Anbau eines Hackschnitzellagers auf der Flurnummer 1650, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Unterkienberg und ist als Dorfgebiet im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen dargestellt. Einen Bebauungsplan gibt es für das Gebiet nicht. Es soll ein Ersatzbau für einen bestehenden Schuppen errichtet werden. Ob der bestehende Anbau rechtmäßig errichtet wurde, konnte von Bauherrenseite nicht geklärt werden. Die Errichtung des Anbaus erfolgte in den 1950er Jahren. In den Bauakten finden sich dazu ebenfalls keine Unterlagen.
Der Schuppen soll wie bisher die Mindestgrenzabstände von 3 m nicht einhalten. Eine Abstandsflächenübernahme ist nicht möglich, weil der Nachbar auch bis 3 m an die Grundstücksgrenze angebaut hat. Der Bauherr stellt einen Antrag auf isolierte Abweichung von den Abstandsflächen bis auf 2,5 m.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Dem Antrag auf isolierte Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 BayBO bis auf 2,5 m an die Grundstücksgrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.07.2021 10:43 Uhr