Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Errichtung einer Brücke über den Atterbach auf der Fl.Nr. 40 der Gemarkung Aiterbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach und ist als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Gebäudekörper wird in einer Art Trapezform mit einem Flachdach errichtet.
Die Wandhöhe beträgt 6,24 m. Errichtet wird Erdgeschoss und Obergeschoss.
Die GRZ beträgt 0,59 und die GFZ 0,47.
Laut BauNVO sind als Obergrenze folgende Werte nach § 17 BauNVO festgesetzt:
GRZ: 0,6 und GFZ: 1,2.
Auf der Nord-Westseite des Grundstückes ist eine Abstandsflächenübernahme notwendig.
Diese Abstandsflächenübernahmeerklärung des angrenzenden Grundstückseigentümers liegt vor.
Zur Erschließung des Grundstückes soll eine Brücke errichtet werden. Die Brücke spannt ca. 4,70 m von der bestehenden Spundwand zur Grundstücksgrenze. Die bestehende Spundwand wird im Auflagerbereich rückgebaut, bzw. ein Auflager erstellt. Auf dem Grundstück wird ein Streifenfundament als Auflager erstellt.
Dimensionen, Aufkantungen sowie das Geländer wird der bestehenden Situation angeglichen.
Evtl. Probleme hinsichtlich Umweltverträglichkeit, bzw. Abfluss bei Hochwassersituationen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Es werden zwei Stellplätze gemäß Stellplatzverordnung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl weist ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiberverantwortung der Brücke bei den Bauherren liegt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Abstandsflächen sowie die Beurteilung der Hochwassersituation sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 28.09.2021 08:34 Uhr