Stellungnahme Autobahn GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 27.10.2021
Der Bebauungsplan „Eggenberger Feld Süd“ hat nach der 1. Änderung des Bebauungsplanes weiterhin einen Abstand von ca. 125 m zur BAB A9 und liegt somit außerhalb des Geltungsbereiches des Fernstraßengesetzes (40 m - Bauverbotszone bzw. 100 m - Baubeschränkungszone).
Die Belange im Sinne des Fernstraßengesetzes sind somit nicht betroffen und deshalb ist unsererseits keine Zustimmung erforderlich.
Hinweis:
Das Bauvorhaben ist aufgrund der unmittelbaren Autobahnnähe erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen hat der Antragsteller auf seine Kosten vorzunehmen. Hinsichtlich dieser Kosten bestehen keine Erstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber den Mitarbeitern der Autobahn GmbH.
Beschluss
Die Zustimmung der Autobahn GmbH des Bundes zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Eggenberger Feld Süd“ wird zur Kenntnis genommen. Der vorgebrachte Hinweis ist weiterhin im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2021 12:27 Uhr