Grundsatzbeschluss für das Gemeindegebiet Allershausen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich "Verkehrswesen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 23.02.2021 ö 9

Sachverhalt

Aufgrund immer wieder, „verstärkter“ wilder und rücksichtsloser Parkerei im Gemeingebiet Allershausen wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Lösungsvorschlag mit Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich Verkehrswesen auszuarbeiten.

Das Verkehrskonzept soll ähnlich wie in der Siedlung Reckmühle umgesetzt werden.

Die Beschilderung soll soweit möglich mit den Verkehrszeichen: 274.1 (Zone 30, doppelseitig Anfang Ende), 290.1 (eingeschränkte Halteverbotszone, doppelseitig Anfang Ende), 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) erfolgen.

Sollten in bestimmten Bereichen die örtlichen Gegebenheiten diese Beschilderung nicht zulassen, wird entsprechend nach der StVO alternativ beschildert.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und dem Beirat Verkehr und Gewerbe zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes mit anschließender Genehmigung durch den Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 12:27 Uhr