Antrag auf Änderung der Fl.Nr. 1323/47 von einem eingeschränkten Gewerbegebiet in ein allgemeines Wohngebiet
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1323/47 der Gemarkung Allershausen (Bonhoeffer Str. 8) beantragt mit Schreiben vom 26.05.2022 die Änderung von einem eingeschränkten Gewerbegebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet.
Das Grundstück mit 1.496 qm liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Glonnfeld II“.
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, die Kosten für das Verfahren zu übernehmen.
Wenn der Gemeinderat dem Antrag zustimmt, wäre zunächst eine Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen. Anschließend könnte der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas weist auf die Thematik des Immissionsschutzes hin. Zudem könnte ein Präzedenzfall in Bezug auf die anderen eingeschränkten Gewerbegebiete im Ort entstehen.
GR Zandt merkt an, dass für einheimische Betriebe Gewerbeflächen benötigt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Änderung von einem eingeschränkten Gewerbegebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet für die Fl.Nr. 1323/47 der Gemarkung Allershausen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19
Datenstand vom 25.07.2022 10:54 Uhr