Datum: 21.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2015
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2 |
Errichtung einer Doppelgarage durch Andreas Brichzin auf der Fl.Nr. 143, Gemarkung Allershausen
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3 |
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses durch Marianne und Michael Kistler auf der Fl.Nr. 374, Gemarkung Schlipps
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4 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses durch Frau Heidi Frank auf der Fl.Nr. 11, Gemarkung Allershausen
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5 |
Neubau eines Austragshauses mit Doppelgarage durch Ernst Popp auf der Fl.Nr. 14/2, Gemarkung Aiterbach
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6 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport durch Benjamin und Lysann Held auf der Fl.Nr. 119/6, Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 8 der GR-Sitzung vom 03.03.2015 Beschluss-Nr. 36
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7 |
Umbau des bestehenden Stallgebäudes in ein Wohnhaus mit 10 Wohnungen durch Anton Kratzl auf der Fl.Nr. 1658, Gemarkung Allershausen
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8 |
Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle durch Johann Lehmeier auf der Fl.Nr. 1123, Gemarkung Allershausen
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9 |
Abgrabungsrecht;
Trockenkiesabbau auf den Fl.Nrn. 1568, 1569 und 1570, Gemarkung Allerhausen durch die Fa. Rohrdorfer Sand und Kies GmbH;
Verlängerung der Abbauzeit
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10 |
11. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Ausweisung einer weiteren Gewerbefläche zwischen der Kreisstraße FS 6 und der Autobahn A 9 (Gewerbepark A 9 - Erweiterung);
Aufstellungsbeschluss und Planungsauftrag
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11 |
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gebietes "Gewerbepark A9";
Aufstellungsbeschluss und Planungsauftrag
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12 |
Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße";
Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB zum Neubau einer Betreuten Wohnanlage auf Fl.Nr. 157 Gemarkung Allershausen an der Abt-Joseph-Straße;
Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 20.01.2015
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13 |
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Bauhofdach zur Umsetzung des Energienutzungskonzeptes
Vergabe Planung und Bauleitung
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14 |
Antrag der Parteifreien Wähler Allershausen auf Aufstellen von Altglascontainern in der Schroßlacherstraße
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15 |
Sanierung und Neugestaltung des Kinderspielplatzes Weiherwiesen
Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 22 vom 10.02.2015
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16 |
Vorschlag des Arbeitskreises Kindergarten/Hort auf Auflösung des Spielplatzes am Breimannweg
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17 |
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.06.2015
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Errichtung einer Doppelgarage durch Andreas Brichzin auf der Fl.Nr. 143, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße.
Für den beabsichtigten Standort ist für weitere Garagen kein Baufenster festgelegt. Die Maße der Garage der an der Grenze zur Fl.Nr. 145 geplanten Garage betragen 5,85 m und 7,06 m.
Der Bau der Doppelgarage ist grundsätzlich verfahrensfrei. Durch die Summe der bereits überbauten Flächen von vorhandenen Garagen wird die verfahrensfreie Grundfläche von max. 50 m² und Grenzbebauung (max. 9 m je Seite) überschritten.
Eine isolierte Befreiung wegen des fehlenden Baufensters kommt nicht in Betracht (fehlende Nachbarunterschriften). Wegen der Überschreitung der Grenzbebauung (in Summe) ist für die Erteilung der isolierten Befreiung das Landratsamt nach Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO zuständig.
Es ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung von den fehlenden Baufenstern wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses durch Marianne und Michael Kistler auf der Fl.Nr. 374, Gemarkung Schlipps
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich des Ortsteiles Oberkienberg. Die Baumaßnahme ist als Austragshaus (2. Generation) geplant und
grundsätzlich als privilegiertes Bauvorhaben zulässig.
Die Außenmaße des geplanten Gebäudes betragen 13,00 m x 7,50 m, die Wandhöhe wird mit 4,00 m angegeben.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Groszek war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses durch Frau Heidi Frank auf der Fl.Nr. 11, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Vorab informiert/erinnert der Vorsitzende nochmal die „Historie“ zu diesem Bauvorhaben.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Freisinger Straße.
Das beantragte Einfamilienhaus liegt in vollem Umfang außerhalb des festgesetzten Baufensters. Das Vorhaben weicht in folgenden weiteren Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Dachneigung 45° (festgesetzt max. 35°)
- GRZ 0,26 (festgesetzte GRZ von 0,25 geringfügig überschritten).
Durch diese Abweichungen werden laut Auskunft des Landratsamtes Freising die Grundzüge der Planung berührt und es müsste deshalb eine BPlan-Änderung durchgeführt werden.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor (wurden noch nicht von der Gemeinde eingeholt).
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Abstimmungsbemerkung
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu dem Antrag auf Vorbescheid nicht erteilt.
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5. Neubau eines Austragshauses mit Doppelgarage durch Ernst Popp auf der Fl.Nr. 14/2, Gemarkung Aiterbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Für das geplante Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 27.01.2015 vor. Die Baumaßnahme entspricht dem Vorbescheid. Das Außenbereichsvorhaben ist privilegiert.
Die Grundfläche des zu errichtenden Gebäudes beträgt 8,74 m x 13,86 m und wird in E + D ausgebildet. Der im Vorbescheid geforderte Freiflächengestaltungsplan ist noch nachzureichen. Der Stauraum vor der Garage ist einzuhalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Der im Vorbescheid geforderte Freiflächengestaltungsplan ist noch nachzureichen. Der Stauraum vor der Garage ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport durch Benjamin und Lysann Held auf der Fl.Nr. 119/6, Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 8 der GR-Sitzung vom 03.03.2015 Beschluss-Nr. 36
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße. Folgende Festsetzungen sind berührt:
? Baukörper: Das Seitenverhältnis muss mindestens 1,3 zu 1 aufweisen. Nach der Planung wird ein Seitenverhältnis von 1,14 zu 1 nachgewiesen.
? Wandhöhe: Durch die standardisierte Bauweise beträgt die Wandhöhe statt 6,00 m tatsächlich 6,53 m.
? Dachüberstand: Statt 60 cm soll der Dachüberstand aus optischen Gründen 65 cm betragen.
? Dacheindeckung: Farbwahl ist statt ziegelrot in anthrazit.
? Solaranlage auf dem Haupthaus, nicht nur auf Nebengebäuden.
? Baufenster
Der Beschluss vom 03.03.2015 gilt unverändert weiter.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baufenster, Baukörper, Wandhöhe, Dachüberstand, Dacheindeckung und Solaranlage werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Umbau des bestehenden Stallgebäudes in ein Wohnhaus mit 10 Wohnungen durch Anton Kratzl auf der Fl.Nr. 1658, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Unterkienberg. Die Kubatur des Gebäudes wird nicht verändert.
Das Bauvorhaben fügt sich deshalb
hinsichtlich Art und Maß in die nähere umliegende Bebauung ein. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 41 m² und 77 m².
Die Grundflächenzahl nach Abschluss der Baumaßnahme beträgt 0,44 (= Bestand), die Geschoßflächenzahl 0,39.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind zusätzlich 20 Stellplätze zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle durch Johann Lehmeier auf der Fl.Nr. 1123, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
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ö
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8 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich Außenbereich und stellt eine privilegierte Baumaßnahme dar. Die Halle hat die Außenmaße 40,00 m x 16,00 m und eine Firsthöhe von 7,35 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 15° und besteht aus Stahl/Trapezblech.
1. Bürgermeister Popp weist darauf hin, dass durch das Vorhaben die Planung für die Ortsumfahrung Allershausen nicht tangiert wird.
Beschluss
Das gemeindliche Einnehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Abgrabungsrecht;
Trockenkiesabbau auf den Fl.Nrn. 1568, 1569 und 1570, Gemarkung Allerhausen durch die Fa. Rohrdorfer Sand und Kies GmbH;
Verlängerung der Abbauzeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 24.06.2015 beantragt die Fa. Rohrdorfer Sand und Kies GmbH eine Verlängerung des genehmigten Kiesabbaus in Unterkienberg.
Durch die veränderte wirtschaftliche Situation konnte der Kiesabbau seit Anfang 2014 nicht weiter forciert werden. Im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 wurde in Unterkienberg kein Kies abgebaut. Auf den obengenannten Fl.Nrn. befinden sich noch 140.000 m³ Restkiesvolumen. Der beantragte Zeitraum von 10 Jahren ist notwendig, um den Abbau zu ermöglichen und die Renaturierung bescheidgemäß ausführen zu können.
Diskussionsverlauf
Herr Held forderte eine Beteiligung der Abbaufirma am Unterhalt der Zufahrtsstraßen.
Auf Anregung von Gemeinderatsmitglied Zandt wird darauf hingewiesen, dass die Abfuhr des Abbaumaterials nicht über Unterkienberg erfolgen darf, da hier eine Tonnagen-B
egrenzung gilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der beantragten Verlängerung um weitere 10 Jahre wird zugestimmt. Die bisherigen Auflagen gelten weiterhin auch für den Verlängerungszeitraum.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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10. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Ausweisung einer weiteren Gewerbefläche zwischen der Kreisstraße FS 6 und der Autobahn A 9 (Gewerbepark A 9 - Erweiterung);
Aufstellungsbeschluss und Planungsauftrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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Beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Im Bereich zwischen dem Betriebsgelände der Fa. Yaskawa, der Autobahn A 9 und der Kreisstraße FS 6 soll eine weitere Gewerbefläche (§ 8 BauNVO) ausgewiesen werden. Diese Fläche dient der Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Yaskawa. Derzeit ist dieser Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Es ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Mit Schreiben vom 03.07.2015 stellt die Fa. Yaskawa Europe GmbH den Antrag, das Bauleitverfahren einzuleiten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1239 Gemarkung Allershausen zur Ausweisung von Gewerbebauflächen (Erweiterung des Gewerbegebietes "Gewerbepark A9").
Mit der Ausarbeitung des Planes wird beauftragt:
Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co.KG, Bahnhofstr. 3, 85405 Nandlstadt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gebietes "Gewerbepark A9";
Aufstellungsbeschluss und Planungsauftrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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Beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Die Fa. Yaskawa beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1239 Gemarkung Allershausen ihren Betrieb zu erweitern. Mit Schreiben vom 03.07.2015 stellt die Fa. Yaskawa Europe GmbH den Antrag, das Bauleitverfahren einzuleiten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erweiterung des Gewerbegebietes "Gewerbepark A 9".
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und wie folgt umgrenzt ist:
im Osten: durch die Bundesautobahn A 9
im Westen: durch die Kreisstraße FS 6
im Norden: durch das bestehende Gewerbegebiet "Gewerbepark A 9" (Fa. Yaskawa)
im Süden: durch die südliche Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 1239 Gemarkung Allershausen
Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1239 Gemarkung Allershausen.
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Gewerbegebiet -GE- festzusetzen (Lageplan rot umrandet).
Mit der Ausarbeitung des Planes wird beauftragt:
Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co.KG, Bahnhofstr. 3, 85405 Nandlstadt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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12. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße";
Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB zum Neubau einer Betreuten Wohnanlage auf Fl.Nr. 157 Gemarkung Allershausen an der Abt-Joseph-Straße;
Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 20.01.2015
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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|
12 |
Sachverhalt
Die Gröbenbach GmbH, Rosenheimer Landstr. 27, 85521 Ottobrunn, beabsichtigt auf dem Grundstücks Fl.Nr. 157 Gemarkung Allershausen an der Abt-Joseph-Straße einen Neubau einer Betreuten Wohnanlage mit 42 Wohnungen, Cafe, Tiefgarage und Stellplätzen zu errichten. Das zur Bebauung vorgesehen Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ampertalstraße". Nach den derzeitigen Vorgaben des Bebauungsplanes ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Es sind daher für das Vorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Es ist der Bebauungsplan zu ändern und ein sog. "vorhabenbezogener Bebauungsplan" i.S. von § 12 BauGB aufzustellen. Mit Schreiben vom 13.07.2015 stellt die Gröbenbach GmbH den entsprechenden Antrag.
Es wird darauf hingewiesen, dass das zur Bebauung vorgesehene Grundstück teilweise im Überschwemmungsgebiet der Glonn liegt und der Verlust an Retent
ionsraum auszugleichen ist.
Diskussionsverlauf
Frau Kreß regt an, auf den Investor einzuwirken, damit Räumlichkeiten für eine Arztpraxis geschaffen werden.
Frau Gründel hat grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben, vor allem wegen der Höhenentwicklung und die Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung wie Kirche udgl.
Beschluss
Für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 157 Gemarkung Allershausen ist der Bebauungsplan "Ampertalstraße" zu ändern und gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zum Neubau einer Betreuen Wohnanlage aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Das Planverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird die Planungsgesellschaft Wacker mbH, Bahnhofstr. 3, Nandlstadt, nach den Plänen der Gröbenbach GmbH beauftragt. Der Antragsteller hat sämtliche Kosten zu tragen.
Mit der Gröbenbach GmbH ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan nach 12 BauGB für das Vorhaben abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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13. Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Bauhofdach zur Umsetzung des Energienutzungskonzeptes
Vergabe Planung und Bauleitung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.07.2015
|
ö
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Beschliessend
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13 |
Sachverhalt
Aus dem Energienutzungskonzept der Ampertalgemeinden wird unter anderem zur Effizienzsteigerung auf Kläranlagen eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofes vorgeschlagen und mit einer statischen Amortisation von 12,4 Jahren berechnet. Ein Anteil des Stromverbrauchs der Kläranlage würde somit aus erneuerbaren Energien kommen.
Es soll die Photovoltaikanlage auf dem Bauhofdach realisiert und der erzeugte Strom zum Eigenverbrauch auf der Kläranlage verwendet werden. Aufgrund der vorhandenen Vorschriften muss der Stromanschlusspunkt der Photovoltaikanlage und des Bauhofes zur Kläranlage verlegt
und somit Bauhof und Kläranlage als eine Anlage zusammengefasst werden. Die hier erforderlichen Erdarbeiten sollen vom Bauhof übernommen werden.
(1)
Zur Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Anlage wurden zwei Angebote von Ingenieurbüros eingeholt.
Es ergibt sich folgender Preisspiegel (Angebotssummen brutto):
1. Solarwerkstatt Freising, Dipl. Ing. Andreas Henze 14.867,37 €
2. Ing.-Büro… 33.827,73 €
(2)
Die Tragfähigkeit des Bauhofdaches wurde im Vorfeld überprüft, das Bauhofgebäude (südliche 15 m) ist ausreichend dimensioniert. Das Dach der Bauhofhalle (nördlicher Teil, ca. 40 m) besteht aus einer Nagelbinderkonstruktion und ist nicht auf die zusätzliche Belastung ausgelegt.
Zur statischen Überprüfung der Bauhofhalle und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen wurde ein Angebot des vom Hersteller des Daches empfohlen Ingenieurbüros eingeholt.
Die Angebotssumme vom Dipl. Ing Andreas Brammann für die Tragwerksplanung liegt bei brutto 2.856,00 €
Beschluss 1
Dipl. Ing. Andreas Brammann, Eichenweg 3, 35716 Dietzhölztal wird aufgrund des Angebots vom 17.06.2015 mit der Tragwerksplanung der Bauhofhalle zur Auslegung für eine Photovoltaikanlage beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Solarwerkstatt Freising, Dipl. Ing. Andreas Henze, Altenhauser Fußweg 1, 85356 Freising wird aufgrund des Angebots vom 13.07.2015 mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung für Errichtung und Anschluss einer Photovoltaikanlage auf dem Bauhofdach beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt nur bei einem positiven Ergebnis der statischen Berechnungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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14. Antrag der Parteifreien Wähler Allershausen auf Aufstellen von Altglascontainern in der Schroßlacherstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
21.07.2015
|
ö
|
Beschliessend
|
14 |
Sachverhalt
Die PFW beantragen mit Schreiben vom 13.07.2015 die Aufstellung von Altpapiercontainern an der Schroßlacher Straße. Auf die Begründung im Antragsschreiben wird verwiesen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Mück schlug vor, zusätzlich auch einen Altpapiercontainer aufzustellen.
In diesem Zusammenhang wies Herr Groszek auf die Missstände durch die parkenden Lkws hin und bat um verstärkte Kontrollen und weitere Maßnahmen um dies zu unterbinden.
Beschluss
Aufgrund des Antrags der Parteifreien Wähler Allershausen werden an der Schroßlacher Straße Glascontainer sowie ein Papiercontainer aufgestellt. Sollte es Probleme mit Müllablagerung bzw. Verkehrsbehinderungen durch haltende Autos
etc. geben, werden die Container wieder entfernt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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15. Sanierung und Neugestaltung des Kinderspielplatzes Weiherwiesen
Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 22 vom 10.02.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
21.07.2015
|
ö
|
Beschliessend
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15 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 10.02.2015 wurde aufgrund des Antrages des AK Kindergarten-Hort einstimmig beschlossen,
die Kinderspielplätze im Gemeindebereich teilweise zu sanieren und neu auszustatten. Nach Überprüfung einiger Firmenangebote durch den AK Kindergarten-Hort, liegt der Verwaltung mittlerweile ein Angebot der Firma Spielplatzgeräte Maier für den Spielplatz Weiherwiesen vor. Das Angebot beträgt inkl. Montage, Brutto 28.770,49 €.
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Beschluss
Das Angebot der Firma Spielplatzgeräte Maier, Altenmarkt a. d. Alz zur Lieferung und Montage von Spielgeräten für den Spielplatz "Weiehrwiesen" über 28.770.49 € wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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16. Vorschlag des Arbeitskreises Kindergarten/Hort auf Auflösung des Spielplatzes am Breimannweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
21.07.2015
|
ö
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Beschliessend
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16 |
Sachverhalt
Der Arbeitskreis Kindergarten/Hort schlägt vor, den Spielplatz "Breimannweg" aufzulösen. Aufgrund Größe/Lage/Nutzbarkeit ist eine Erneuerung von Spielgeräten nicht zwingend erforderlich. Der bereits neu hergerichtete Spielplatz "Kohlstattfeld" ist nicht weit weg und wird von den Kinderbetreuungseinrichtungen und der Öffentlichkeit rege genutzt.
Der Platz soll dem AK Ü
60 zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt werden.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Held wies auf etwaige Probleme der Umnutzung hin, weil ja die Anlieger bzw. früheren Grundeigentümer die Fläche für den Spielplatz bereitgestellt haben. Es sollten zunächst die Anlieger informiert werden.
Dem entgegnete 1. Bürgermeister Popp, dass ja die öffentliche Nutzung bestehen bleibt. Die Information der Anlieger durch die Verwaltung sicherte der Vorsitzende zu.
Beschluss
Aufgrund der Empfehlung des AK Kindergarten/Hort soll der Kinderspielplatz "Breimannweg" nicht mehr als Spielplatz genutzt werden und dem AK Ü60 zur weiteren Verwendung (Gestaltung) zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich bei einer durch die Verwaltung durchzuführenden Befragung zur Umnutzung die Anlieger nicht mehrheitlich dagegen aussprechen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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17. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
21.07.2015
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Popp gab bekannt:
- Einladung von MdB Irlstorfer zur Teilnahme an der Impfkampagne in seinem Wahlkreis am
28. Juli in Freising.
- Niederschrift über das Gespräch mit dem Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft Johannes-Boos-Platz zum Erwerb der Parkplatzfläche an der Glonn. Die Eigentümergemeinschaft ist zwar grundsätzlich nicht dagegen, allerdings wusste Herr Hermann auch keine Lösung.
- Als Dringlichkeitsentscheidung nach § 13 Abs. 1 Nr. 7 der GSchO hat er die Lieferung einer Rohrschneckenpumpe für das Rücklauf-Pumpwerk der Kläranlage zum Preis von 13.982,50 € beauftragt. Haushaltsmittel sind noch in Höhe von 37.000,00 € vorhanden.
Gemeinderatsmitglied Groszek wies noch mal auf die Parksituation durch Lkws an der Schroßlacher Straße hin und bat darum, dass hier durch geeignete Maßnahmen eingeschritten wird.
Datenstand vom 06.08.2015 11:15 Uhr