Neuerlass einer Hundeanleinverordnung
Hinweis auf TOP 9 vom 27.04.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bisherige Hundeanleinverordnung ist auf den 05.12.2011 datiert und besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Aus diesem Grund wurde eine neue Verordnung basierend auf der aktuellen Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetags erstellt.
Am 27.04.2021 wurde dem Gemeinderat bereits der Entwurf der Verwaltung vorgelegt. Dabei wurde die Beschlussfassung zurückgestellt. Im weiteren Verlauf wurden keine Vorschläge bei der Verwaltung eingereicht.
Da § 18 Abs. 1 Satz 1 LStVG lediglich eine Ermächtigungsgrundlage für Einschränkungen betreffend großen Hunden und Kampfhunden darstellt, werden kleine Hunde (unter 50 cm Schulterhöhe) nicht von der Verordnung erfasst.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von GR Held zu Hunden unter 50 cm wird angemerkt, dass dazu keine Verordnungsermächtigung vorliegt sondern lediglich für große Hunde über 50 cm und Kampfhunde.
Auch Regelungen zur öffentlichen Reinlichkeit sind in einer Hundeanleinverordnung nur bedingt unterzubringen.
Eine Abstimmung wird zurückgestellt um die aufgekommenen Fragen zu klären. Weitere Fragen können an die Verwaltung gerichtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beigefügten Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeanleinverordnung – HundeV). Die Verordnung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2021 12:45 Uhr