Datum: 30.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2015
2 Notwendige bauliche Änderungen wegen zusätzlicher Brandschutzmaßnahmen und Nutzungsänderung am bestehenden Gasthaus Obermeier durch Gerhard Obermeier auf der Fl.Nr. 2490, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf Beschluss-Nr. 80 der GR-Sitzung vom 09.06.2015
3 Bebauungsplan "Münchener Straße" - 1. Änderung; Aufstellungsbeschluss
4 Bau eines Geh-und Radweg entlang der St 2084 von Aiterbach-Schernbuch; Sachstandsbericht und ggf. Beschlussfassung über weiteres Vorgehen bwz. Maßnahmendurchführung
5 Johanniter-Kinderhort; Trägerschaft und Defizitausgleich; Hinweis auf Beschlüsse Nr. 32 vom 29.07.14, Nr. 43 vom 18.11.14 und Nr. 49 vom 16.12.14
6 Vergabe Elektroarbeiten Sanierung und Umgestaltung Schulhof Allershausen; Hinweis auf TOP 7 der Sitzung vom 24.03.2015
7 Versetzen des nördlichen Stromanschlusses am Festplatz Allershausen; Antrag der Volksfestgesellschaft Allershausen GbR
8 Anfrage der islamischen Gemeinde Deutschland auf Überreichung und Pflanzung eines Friedensbaumes für die Gemeinde Allershausen
9 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.06.2015 ö 1

Beschluss

Zur Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2015 merkt Frau Kreß an, dass sich ihre und die Anfrage von Gemeinderatsmitglied Schuhbauer nicht nach der Realisierung eines Radweges entlang der Grundstücke gerichtet hat. Es sollte vielmehr nur darauf geachtet werden, dass ein Streifen von einer baulichen Nutzung freibleibt um sich für evtl. spätere Maßnahmen (Radweg, Straßenverbreiterung) nichts zu verbauen. Die Niederschrift ist entsprechend zu ändern und wird in der geänderten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Notwendige bauliche Änderungen wegen zusätzlicher Brandschutzmaßnahmen und Nutzungsänderung am bestehenden Gasthaus Obermeier durch Gerhard Obermeier auf der Fl.Nr. 2490, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf Beschluss-Nr. 80 der GR-Sitzung vom 09.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.06.2015 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.06.2015 wird durch das Landratsamt Freising mitgeteilt, dass der Bauantrag durch die Gemeinde nochmals beraten werden muss. Die Zurückstellung des Bauantrages erfolgte mit den genannten Gründen nicht rechtmäßig.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau. Der Bauherr gibt in seinem Bauantrag an, dass der Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt wird. Eine bauaufsichtliche Prüfung der Nachweise findet dann nicht mehr statt. Die Forderung der Vorlage eines Brandschutzkonzeptes im Genehmigungsverfahren wäre daher nicht zulässig. Dies gilt umso mehr für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Darüber hinaus ist eine rechtmäßige Ablehnung bzw. Zurückstellung gem. § 36 Abs. 2 BauGB nur aus Grün den des § 34 BauGB möglich. Die Frage des Brandschutznachweises ist jedoch in der Bayer. Bauordnung angesiedelt und damit dem Entscheidungsbereich der Gemeinde entzogen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3. Bebauungsplan "Münchener Straße" - 1. Änderung; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.06.2015 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Für die Grundstücke Fl.Nr. 48, 48/2, 53 und 83, Gemarkung Allershausen, an der Münchener Straße liegen Bauanträge bzw. Bauvoranfragen vor. Alle beantragten Vorhaben liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Münchener Straße" und weichen hinsichtlich der Baufenster erheblich von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Der Gemeinderat hat zu den Vorhaben mit den erforderlichen Befreiungen das Einvernehmen erteilt.

Mit Schreiben vom 30.04.2015 teilt das Landratsamt Freising mit, dass alle drei Vorhaben nicht genehmigungsfähig sind, da sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen.
Befreiungen kommen nicht in Betracht, weil in diesen Fällen die Befreiung jeweils die Festsetzungen des Bebauungsplanes auf diesen Grundstücken massiv konterkarieren würde und nicht dem städtebaulichen Grundkonzept des Bebauungsplanes entspricht.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben zu schaffen, wäre der Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Bei einer Anpassung der Festsetzungen lediglich und ausschließlich auf den in Frage stehenden Grundstücken (im Hinblick auf Baufenster und nicht überbaubare Grünfläche) wäre ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB denkbar, welches auf das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB verweist.

Mit Schreiben vom 15.06.2015 beantragen die betroffenen Grundeigentümer bzw. Bauantragsteller die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Münchener Straße" für die o.g. Grundstücke. Beantragt wird jeweils die Anpassung der Baugrenzen bzw. Baufenster. Eine Planzeichnung ist beigefügt. Die im Bebauungsplan festgelegten Nutzungsziffern (GRZ/BauNVO § 19 Abs. 2) bleiben unangetastet. Eine Mehrung des Baurechts ist nicht beabsichtigt und beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Münchener Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V. mit § 13 BauBG (vereinfachtes Verfahren) wie folgt:

Für die Grundstücke Fl.Nr. 48, 48/2, 53 und 83, Gemarkung Allershausen, an der Münchener Straße sind die Baugrenzen bzw. Baufenster zu ändern (vgl. Antrag vom 15.06.2015). Die nachbarrechtlichen Vorschriften wie Abstandsflächen sind einzuhalten.

Mit der Ausarbeitung der Änderungsplanung wird die Partnerschaftsgesellschaft KPT Architekten und Ingenieure, Sonnenstr. 29, 85356 Freising, beauftragt.

Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind von den Antragstellern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bau eines Geh-und Radweg entlang der St 2084 von Aiterbach-Schernbuch; Sachstandsbericht und ggf. Beschlussfassung über weiteres Vorgehen bwz. Maßnahmendurchführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.06.2015 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.03.2015 hat die Regierung von Oberbayern die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für den Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Schernbuch und Aiterbach erteilt. Es ist nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse eine Programmaufnahme 2015 für eine Förderung in Sonderbaulast vorgesehen.

Mit Schreiben vom 18.06.2015 hat die Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass auch dann eine Förderung erfolgen könnte, wenn nur der Abschnitt auf dem Gebiet der Gemeinde Allershausen errichtet wird und der Bereich der Autobahnüberführung mit einbezogen wird. Zu den zuwendungsfähigen Kosten für den Bereich der Autobahnunterführung und der Aufweitung der St 2084 in Höhe von 258.563,20 € stellt die Regierung einen erhöhten Fördersatz von 77 % (= 200.000,00 €) in Aussicht, so dass für die beiden Gemeinden noch Kosten von 68.800,00 € verbleiben.
Nachrichtlich Kosten (ohne Bereich BAB-Unterführung und Staatsstraßenaufweitung):

Gemeindebereich
Gesamtkosten
zuw.fähige Kosten
Förderung 77 % der zuw.fähigen Kosten
Eigenanteil der Gemeinde
Allershausen
223.000,00 €
210.582,40 €
162.000,00 €
61.000,00 €
Paunzhausen
136.000,00 €
123.899,42 €
95.402,55 €
40.597,45 €

Ferner hat das Staatliche Bauamt Freising sehr eindeutig mitgeteilt, dass eine zeitnahe Realisierung des Vorhabens durch den Freistaat Bayern, wie sie von Seiten der Gemeinde Paunzhausen angestrebt wird, nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gilt nur für das Jahr 2015. Wenn die beiden betroffenen Gemeinden die Maßnahme zurückziehen, wird auch die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gegenstandslos.
Sofern nur der Bau des 1. Abschnitts im Bereich der Gemeinde Allershausen erfolgen soll, gilt die Zustimmung der Regierung nach wie vor weiter. Für den Bauabschnitt der Gemeinde Paunzhausen müsste ein erneuter Förderantrag, jeweils zum 01.09., gestellt werden.

Die Regierung weist jedoch darauf hin, dass eine Förderzusage für das Jahr 2016 derzeit nicht erfolgen kann. Auch kann derzeit keine Zusage über Förderzeitpunkt und Förderhöhe (Fördersatz) gemacht werden. Ob eine Programmaufnahme 2016 erfolgen kann und wie hoch der jeweilige Basisfördersatz angesetzt wird, wird erst nach Zuteilung der Fördermittel im Jahr 2016 entschieden.

Der Wasserzweckverband Paunhausen muss die Wasserleitung in bzw. entlang der St 2084 erneuern. Dies soll im Zuge des Radwegebaus erfolgen. Geschätzte Baukosten ca. 300.000,00 €, die der Zweckverband für dieses Jahr nicht im Haushalt vorgesehen hat. Dem ZV wäre es aufgrund des Zeitdrucks und der Unsicherheit, ob überhaupt eine Firma gefunden werden kann lieber, die Maßnahme erst im Jahr 2016 zu realisieren. Sollte sich die Gemeinde Allershausen zu einem Bau des Geh- und Radweges in diesem Jahr entschließen, könnte auch der Wasserleitungsbau durch den WZV umgesetzt werden, so die Auskunft des Verbandsvorsitzenden.  

Der Gemeinderat hat nunmehr die Entscheidung zu treffen ob die Maßnahme
a) durch die Gemeinde Allershausen nur im Bereich der Gemeinde Allershausen  einschließlich des Kostenanteils Autobahnunterführung und Staatsstraßenaufweitung im Jahr 2015 durchgeführt werden soll
oder
b) auf das Jahr 2016 verschoben und erneut Antrag gestellt wird (Förderung fraglich - vgl. oben stehende Ausführungen).

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Popp ergänzte zunächst, dass er heute noch mit 1. Bürgermeister Daniel gesprochen hat, ob von Paunzhausener Seite nicht doch eine Realisierung in diesem Jahr möglich ist. Er könne sich auch eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Allershausen von 50 % an dem Bauabschnitt unter der Autobahn vorstellen.
Nach Aussage von 1. Bürgermeister Daniel ist Paunzhausen nicht bereit, derart hohe Kosten für einen Radweg zu tragen, für dessen Bau die Zuständigkeit beim Staat liegt.

Die Gemeinderatsmitglieder zeigten für die Haltung des Paunzhausener Bürgermeister kein Verständnis und plädierten für eine Realisierung der Maßnahme in diesem Jahr.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen strebt in Anbetracht der in Aussicht gestellten staatlichen Förderung den Bau des geplanten Radwegs von Aiterbach nach Schernbuch entlang der St 2084 einschließlich der Staatsstraßenaufweitung und des Bereichs unter der Autobahn noch in diesem Jahr an. Dazu ist man bereit, sich mit 50 % an den nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten für den Bauabschnitt unter der Autobahn zu beteiligen.
Die Gemeinde Paunzhausen ist entsprechend in Kenntnis zu setzen und zur Stellungnahme aufzufordern.

Das Ing.-Büro Dippold und Gerold wird beauftragt, die Ausschreibung der Maßnahme vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Johanniter-Kinderhort; Trägerschaft und Defizitausgleich; Hinweis auf Beschlüsse Nr. 32 vom 29.07.14, Nr. 43 vom 18.11.14 und Nr. 49 vom 16.12.14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.06.2015 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Mit der Johanniter-Unfall-Hilfe fand am 22.04.2015 erneut ein Gespräch zur Situation im Hort statt. Siehe dazu auch die beigefügte Niederschrift.

Die Regionalleiterin Frau März erklärte, dass die Johanniter an der Trägerschaft des Hortes in Allershausen festhalten wollen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gemeinde den vereinbarten und zugesagten erhöhten Defizitausgleich in Höhe von bis zu 8.000,00 € je Gruppe weiterhin gewährt.

Auf massives Drängen seitens der Gemeinde wurde u.a. durch die JUH eine Elternbefragung durchgeführt, die sehr gut ausgefallen ist. Auch hinsichtlich der flexibleren Buchungszeiten haben sich die Johanniter "bewegt" und es gibt jetzt wieder gesplittete Plätze. Nach den Anmeldezahlen für 2015/16 können für das kommende Betreuungsjahr wieder zwei Gruppen mit jeweils 25 Kindern gebildet werden. Anerkannt sind nach der Betriebserlaubnis 54 Plätze.

Die Personalsituation konnte zwischenzeitlich nach Mitteilung der JUH auch geregelt werden. Für das kommende Betreuungsjahr stehen für jede Gruppe eine Fachkraft (Erzieherin) und eine Ergänzungskraft (Pflegerin) zur Verfügung. Voraussichtlich wird noch eine SPS-Praktikantin hinzukommen.

Damit sind die Forderungen der Gemeinde gemäß Beschluss-Nr. 49 vom 16.12.2014 erfüllt und einer weiteren Führung des Hortes unter der Trägerschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe steht nichts im Wege.

Beschluss

Die Trägerschaft des Hortes bleibt wie bisher bei der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Ab dem Betreuungsjahr 2015/16 wird die jährliche Pauschale für den Defizitausgleich je Gruppe auf 8.000,00 € (Gesamt: 16.000,00 €) festgelegt.
Die Regelegung in § 4 Nr. 2a) des Kindertagesstättenvertrages vom 30.05.2005 ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vergabe Elektroarbeiten Sanierung und Umgestaltung Schulhof Allershausen; Hinweis auf TOP 7 der Sitzung vom 24.03.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.06.2015 ö 6

Sachverhalt

Zur Sanierung und Umgestaltung des Schulhofes wurden die Elektroinstallationsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. 10 Firmen haben dazu die Angebotsunterlagen erhalten. Von einer Firma wurde ein Angebot abgegeben.

Ausschreibungsergebnis - Angebotssummen brutto:
Elektro Romantschak GmbH & Co KG  85402 Kranzberg        25.207,60 €

Das Angebot der Fa. Romantschak GmbH & Co KG liegt um 3.592,40 € unterhalb der Kostenberechnung. Das Ingenieurbüro Schiegerl und Dr. Glasmann schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Romantschak zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Popp informierte über die Aufnahme der Maßnahme und die Aufweitung der Glonn in das Städtebauförderprogramm, wobei die Förderbeträge noch nicht feststehen.

Beschluss

Die Fa. Elektro Romantschak GmbH & Co KG, Gewerbepark 14,  85402 Kranzberg wird mit der der Durchführung der Elektroinstallationsarbeiten zur Sanierung und Umgestaltung des Schulhofes an der Grund- und Mittelschule Allershausen zum Preis von 25.207,60 € brutto entsprechend dem Angebot vom 12.06.2015 beauftragt. Ein Bauvertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Versetzen des nördlichen Stromanschlusses am Festplatz Allershausen; Antrag der Volksfestgesellschaft Allershausen GbR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.06.2015 ö 7

Sachverhalt

Aufgrund des Antrages der Volksfestgesellschaft Allershausen GbR vom 08.12.2014 wurden vom Bauamt verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung der Elektroinstallation untersucht.
Aktuell sind die Kabellängen, welche in die Leerrohre einzuziehen sind, sehr lang und der Aufwand für das Einziehen der Kabel sehr hoch.

Es kommen aus Sicht des technischen Bauamtes zwei Varianten in Frage:

Variante 1 (Wunschlösung Volksfestgesellschaft):
Umbau des bestehenden Stromübergabepunktes der Bayernwerke (Nähe Mühlbachbrücke) zum Lagergebäude. Die neu gebauten Leerrohre können hierbei nicht verwendet werden und es muss am Rand des Festplatzes die Rasenfläche aufgegraben und die Leitung hinter dem Lagerhaus herum verlegt werden.
Es wurde ein Angebot der Bayernwerke AG eingeholt. Die Brutto-Angebotssumme liegt bei 9.073,71 €. Hinzu kommen noch Kosten für einen erforderlichen Anschlussschrank und für erforderliche Anschlussarbeiten eines Elektrofachmanns von ca. 5.000,00 €.
Der Gesamtbetrag liegt also bei ca. 14.073,71 €

Variante 2:
Belassen des Übergabepunktes der Bayernwerke AG und Versetzen des Verteilerschranks näher zum Festzelt (siehe Lageplan). Hierbei können die bestehenden Leerrohre verwendet werden und es wird ein neues ausreichend dimensioniertes Kabel eingezogen. Es wird dann ein neuer Verteilerschrank gesetzt, an dem die Leitungen zum Festzelt, Küche und „Westflanke“ fest angeschlossen werden können. Zusätzlich soll ein im Bauhof vorhandener Verteilerschrank gesetzt werden, welcher verschiedene Steckdosen für Stände bereitstellt.
Es wurde ein Angebot der Fa. Elektro Kreitmair GmbH eingeholt. Die Brutto-Angebotssumme liegt inkl. aller Anschlussarbeiten bei 6.518,61 €.

Diskussionsverlauf

Zu dem TOP fand vor der Sitzung noch eine Ortsbesichtigung statt, bei der Herr Neumayer von der Volksfestgesellschaft die Situation und Problematik der Stromversorgung erläuterte.

Beschluss

Die Fa. Elektro Kreitmair GmbH Dom.-Käser-Str. 23, 85391 Allershausen wird mit der Durch-führung der Elektroinstallationsarbeiten am Festplatz Allershausen zum Preis von 6.518,61 € brutto nach der Variante 2 entsprechend dem Angebot vom 23.06.2015 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Anfrage der islamischen Gemeinde Deutschland auf Überreichung und Pflanzung eines Friedensbaumes für die Gemeinde Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.06.2015 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Der Regionalvorstand der AMJ (Ahmadjyya Muslim Jamaat Deutschland KdöR) ist an die Gemeinde herangetreten um einen Friedensbaum in Allershausen zu pflanzen. Auch in Freising und Neufahrn hat die Organisation bereits einen Baum gepflanzt.

Beschluss

Dem Antrag der AMJ (Ahmadjyya Muslim Jamaat Deutschland KdöR) zur Pflanzung eines Friedensbaumes wird zugestimmt. Die Pflanzung soll im Glonnpark erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.06.2015 ö 9

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

?        Pflanzkästen in der Mühlenstraße sind nunmehr aufgestellt.

?        Nachdem sich aus dem Kreis der Gemeinderatsmitglieder niemand bereit erklärt hat, werden die beiden Bürgermeister den Gemeinderat beim Volksfestpokal vertreten.

?        Kulturfestival ZAMMA vom 4.7. bis 11.7. in Fresing


Herr Zandt informierte, dass bei der Ortsversammlung am vergangenen Freitag Anton Wörmann wiederum zum Ortssprecher von Unterkienberg gewählt worden ist.

Herr Mück erkundigte sich nach der Umfrageaktion zur Wohn- und Baulandsituation in Allershausen.
Die Unterlagen wurden heute an Frau Kopp übergeben. Die Auswertung wird der Arbeitskreis übernehmen.

Herr Schrödl wollte wissen, ob es zu der illegalen Arbeiterunterkunft im Gewerbegebiet etwas Neues gibt.
Dies verneinte der Vorsitzende mit dem Hinweis, dass das Landratsamt von ihm eindringlich zum Einschreiten aufgefordert worden ist.

Datenstand vom 23.07.2015 11:46 Uhr