Abbruch einer Garage und Anbau eines Wohntraktes an ein bestehendes Reihenhaus auf der Flurnummer 2256, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss vom 13.09.2022 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 96 vom 27.07.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 47 vom 13.04.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 38 vom 23.03.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.06.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt nicht im Bereich der Ortsrandsatzung für den Ortsteil Laimbach. Faktisch der Lage nach, ist es aber dem Innenbereich nach § 34 BauGB des Ortsteiles Laimbach zuzurechnen. Im Innenbereich ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche der näheren Umgebung einfügt. Alle diese Punkte werden mit dem geplanten Bauvorhaben eingehalten.

Der geplante Anbau wurde zum vorliegenden Vorbescheid etwas abgeändert, die gesamte künftige Fläche aus dem Vorbescheid wurde aber nicht überschritten. Wie im Schnitt sichtbar, wurde die Gründung des geplanten Gebäudes auf Pfählen geplant. Dies ist eine Empfehlung aus dem hydraulischen Gutachten.

Zum Antrag auf Vorbescheid wurde bereits ein hydraulisches Gutachten zum Hochwasserabfluss des Laimbachs vorgelegt. Dies liegt dem Bauantrag ebenfalls bei. Das Sachgebiet 41, Wasserrecht und Wasserwirtschaft des Landratsamtes Freising, hat nach Überprüfung dessen bestätigt, dass keine Einwände aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen. Eine unzumutbare Verschärfung der Hochwassersituation für die Nachbarn sei bei einem HQ 100 Hochwasserereignis nicht zu erwarten.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde für den Vorbescheid vom 16.11.2022 nach Art. 67 BayBO ersetzt, da es nach Ansicht des LRA Freising zu Unrecht verweigert wurde.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl, Huber und Groszek äußern weiterhin Bedenken bei der vorgesehenen Bebauung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Datenstand vom 31.07.2023 11:08 Uhr