Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes, Ersatzbau sowie Errichtung einer neuen Pultdachkonstruktion auf der Fl.Nr. 27, Gemarkung Tünzhausen Hinweis auf GR-Beschluss vom 21.01.2025 Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gem. Art. 67 BayBO


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 21.01.2025 hat die Gemeinde Allershausen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum oben genannten Bauvorhaben nicht erteilt.

Mit Schreiben vom 11.02.2025 bittet das Landratsamt Freising die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu überdenken.

Nähere Infos können dem beigefügten Schreiben des Landratsamtes Freising entnommen werden. 

Diskussionsverlauf

GR Kortus erkundigt sich, ob für das Bauen ohne Baugenehmigung eine Strafe erfolgt.
Dafür ist das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde zuständig.

GR Glück frägt, ob die Ablehnungsgründe für das Landratsamt ersichtlich waren, denn aus deren Schreiben wird nicht darauf eingegangen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 02.04.2025 12:31 Uhr