Der Finanzausschuss hat den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 in der Sitzung am 11.02.2021 eingehend vorberaten. Die Niederschrift der Finanzausschusssitzung, der Haushalt mit Anlagen und der Finanzplan liegen den Mitgliedern des Gemeinderats mit der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.
Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sind dem Vorbericht zu entnehmen.
Die gemeindlichen Finanzen auf der Einnahmenseite zeigen sich gegenüber dem Vorjahr weiterhin positiv. Die endgültige Steuerkraft 2021 je Einwohner liegt bei 1.357,99 € und ist gegenüber 2020 um 7 % gestiegen. Im Landkreis ist Allershausen in der Rangzahl an siebter Stelle (Vorjahr: acht).
Die Gewerbesteuer ist mit 3,2 Mio. € genauso hoch wie im Vorjahr angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist fallend und wird sich auf 4.141.760,00 € belaufen (- 240.640,00 €). Aufgrund der weiterhin hohen Steuerkraft erhält die Gemeinde Allershausen in 2021 keine Schlüsselzuweisungen.
Die Kreisumlage wird sich bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 47,9 v.H. aufgrund der höheren Steuerkraft auf 3.800.340,00 € erhöhen.
Nach derzeitigem Planungsstand wird sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 716.810,00 € ergeben. Das Rechnungsergebnis 2020 lag bei 2.277.887,34 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen voraussichtlich Rücklagen in Höhe von 1.566.790,00 € entnommen werden.
Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer unter den Haushaltsansätzen des Vorjahres bei 20.724.620,00 € liegen. Dies bedeutet gegenüber 2020 ein Minus von rund 3 % (609.680,00 €). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt um 246.680,00 € unter dem Ansatz 2020 und beträgt 12.598.020,00 €. Im Vermögenshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls niedrigere Einnahmen und Ausgaben von 8.126.600,00 € geplant - Vorjahr: 8.489.600,00 € (- 363.000,00 € = - 4,3 %).