Antrag auf Neubau einer Wohnraumerweiterung, Terrassenüberdachung und Garageneinhausung auf der Fl.Nr. 1418/79, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 01.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Kohlstattfeld" und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.
Es ist geplant an das bestehende Wohnhaus einen Anbau mit den Maßen 4,00 m x 7,62 m zu errichten. Die Wandhöhe beträgt 5,58 m.
Im Süden soll eine Terrassenüberdachung errichtet werden. Diese Überdachung überschreitet das Baufenster um ca. 3,00 m und hat die Maße: 8,34 m x 3,00 m.
Der Wunsch des Bauherrn ist die allgemeine Vergrößerung der Wohnfläche. Es bleibt bei einer Wohneinheit. Das vorhandene Reihenendhaus hat eine Breite von 5,00 m. Diese beengte Bauweise soll vor allem im Erdgeschoss nach Süden und Osten erweitert werden. Im Obergeschoss soll die Erweiterung nach Osten erfolgen.
Da es sich nicht um eine zusätzliche Wohneinheit handelt, sind die geforderten zwei Stellplätze bereits auf dem Grundstück vorhanden und auch nachgewiesen.
Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Diskussionsverlauf
GR Held kündigt wegen dem obsoleten Bebauungsplan und den vielfachen und teils gravierenden Abweichungen davon einen Antrag zur Überarbeitung der Bebauungspläne an.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass eine Aufhebung mancher Pläne statt einer Überarbeitung geeigneter wäre.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der erforderlichen Befreiung vom fehlenden Baufenster wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2022 09:17 Uhr