Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 51, Gemarkung Aiterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet (MD-Gebiet) dargestellt.

Bauplanungsrechtlich ist dieses Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.

Es ist geplant auf der Fl.Nr. 51, Gemarkung Aiterbach ein Einfamilienhaus mit den 
Maßen: 13,49 m x 8,99 m zu errichten. 
Die Ausführung erfolgt in der Bauweise: E+1+D und erhält ein Walmdach mit einer Dachneigung von 38° Grad.

Bauplanungsrechtlich fügt sich dieses beantragte Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein. 

Die Abstandsflächen zwischen Neubau und Bestandsgebäude sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Der Anschluss an die Wasserversorgung ist gesichert.

Für die Entwässerungsanlage sollte aus Sicht der Verwaltung dieser Haus- bzw. Grundstücksanschluss zwingend nochmals befahren werden, da zum einen bei der Befahrung in 2022 nicht näher zu identifizierenden Ablagerungen in größerem Ausmaß vorhanden waren, die letztlich zu einem Abbruch der Befahrung geführt haben und zum anderen das Abwasser bei der Befahrung arg getrübt bzw. verfärbt war.
Hierzu ist dringend ein Entwässerungsplan bei der Gemeinde Allershausen einzureichen. Die Freigabe zur gesicherten Erschließung „Entwässerung“ kann erst nach Freigabe des Entwässerungsplanes erteilt werden.

Nähere Infos zum beantragten Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2025 10:19 Uhr