1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag; Billigung des Planentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 9

Sachverhalt

Am 21.01.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag zu ändern. In den Geltungsbereich sollten eine Teilfläche aus Fl.Nr. 450 und Fl.Nr. 450/5 sowie die bisher nicht enthaltenen Teilflächen aus Fl.Nr. 448, 450/4 und 450/7, je Gemarkung Tünzhausen, aufgenommen werden.

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde die Wacker Planungsgesellschaft mit der Ausarbeitung der Satzungsänderung beauftragt. Um die Planung weiterverfolgen zu können war zunächst eine (Teil-)Entnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) nötig. Die Entnahme wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Freising am 14.03.2024 bekannt gemacht.

Die Entnahme aus dem LSG erfolgte nur für Teilflächen der zwischenzeitlich durch Grundstücksteilungen neu entstandenen Fl.Nrn. 450/5 und 450/12 sowie die nur teilweise enthaltenen aber bereits bebauten Fl.Nrn. 450/4 und 450/7. Teilflächen der Fl.Nrn. 448 und 450 sind aufgrund der vorgenannten Umstände nicht mehr für die Aufnahme in den Geltungsbereich vorgesehen.

Nach dem Hochwasserereignis Anfang Juni 2024 kam die Frage des Hochwasserschutzes auf. Der Großteil der in den Geltungsbereich aufzunehmenden Flächen befindet sich im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Amper. Es ist zu erwarten, dass von den zu beteiligenden Fachstellen im Rahmen der Beteiligung entsprechende Stellungnahmen und Hinweise kommen werden.

Nach Billigung durch den Gemeinderat kann das Auslegungsverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

Diskussionsverlauf

GR Held erkundigt sich nach dem Ortstermin zur Meinung vom Wasserwirtschaftsamt oder Landratsamt und moniert, dass der Gemeinderat nicht zum Termin geladen wurde.
Bürgermeister Vaas entgegnet, dass der Termin nicht von der Gemeinde sondern kurzfristig von den Freien Wähler organisiert wurde. Das Wasserwirtschaftsamt erarbeitet derzeit eine Basisstudie für die Amper im Bereich Göttschlag.

GR Colombo regt an, einen Passus aufzunehmen, dass auch Haustechnikräume über der HW100-Linie liegen sollen.
GR Bail verweist dazu auf die Eigenverantwortung der Bauwerber.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB samt Plandarstellung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2025 12:31 Uhr