Antrag auf Umnutzung einer Doppelhaushälfte (1 Wohneinheit) in ein Ferienhaus mit einer Wohneinheit auf der Fl.Nr. 1418/66, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.04.2021 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kohlstattfeld II“ und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.

Durch den Antrag auf Nutzungsänderung soll eine Doppelhaushälfte zu einem Ferienhaus umgenutzt werden.

Da es sich hier um ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO handelt, kann die Gemeinde laut § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulassen.
 
Nachdem in der näheren Umgebung und in diesem Bebauungsplan kein vergleichbarer Fall vorliegt, bzw. genehmigt worden ist, rät die Verwaltung von einer positiven Entscheidung ab, auch im Hinblick auf die Schaffung von Bezugsfällen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Bereits im Vorfeld wurde von einem Nachbarn bereits ein Veto eingelegt.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl gibt zu bedenken, dass eine gewisse Wohnungsnot herrscht. Daher sollte einer Nutzungsänderung nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 10:49 Uhr