Neubau Kinderhaus Amperspatzen Zaunhöhe - isolierte Abweichung vom Bebauungsplan "Eggenberger Feld Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Eggenberger Feld Süd". Dieser sieht nach A 11.1 eine Zaunhöhe von 1,20 m vor. Für die erhöhten Anforderungen eines Kindergartens ist eine Zaunhöhe von 1,40 m zwingend erforderlich. Der Kindergarten Spatzennest in der Kienberger Straße hat eine Zaunhöhe von 1,40 m und die Empfehlung der Leitung und auch des Arbeitskreises ist, die isolierte Abweichung vom Bebauungsplan „Eggenberger Feld Süd“ zu erteilen.

Östlich des Gebäudes wird ein senkrechter Holzlattenzaun hergestellt. Um den Garten wird ein Stahlgitterzaun umgesetzt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der isolierten Abweichung vom Bebauungsplan „Eggenberger Feld Süd“ für die Zaunhöhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2023 09:39 Uhr