Errichtung einer Plakatwerbetafel auf Monofuß für die wechselnde Produktwerbung auf der Fl.Nr. 1220/16, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.06.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kammerfeld Süd" und ist als GE-Gebiet festgesetzt.

Es ist geplant, auf der Fl.Nr. 1220/16, Gemarkung Allershausen, eine Plakatwerbetafel auf Monofuß für die wechselnde Produktwerbung zu errichten.
Die Plakatwerbetafel hat die Maße: 2,80 m x 3,80 m.

Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes ist berührt:

Außenwerbung
- Werbeeinrichtungen sind an Gebäudefassaden am Ort der Leistung zulässig.
- Es dürfen keine Werbeanlagen errichtet werden, die auf den Staatsstraßenverkehr ausgerichtet sind.

Die Plakatwerbetafel ist nicht am Ort der Leistung und auch nicht an einer Gebäudefassade angebracht.
Der Aufstellungsstandort befindet sich direkt an der St 2054.

Die Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers liegt vor.

Diskussionsverlauf

GR Schuhbauer bittet in diesem Zusammenhang um Prüfung der bestehenden Werbeanlagen der Firmen Aral und dm.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich Außenwerbung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2021 11:22 Uhr