Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.07.2022 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Beschluss Nr. 86 vom 29.05.2018 wurden die Kindergartengebühren letztmals entsprechend der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zum 01.09.2018 angepasst. Nach dem Grundsatzbeschluss Nr. 51 vom 14.03.2000 sind die Elternbeiträge alle 2 Jahre anzupassen. Folglich wäre bereits eine Gebührenanpassung zum 01.09.2020 fällig gewesen. Aufgrund der Schließungen während der Corona Pandemie erfolgte keine Gebührenerhöhung.

Die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst lag in 2019 und 2020 bei insgesamt 4,05 %, in 2021 bei 1,4 % und in 2022 bei 1,8 %.

Es wird vorgeschlagen, die Kindergartengebühren ab 01.09.2022 um den Prozentsatz der linearen Tariferhöhung im öffentlichen Dienst der Jahre 2019 bis 2022 (= 7,25 %) anzuheben. Einmalzahlungen und Sonderzahlungen (z.B. Großraumzulage) bleiben unberücksichtigt.


Vorschlag der Verwaltung:

tägliche 
Betreuungszeit
monatlicher
Elternbeitrag
seit 01.09.2018 
Erhöhung
um tarifliche lineare Lohnsteigerung
7,25 %
Neuer Elternbeitrag für Kindergarten-besuch ab 01.09.2022
Vorschlag  Elternbeitrag
ab 01.09.2022 incl. Einrechnung von Spiel- und Getränkegeld 
(+ 10,00 €)
bis 4 Stunden
95,00
6,89
101,89
111,50
über 4 bis 5 Stunden
105,00
7,61
112,61
122,50
über 5 bis 6 Stunden
115,50
8,37
123,87
133,50
über 6 bis 7 Stunden
123,00
8,92
131,92
141,50
über 7 bis 8 Stunden
133,00
9,64
142,64
152,50
über 8 bis 9 Stunden
144,00
10,44
154,44
164,00
über 9 bis 10 Stunden
153,00
11,09
164,09
174,00
über 10 Stunden
167,00
12,11
179,11
189,00

Das Spiel- und Getränkegeld soll unverändert bei 10,00 € pro Monat bleiben und wird in die Gesamtgebühr eingerechnet.

Das Essensgeld soll von 3,20 € auf 4,00 € angehoben werden. Grund hierfür ist eine Kalkulation unter Berücksichtigung der eigenen Personalkosten und der Kosten für regionale und Bio-Lebensmittel, wie es bereits seit September 2021 erfolgt.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl bittet darum, auf die Gebührenerhöhung zu verzichteten.

GRin Kellner-Zotz widerspricht und verweist auf die angespannte Betreuungssituation. Aus ihrer Sicht soll eine Erhöhung erfolgen, zumal ständig von Wertschätzung gegenüber dem Betreuungspersonal gesprochen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch nach dem Beschluss vom 14.03.2000 zum 01.09.2022 wie folgt anzupassen und neu festzulegen:

tägliche Betreuungszeit
Neuer Elternbeitrag für Kindergarten-besuch ab 01.09.2022 
Vorschlag
Elternbeitrag
ab 01.09.2022 incl. Einrechnung von Spiel- und Getränkegeld 
(+ 10,00 €)
bis 4 Stunden
101,89
111,50
über 4 bis 5 Stunden
112,61
122,50
über 5 bis 6 Stunden
123,87
133,50
über 6 bis 7 Stunden
131,92
141,50
über 7 bis 8 Stunden
142,64
152,50
über 8 bis 9 Stunden
154,44
164,00
über 9 bis 10 Stunden
164,09
174,00
über 10 Stunden
179,11
189,00

Das Spiel- und Getränkegeld bleibt unverändert bei 10,00 € pro Monat und wird in die Gesamtgebühr eingerechnet.

Das Essensgeld wird ab 01.09.2022 von 3,20 € auf 4,00 € angehoben.

Die Kindertagesstättenordnung ist entsprechend zu ändern und der Pfarrkindergarten über die neuen Elternbeiträge in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.08.2022 09:41 Uhr