Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und einer landwirtschaftlichen Halle auf der Fl.Nr. 30, Gemarkung Aiterbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach. Die überplante Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.
Geplant ist auf dem Grundstück die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Maßen 12,99 m x 9,49 m sowie einer Garage mit den Maßen 9,50 m x 9,49 m (Garage mit 3 Stellplätzen).
Errichtet wird EG und OG mit Satteldachausführung und einer Dachneigung von 15° Grad.
Die Wandhöhe beträgt 5,95 m und die Firsthöhe 7,22 m.
Zusätzlich wird auf der Nord-/West-Seite des Grundstückes eine landwirtschaftliche Halle mit den Maßen 6,99 m x 15,99 m errichtet. Die Gebäudehöhe beträgt 5,16 m.
Die aktuell bestehenden Gebäude auf dem Baugrundstück werden abgebrochen. Somit wird das Grundstück neu überplant.
Bauordnungsrechtlich zu prüfen sind die Abstandsflächen. Auf der Nord-/West-Seite des Grundstückes kann die Abstandsfläche von min. 3,00 m nicht eingehalten werden. Eine entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den eingereichten Bauantragsunterlagen bei.
Unabhängig von vorgenannter bauordnungsrechtlicher Problematik kann dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen wird eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Diskussionsverlauf
Für GR Groszek ist kein Grund für die Abstandsflächenübernahme ersichtlich.
GRin Gründl regt angesichts der großen Dachfläche die Errichtung einer PV-Anlage an.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 05.05.2023 08:50 Uhr