Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garagen auf der Fl.Nr. 598/5 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.12.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Seestraße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.

Im Zuge eines Antrags auf Vorbescheid soll das Grundstück neu überplant und entsprechend bebaut werden.
Das geplante Einfamilienhaus hat die Maße: 6,00 m x 11,00 m und das geplante Doppelhaus hat die Maße von jeweils 6,00 m x 11,00 m. Die geplante Wandhöhe für beide Baukörper 
beträgt 6,20 m. Die jeweilige Ausführung erfolgt mit einem Satteldach und einer Dachneigung 
von 35° Grad (E+1+D).

Für das Bauvorhaben sind hierzu einige Befreiungen notwendig. Die jeweiligen Befreiungen inkl. Begründung sind den Unterlagen beigefügt.

Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan Seestraße werden beantragt:

Festsetzung
Befreiung


Wohneinheiten max. 2
3 Wohneinheiten
GRZ 0,30
GRZ 0,516
Baufenster
Kein Baufenster vorhanden / nicht ausreichend
Dachneigung 32°
Dachneigung 34°

Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.
Die Grundzüge der Planung sieht die Verwaltung als nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Des Weiteren ist anzumerken, dass es hierzu in der umliegenden Bebauung bereits Bezugsfälle zu den beantragten Befreiungen gibt. 

Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. 

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen müssen 6 Stellplätze befahrbar hergestellt werden. Diese sind in den Unterlagen entsprechend gekennzeichnet und nachgewiesen.

Im Genehmigungsverfahren ist ein Entwässerungsplan den Antragsunterlagen beizufügen.
Auf den Abschluss einer Sondervereinbarung mit der Gemeinde Allershausen wird hierzu ausdrücklich hingewiesen. Hierzu ist rechtzeitig mit der Gemeinde Allershausen Kontakt aufzunehmen.

Nähere Infos bzgl. Lage/Form des beantragten Baukörpers sowie der notwendigen Befreiungen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Diskussionsverlauf

Herr Mück bittet darauf zu achten, dass die Stellplätze tatsächlich auf dem Grundstück befahrbar hergestellt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, GRZ, Wohneinheiten und Dachneigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 11:17 Uhr