Resolution Tempo 30 Lebenswerte Städte in der MIA-Region durch angemessene innerörtliche Geschwindigkeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.11.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Bürgermeister der MIA-Region appellieren an die Landesregierung und Genehmigungsbehörden

  • die derzeit möglichen gesetzlichen Spielräume zur Genehmigung von Anträgen zur Reduzierung auf Tempo 30 entlang von Hauptverkehrsstraßen stärker zu nutzen,
  • vermehrt Verkehrsversuche zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu genehmigen,
  • Veränderungen im Straßenverkehrsgesetz auf Bundesebene zu unterstützten, die den Kommunen es erlauben, nach eigenem Ermessen Tempo 30 einführen zu können - auf der Basis der Berücksichtigung von Umweltaspekten und der Leichtigkeit des Verkehrs aller Verkehrsträger.


Begründung:

Die Städte und Gemeinden der MIA-Region stehen verkehrspolitisch vor großen Herausforderungen. Neben den Verkehren in der MIA-Region belasten die überörtlichen Verkehre, insbesondere im Zulauf der Metropolregion München, die Verkehrsnetze. Die Belastung der Bevölkerung durch die Verkehre ist insbesondere im Bereich der Hauptstraßen nicht hinnehmbar.

Die negativen Auswirkungen des Verkehrs – Lärm- und Schadstoffbelastungen, Unfallgefahren und Flächenverbrauch – sind in den besiedelten Bereichen am stärksten zu spüren. Seit langem ist bekannt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen erhebliche positive Auswirkungen haben:

  • Die Straßen werden sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
  • Die Straßen werden leiser und das Leben der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich angenehmer und gesünder.
  • Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden.
  • Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.

Die Regelungen zur Einrichtung von geschwindigkeitsreduzierten Bereichen (Verkehrsberuhigter Bereich, Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, …) eröffnen mehr Möglichkeiten als noch vor 10 oder 20 Jahren, sind aber in den Anwendungsmöglichkeiten viel zu restriktiv und auf Hauptstraßen nicht anwendbar.

Das in der Straßenverkehrsgesetzgebung genannte Ziel der „Leichtigkeit des Verkehrs“ muss auf alle Verkehre Anwendung finden, nicht nur auf den motorisierten Individualverkehr. Auch Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des ÖPNV haben hierauf einen Anspruch.

Wir unterstützen daher die Forderungen des Deutschen Städtetages, dass die Kommunen die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Umfang, Ort und Höhe von Geschwindigkeiten in den Städten flexibel und ortsbezogen anzuordnen. Die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit – in der Regel Tempo 30 – muss überall durch Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung der umwelt-, verkehrs- und städtebaulichen Belange vor Ort angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und trägt zu mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit bei.

Wir fordern daher die Landesregierung auf, die erforderlichen Anpassungen im Straßenverkehrsrecht über seine Möglichkeiten im Bundesrat unverzüglich anzustoßen und umzusetzen. Über die Verkehrssicherheit hinaus müssen auch die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Verbesserung der Lebensqualität an geeigneter Stelle in die maßgeblichen gesetzlichen Regelwerke aufgenommen werden.

Wir fordern zudem vom Landkreis und seinen Genehmigungsbehörden neben der notwendigen Überzeugungsarbeit in den Gremien des Landes auch deutlich mehr Offenheit bei der Umsetzung von Verkehrsversuchen und temporären Verkehrsanordnungen.

Diskussionsverlauf

GRin Kellner-Zotz weist auf die bisher nicht umsetzbaren Versuche in der Ampertalstraße auf Höhe der Schule oder am Spielplatz in Tünzhausen Tempo 30 festzusetzen hin.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen unterstützt das Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Städte und Gemeinden innerorts einfacher selbst Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anordnen können.
Die Gemeinde Allershausen schließt sich daher der MIA-Resolution Tempo 30 an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 09:12 Uhr