summe liegt.

Aufgrund der Änderung der Vertraglichen Situation ist die beauftragte Leistung der Firma Schelle dann abgeschlossen und es kann eine Schlussabnahme der Straßen-, Kanal- und Leitungsarbeiten erfolgen. Das Datum der Schlussabnahme ist nach einschlägiger juristischer Meinung das relevante Datum zur Festlegung des in der Schlussrechnung gültigen Mehrwertsteuersatzes, in diesem Falle also dann 16%.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus gibt zu bedenken, dass durch die Grünbereiche keine übermäßigen Pflegearbeiten auf den Bauhof zukommen sollen.

Beschluss

Die Landschaftsbauarbeiten in der Kesselboden und Mühlenstraße werden an Firma Ziegltrum Landschaftsbau, zum Gesamtpreis von 76.712,38 € brutto vergeben.
Die Arbeiten sollen somit von Fa. Schelle nicht ausgeführt werden, eventuelle Forderungen von Fa. Schelle sind durch Ersten Bürgermeister Vaas zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:22 Uhr