Gehweg Tünzhausen; Vergabe Nachtrag für Entsorgung Erdreich


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.07.2022 ö Beratend 6

Sachverhalt

Zur Ausführung der Gehwegerstellung in Tünzhausen wurde die Firma Schelle beauftragt. Die Pflasterarbeiten wurden noch im Dezember 2021 fertiggestellt, Restarbeiten wurden im Frühjahr 2022 erledigt.

Das durch die Maßnahme entstandene Erdreich wurde am Lagerplatz in Tünzhausen in drei verschiedenen Haufwerken gelagert und durch einen Bodengutachter analysiert.
HW1 und HW3 konnten bereits freigegeben und entsorgt bzw. wiederverwendet werden.
HW 2 jedoch wurde in die Schadstoffklasse DK1 (Deponieverordnung) klassifiziert, da teerhaltige Rückstände einer alten Wegebefestigung im Erdreich vorhanden waren.

Die Fa. Franz Schelle GmbH, Pfaffenhofen, hat die Entsorgung des Materials inkl. Erdarbeiten mit Nachtrag vom 19.05.2022 angeboten. Der geprüfte Nachtrag endet auf einer Gesamtsumme 43.649,20 € brutto.

Ein Vergleichsangebot von einem Entsorgungsunternehmen liegt dem Büro Schönenberg vor, das bereits ohne Erdarbeiten höher liegt als das Angebot der Firma Schelle.

Das Büro Schönenberg Ingenieure schlägt vor, der Fa. Franz Schelle den Nachtrag vom 19.05.2022 in Höhe von 43.649,20 € brutto zu beauftragen.

Beschluss

Der Auftrag für Nachtrag DK1 im Zuge der Gehwegerstellung Tünzhausen in Allershausen wird an die Fa. Franz Schelle GmbH, Pfaffenhofen, zum Preis von 43.649,20 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2022 09:41 Uhr