Der Gemeinderat hat am 13.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Kohlstattfeld II“ zu ändern. Den von der Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG aus Nandstadt erstellten Änderungsentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 31.05.2022 gebilligt. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kohlstattfeld II" mit Begründung hat vom 15.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 15.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen. Von der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.
A)
Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:
- Deutsche Telekom Technik GmbH, München
- Landratsamt Freising, Abgrabung
- Landratsamt Freising, Bauleitplanung
- Landratsamt Freising, Wasserrecht
- Landratsamt Freising, Ortsplanung
- Landratsamt Freising, Kreisarchäologie
- Landratsamt Freising, Immissionsschutz
- Landratsamt Freising, Naturschutz
- Landratsamt Freising, Tiefbau
- Landratsamt Freising, Straßenverkehr
- Landratsamt Freising, Kreisbrandrat
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Freising
B)
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:
- IHK München und Oberbayern, Email vom 11.07.2022
- Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 14.07.2022
- Vodafone GmbH, Email vom 06.07.2022
- Landratsamt Freising, SG 41 Altlasten, mit Schreiben vom 12.07.2022
C)
Folgende Behörden / TÖB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:
- Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Schreiben vom 27.06.2022
- Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Betriebsstelle Pfaffenhofen/Abensberg, Email vom 14.06.2022
- Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, mit Schreiben vom 14.06.2022
Die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden nachfolgend der Abwägung unterzogen.