Datum: 09.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.06.2015
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2015
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- Maschinen- und Bergehalle durch Sebastian Weber auf der Fl.Nr. 2744, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.06.2015
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Bau der landwirtschaftlichen Lager-, Maschinen- und Berge
halle stellt eine privilegierte Baumaßnahme nach § 35 Abs. 1 BauGB dar. Die Halle hat eine Grundfläche von 20 m x 40 m, ein Satteldach mit 15° und eine Firsthöhe mit 8,27 m.
Die Zufahrt erfolgt über die Fl.Nr. 2761/3, Gemarkung Allershausen (Eigentümer Gemeinde Allershausen).
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Doppelhauses in Allershausen mit Garagen durch Dr. Rüdiger Hermann und Dr. Silke Wippermann-Hermann auf der Fl.Nr. 549/10, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.06.2015
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestraße. Für das Wohnhaus werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Für die Garagen ist ein Anbau an die Nachbargarage geplant. Hierfür ist kein Baufenster vorgesehen.
Für Standorte der Garagen und Stellplätze ist eine Befreiung vom jeweiligen Baufenster erforderlich.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor, da das Bauvorhaben als „Freisteller“ eingereicht wurde.
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
Damit erübrigt sich eine
weitere Behandlung des Tagesordnungspunktes.
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4. Antrag auf notwendige bauliche Änderungen wegen zusätzlicher Brandschutzmaßnahmen und Nutzungsänderung am bestehenden Gasthaus Obermeier durch Gerhard Obermeier auf der Fl.Nr. 2490, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.06.2015
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteiles Leonhardsbuch. Die Nutzungsänderung umfasst 33 Gastzimmer und 2 Wohnungen. Es werden für die künftige Nutzung insgesamt 42 Stellplätze (erforderlich nach Satzung 37 Stück) nachgewiesen.
Das derzeit noch fehlende Brandschutzkonzept wird durch einen externen Prüfsachverständigen erstellt und fällt nicht in das Prüfungsfeld von Gemeinde und Landratsamt. Das Brandschutzkonzept wird lt. Nachfrage beim LRA Freising durch die Fa. Zobel erstellt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Diskussionsverlauf
Anhand der Planunterlagen stellt Bürgermeister Popp den vorliegenden Bauantrag vor. Die Frage der womöglich bereits vollzogenen Umbaumaßnahmen konnten nicht abschließend geklärt werden.
Gemeinderatsmitglied Lerchl führt hierzu aus, dass es sich seiner Auffassung nach bei der Baumaßnahme um einen Sonderbau handelt. Bei der Größe sind die vorgesehenen Personenrettungsmöglichkeiten schwer nachvollziehbar. Angesichts der Größe wird eine Anleiterprobe durch die örtliche Feuerwehr gefordert.
Die Gemeinderatsmitglieder Groszek, Dinkel und Schrödl regen an, dass das noch nicht vorliegende Brandschutzkonzept durch das Landratsamt zeitnah gefordert und auch geprüft werden soll. Durch den Vorsitzenden wird festgestellt, dass das von einem externen Prüfsachverständigen zu erstellende Brandschutzkonzept nicht von der Gemeinde gefordert werden kann.
Aufgrund der mit dem Antragsteller in der Vergangenheit gemachten negativen Erfahrungen ist die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder der Ansicht, dass der Antrag trotzdem erst nach Vorliegen des Brandschutzkonzepts weiter behandelt werden soll.
Beschluss
Nach einer intensiven Beratung wird auf Vorschlag von Bürgermeister Popp der vorliegende Antrag zurückgestellt. Zusammen mit dem Brandschutzkonzept soll dann der Antrag auf Nutzungsänderung endgültig durch den Gemeinderat behandelt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauBG - Antrag Gertraud Huber
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Frau Getrtraud Huber, Freisinger Str. 18, 85391 Allershausen, beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 367 Gemarkung Aiterbach ein Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 161 vom 28.10.2014 zu einem entsprechenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Mit Schreiben vom 19.12.2014 hat das Landratsamt Freising mitgeteilt, dass eine Genehmigung nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage (Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB) nicht möglich ist. Mit dem Erlass einer Einbeziehungssatzung könnte durch die Gemeinde eine neue Rechtslage geschaffen werden.
Frau Huber beantragt daher, den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für ihr Grundstück Fl.Nr. 367, Gemarkung Aiterbach, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung Ihres Bauvorhabens zu schaffen.
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Beratung wird von den Gemeinderatsmitgliedern Kreß und Schuhbauer angeregt, darauf zu achten, dass ein Streifen von einer baulichen Nutzung freibleibt um sich für evtl. spätere Maßnahmen (Radweg, Straßenverbreiterung)
nichts zu verbauen.
Gemeinderatsmitglied Held spricht sich für mehrere Festsetzungen hinsichtlich Art und Maß der Bebauung, ähnlich eines Bebauungsplanes, aus.
Beschluss
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird der Antrag bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt.
Gemeinderatsmitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Kauf eines Mulchgeräts zum Schlepper-Anbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Zur Pflege gemeindlicher Flächen soll ein Seitenmulchgerät zum Anbau an den Schlepper angeschafft werden. Bei Vorführungen und im Echtbetrieb konnten sich die Bauhofmitarbeiter ein Bild von der Arbeitsweise der Geräte von drei Herstellern im praktischen Einsatz machen. Es waren dies die Fabrikate Dragone ROAD V200 (Anbieter Fa. Vogt und Mayer), Sauerburger Alphas 2150 (Anbieter Fa. Claas) und Maschio Giraffa 210SE (Anbieter BayWa).
Den besten Eindruck hinsichtlich Einsatzmöglichkeit, Verarbeitung, Robustheit und Technik hinterließ das Gerät Dragone ROAD V200. Die Geräte sind nur bedingt vergleichbar.
Eine Preisübersicht liegt der Beschlussvorlage bei.
Vom Bauhofleiter wird die Anschaffung des Geräte Dragone ROAD V200 vorgeschlagen. Dazu liegen zwei Angebote vor. Der Kauf soll bei der Fa. Jakob Mayer, Unterschleißheim erfolgen, die für dieses Gerät das günstigste Angebot mit 9.222,50 € brutto abgegeben hat. Im Haushalt 2015 sind die entsprechenden Mittel vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Auf Anfragen aus dem Gremium werden durch den Vorsitzenden die vielfältigen Einsatzgebiete für das Seitenmulchgerät aufgezeigt. Einige Gemeinderatsmitglieder bezweifeln die Notwendigkeit des Kaufs des Gerätes und verweisen auf die Möglichkeit der Fremdvergabe. Gemeinderatsmitglied Dinkel erinnerte in diesem Zusammenhang
an einen früheren Gemeinderatsbeschluss zum Arbeitsnachweis für eine künftige Personalaufstockung. Diese wird vom Bauhof bis Ende des Jahres erbracht. Bürgermeister Popp wies nochmals auf die Notwendigkeit des Gerätes hin. Die nun geführte Diskussion erzeugt jedoch bei ihm Unverständnis, da bei den Beratungen im Finanzausschuss und zum Haushaltsplan die Anschaffung begründet wurde, jedoch damals keine Ablehnungsgründe genannt wurden.
Christian Huber berichtet von einem Gespräch mit der örtlichen BayWa, wonach das gleiche Gerät bei ihr um mehr als 1.200,-- € billiger wäre.
Beschluss
Zum Anbau an den Bauhofschlepper wird ein Seitenmulchgerät Dragone ROAD V200 angeschafft. Bürgermeister Popp wird zur Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter nach erfolgter Ermittlung durch die Verwaltung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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7. Neue Ortsmitte - Bauabschnitt 2 "Glonnterrassen";
Tragwerksplanung für Stützwände und Fundament Kriegerdenkmal - Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.06.2015
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Für die im 2. Bauabschnitt "Glonnterrassen" der Neuen Ortsmitte vorgesehenen Stützwände und das Fundament des Kriegerdenkmals ist die Erstellung einer Tragwerksplanung erforderlich. Das Büro NRT schlägt vor, mit den Ing.-Leistungen das Büro Brandl+Eltschig, Beratende Ingenieure Tragwerksplanung GmbH, Freising, zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt nach Honorarzone III § 52 HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung.
Beschluss
Das Ing.-Büro Brandl+Eltschig, Tragwerksplanung GmbH, Max-Lehner-Str. 18, 85354 Freising wird aufgrund des Angebots vom 09.04.2015 mit der Tragwerksplanung für die Stützwände und das Fundament für das Kriegerdenkmal im 2. Bauabschnitt "Glonnterrassen" der Neuen Ortsmitte beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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8. Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten an der Kletterwand der Ampertalhalle - Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.06.2015
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Die Abteilung Ski-Alpin des TSV Allershausen ist an die Gemeinde herangetreten, an der Kletterwand der Ampertalhalle notwendige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Ein erstes Angebot der Fa. TDS Meier, die die Anlage auch errichtet hat belief sich auf rund 10.200,00 € brutto.
Bei der Haushaltsvorberatung hat der Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, noch weitere Erkundigungen einzuholen. Nach so kurzer Zeit der Nutzung sollten eigentlich noch keine Abnutzungserscheinungen auftreten und derartig umfangreiche Instandsetzungsarbeiten notwendig sein.
In mehreren Gesprächen mit Herrn Meier ergab sich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Sicherheitsgründen nicht zwingend notwendig sind. Die Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten dienen vielmehr dem Erhalt der Anlage. Die Kletterwand ist vor allem von der Westseite dem Schlagregen ausgesetzt und auch die Sonneneinstrahlung direkt von Süden verstärkt die Verwitterung.
Herr Meier hat nunmehr ein neues, deutlich günstigeres Angebot mit einer Bruttosumme von 5.355,00 € vorgelegt. Dabei ist es nicht mehr notwendig, die Oberflächenplatten komplett abzubauen. Die Wand erhält eine neue UV-beständige PU-Beschichtung. Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten erfolgt auch die sicherheitstechnische Überprüfung.
Es wird vorgeschlagen, die Fa. TDS Meier mit den Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten entsprechend dem Angebot vom 12.05.2015 zu beauftragen. Mittel sind im Haushalt veranschlagt.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Mück frägt an, ob durch die Erbringung von Eigenleistungen durch den TSV Allershausen die Kosten gemindert werden könnten bzw. ob diese im vorliegenden Angebot enthalten sind. Diese Frage konnte vom Vorsitzenden nicht beantwortet werden.
Beschluss
Die Fa. TDS Meier, Amberg, erhält den Auftrag zur Durchführung der Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten an der Kletterwand der Ampertalhalle einschließlich der sicherheitstechnischen Überprüfung entsprechend dem Angebot vom 12.05.2015 zum Preis von 5.355,00 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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9. Anschaffung eines Geräts zur Wildkrautvernichtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.06.2015
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Beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Zur Wildkrautbekämpfung auf gemeindlichen Straßen, Wegeflächen und Plätzen ist die Anschaffung eines entsprechenden Geräts erforderlich. Auf der Galabau in Nürnberg wurde dazu mit der Fa. Bertsche Kontakt aufgenommen, die bereits im Herbst letzten Jahres in Allershausen ihren "Modi-Cleaner" u.a. auf dem Schotterweg der Maibaumwiese und Gehwegen im Baugebiet "Amperfeld II" vorführte. Prospektunterlagen etc. sind beigefügt.
Es war angedacht, das Geräte gemeinsam mit der Nachbargemeinde Kirchdorf a.d.Amper anzuschaffen. Allerdings ist man dort zu der Auffassung gekommen, dass es in Kirchdorf zu wenige Einsatzmöglichkeiten für das Gerät gibt.
Der Preis für das Gerät einschließlich diverser Zusatzausstattung beträgt lt. Angebot der BayWa, Moosburg vom 01.11.2014 brutto 22.491,00 €.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 veranschlagt.
Diskussionsverlauf
Von Gemeinderatsmitglied Schrödl wird vorgeschlagen, noch weitere Gemeinden (ILE) anzufragen, ob sie sich am Kauf beteiligen würden.
Beschluss
Zur Wildkrautbekämpfung auf gemeindlichen Straßen, Wegeflächen und Plätzen wird bei der Fa. BayWa, Moosburg ein Bertsche Modi-Cleaner mit Zubehör zum Preis lt. Angebot vom 01.11.2014 von brutto 22.941 € gekauft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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10. Angebot der Bayernwerk AG für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Rahmen des Straßenausbau Finkenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.06.2015
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10 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2015 unter Beschluss Nr. 58 wurde der Ausbau des Finkenweg beschlossen. Mit Beschluss Nr. 59 wurde vorgeschlagen, die vorhandene Beleuchtung durch effizientere Leuchtmittel zu ersetzen.
Nach Rücksprache mit der Bayernwerk AG ist aus planerischer Sicht ein Neubau erstrebenswert, da die Abstände zwischen den Leuchten technisch sinnvoller aufgeteilt werden können. Da die sieben Bestandsleuchten aus dem Jahr 1982 sind, würde sich zukünftig wieder ein Stückwerk für eine anfallende Instandhaltung oder Modernisierung ergeben.
Die vorhandenen LED – Einsätze, der Finkenweg wurde schon umgerüstet, könnten für andere Straßen verwendet werden.
Das Angebot für die komplette Erneuerung der Beleuchtung mit dem Lampentyp City Light, LED mit 13 Leuchtstellen kostet gesamt brutto 26.019,35 €.
Eine zusätzliche Errichtung von sieben Lampenstandorten mit dem umgebauten Lampentyp Bavaria LED kostet gesamt brutto 15.612,80 €. Dann wären es insgesamt 14 Lampen mit den bereits 7 vorhandenen Leuchtstellen.
Beschluss
Der Auftrag in Höhe von 26.019,35 € für die komplette Erneuerung der Beleuchtung mit dem Lampentyp City Light, LED mit 13 Leuchtstellen wird an die Fa. Bayernwerk AG vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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09.06.2015
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11 |
Sachverhalt
o Bekanntgabe Sachverhalt Absperrmaßnahmen Fronleichnamstag in der Schulstraße
o Bekanntgabe Termin Volksfest und Programm sowie Volksfestpokal am12.07.2015; hierzu sind Teilnehmer der Gemeinde zu nennen
o Bekanntgabe des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr bezüglich der Ortsumfahrung Allershausen vom 13.05.2015
Grund der aktuellen Meinungsbildung im Gremium ist eine Veranstaltung der CSU in Kranzberg, in der Landrat Hauner darauf hingewiesen hat, dass eine Realisierung unter anderem von einer Einigung der beiden Gemeinden bei der Trassenwahl abhängt.
Bürgermeister Hammerl hat deshalb den Vorsitzenden gebeten, noch heute im Gemeinderat Allershausen eine Entscheidung herbeizuführen. Nach Auskunft von Bürgermeister Hammerl wird sich der Gemeinderat Kranzberg in der nächsten Gemeinderatsitzung kommende Woche mit dem Thema befassen.
Nach längerer Diskussion wird von der Mehrheit des Gemeinderats ausschließlich die Wandrandvariante bevorzugt. Grund hierfür ist die nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu realisierende FFH-Variante, die wie
derum von der Gemeinde Kranzberg bevorzugt wird.
Probeabstimmung: 13 : 5 für die Waldrandvariante
Datenstand vom 06.07.2015 09:42 Uhr