Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 117/12, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ampertalstraße" und ist als allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) ausgewiesen.
Das geplante Bauvorhaben hat die Maße 8,80 m x 13,74 m (Wohnhaus) und 8,80 m x 3,24 m (Garage). Die Bauweise erfolgt in E+1 und hat eine Wandhöhe von 5,55 m.
Es wird ein Satteldach mit 22° Dachneigung beantragt.
Das bestehende Wohnhaus wird durch diesen Neubau ersetzt.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden folgende Abweichungen vom Bebauungsplan beantragt:
Baufenster
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Durch den Bau einer Einzelgarage an der Nordseite des Neubaus verschiebt sich der geplante Neubau nach Süden. Das Baufenster von ca. 16,30 m wird um ca. 0,70 m überschritten.
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Dachneigung
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Verringerung der Dachneigung von 30° auf 22°
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Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Zusätzlich soll auf der Nordwest-Seite des Grundstücks ein Gartenhaus mit den Maßen: 2,00 m x 3,00 m errichtet werden.
Es werden zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Dachneigung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2021 10:54 Uhr