Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 591/53 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.11.2021 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Amperfeld II" und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.

Das geplante Bauvorhaben hat die Maße: 13,24 m x 10,99 m und soll in der Bauweise: E+1+D errichtet werden.
Hierzu ist eine Wandhöhe mit 6,00 m beantragt. Bei einer Dachneigung von 38° und der beantragten Bauweise ergibt sich eine Firsthöhe von 10,12 m.

Für diese Parzelle gibt es folgende Festsetzungen:
- Einzelhaus
- Wandhöhe 3,80 m mit Bauweise E+D
- Wandhöhe 6,00 m mit Bauweise E+1 bei Pultdächern

Im Baugebiet "Amperfeld" wurden bisher schon Befreiungen hinsichtlich Wandhöhe erteilt. Da es sich bei diesen erteilten Befreiungen jedoch um die Bauweise: E+1 oder E+D handelt, gibt es hierzu im gesamten Baugebiet für Einzelhäuser aktuell eine maximale Firsthöhe von 7,82 m.
Die beantragte Bebauung würde die Firsthöhe im Vergleich zu den bisherigen Fällen nochmals um ca. 2,30 m überschreiten.

Einen vergleichbaren Fall für die beantragte Bauweise gibt es bisher noch nicht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Wandhöhe und Bauweise wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.11.2021 12:23 Uhr