Datum: 04.08.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2015
2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelhauses durch Reichlmayr Hedwig auf der Fl.Nr. 2767/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 5 Beschluss-Nr. 70 der GR-Sitzung vom 12.05.2015
3 Sanierung des Finkenwegs in Allershausen; Erneuerung der Wasserleitung und Straßenausbau a) Auftragsvergabe Los 1 Wasserleitungsarbeiten b) Auftragsvergabe Los 2 Straßenbauarbeiten c) Entscheidung über Einbau von Leerrohren für späteren Breitbandausbau Hinweis auf TOP 8 der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2015
4 Modernisierung und Sanierung der Schule Allershausen; Fliesenlegerarbeiten; Bekanntgabe Ausschreibungsergebnis und Vergabe Hinweis auf TOP 11 der GR-Sitzung vom 20.01.2015
5 1. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II"; Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und Planungsauftrag
6 Städtebauförderung; Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Interkommunaler Verbund der Gemeinden Allershausen, Fahrenzhausen und Kranzberg im Landkreis Freising im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Kleine Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke"; Beauftragung; Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung am 18.11.2014
7 Bau eines Tierheimes durch den Tierschutzverein Freising e.V.; Zustimmung zur Vereinbarung über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimbau im Landkreis Freising (Finanzierungskostenzuschuss); Hinweis auf Beschluss-Nr. 91 vom 17.04.2012
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2015 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelhauses durch Reichlmayr Hedwig auf der Fl.Nr. 2767/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 5 Beschluss-Nr. 70 der GR-Sitzung vom 12.05.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan Allershausen als MD-Gebiet dargestellt.
Der Antrag auf Vorbescheid sieht die Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus (1 WE) und einem Doppelhaus (2 WE) vor. Die nähere umliegende Bebauung ist überwiegend von einer lockeren Bebauung geprägt mit 1 oder 2 Wohneinheiten. Die GRZ ist in den Planunterlagen mit 0,25 und die GFZ mit 0,28 angegeben.

Der Antrag wurde mit Beschluss Nr. 70 vom 12.05.2015 bis zur Klärung der Zufahrt zurück gestellt.
Nach den zwischenzeitlich durchgeführten Gesprächen und Nachfragen beim Grundbuchamt Freising stellt sich folgender Sachverhalt:

Im Jahr 1957 wurde durch den Großvater (der Antragstellerin) Josef Obermeier die Fl.Nr. 2723/1 von der Gemeinde gekauft und zugleich wieder unentgeltlich an die Gemeinde zurückgegeben. Dadurch sollte die Feldzufahrt der angrenzenden Grundstücke ermöglicht werden. Bei den damaligen Verträgen wurden keine Grunddienstbarkeiten eingetragen.
Bei den bisherigen Bauanträgen für die „Obermeier-Grundstücke“ wurde die Lage der Grundstücke in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche angenommen. Die Kanal- und Wasserleitung liegt in der „angenommenen Durchfahrt“. Auch für diesen Bereich liegen keine Grunddienstbarkeiten vor.
Aufgrund der persönlichen Verhältnisse der beteiligten Geschwister kommt zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine gemeinsame Be- und Eintragung (auch Kostenteilung) nicht in Frage.
Frau Reichlmayr hat mit Schreiben vom 22.06.2015 ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht beantragt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass auch Thomas Obermeier (Bruder) per Email das gemeinsame Wege- und Leitungsrecht beantragt hat.

Beschluss

Zu dem Antrag auf Vorbescheid (Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und eines Doppelhauses) wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Für die gemeinsame Zufahrt zu allen vier Grundstücken ist ein Geh- und Fahrtrecht durch Eintragung einer grundbuchamtlichen Dienstbarkeit zu bestellen. Die Kosten hierfür haben die Grundstückseigentümer zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Sanierung des Finkenwegs in Allershausen; Erneuerung der Wasserleitung und Straßenausbau a) Auftragsvergabe Los 1 Wasserleitungsarbeiten b) Auftragsvergabe Los 2 Straßenbauarbeiten c) Entscheidung über Einbau von Leerrohren für späteren Breitbandausbau Hinweis auf TOP 8 der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö 3

Sachverhalt

a) Los 1 Wasserleitungsarbeiten

Zum Ausbau des Finkenweges wurden die Wasserleitungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. 15 Firmen haben dazu die Angebotsunterlagen angefordert. Von drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben.

Ausschreibungsergebnis  Los 1, Angebotssummen brutto:
1. Fa. Riedlberger Bau GmbH, Schiltberg        154.384,77 €
2. Fa. ….        190.393,73 €
3. Teuerstnehmende Firma        209.047,43 €.

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Riedlberger Bau GmbH aus Schiltberg abgegeben. Das Ingenieurbüro Schönenberg und Partner schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Riedlberger zu beauftragen.


b) Los 2 Straßenbauarbeiten

Zum Ausbau des Finkenweges wurden die Straßenbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. 15 Firmen haben dazu die Angebotsunterlagen angefordert. Von vier Firmen wurde ein Angebot abgegeben.

Ausschreibungsergebnis  Los 2, Angebotssummen brutto:
1. Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG, Pfaffenhofen        210.238,32 €
2. Fa. ….        232.957,85 €
3. Fa. …        237.284,22 €
4. Teuerstnehmende Firma        237.438,63 €.

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Schelle GmbH & Co. KG, Pfaffenhofen abgegeben. Das Ingenieurbüro Schönenberg und Partner schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Schelle zu beauftragen.

Gegenüber der Kostenberechnung ergeben sich niedrigere Angebotssummen welche die Kostenberechnung bei den Wasserleitungsarbeiten in Höhe von 73.948,86 € brutto (= 32%) und bei den Straßenbauarbeiten in Höhe von 43.373,29 € brutto (= 17 %) unterschreiten. Insgesamt liegen die Angebotssummen mit 117.322,15 € bzw. 24% unter der Kostenberechnung.


c) Einbau von Leerrohren  für späteren Breitbandausbau

Gemäß TOP 8 der Sitzung vom 14.04.2015 sollte eine Kostenschätzung über die Leerrohrverlegung für eine spätere eventuelle Verlegung von Glasfaser eingeholt werden.

Es wurden zunächst die Spartenträger abgefragt in wie weit eine Mitverlegeng eines Leerrohres für einen späteren Ausbau des Finkenweges genutzt werden könnte.
Die Kabel Deutschland AG bietet bereits eine vorhandene Bandbreite von mindestens 100 Mbit/sec an. Somit ist bereits eine ausreichende Bandbreite vorhanden und schließt somit            eine Förderung durch das Programm des Freistaats aus. Eine Verlegung von zusätzlichen Leerohren ist für die Kabel Deutschland also nicht interessant.
Die Telekom schreibt zu der Anfrage folgendes:
„Der Ausbau Finkenweg wird auf die vorhandene Bandbreite DSL keine Auswirkung haben, da eine momentane Erhöhung nur durch Verlagerung der Technik von unseren Vermittlungsgebäuden in die Multifunktionsgebäude möglich ist. Dies kann nur über ein Glasfaserkabel zwischen diesen zwei Punkten erfolgen. Da sich das, dem Finkenweg versorgende Gehäuse schon vor dem Ausbaubereich befindet, wird sich durch diese Maßnahme die Bandbreite leider nicht erhöhen oder verbessern.“

Gemäß Kostenschätzung von Herrn Räbiger vom IB Corwese ist für die Verlegung von Verbundrohren mit Anschluss an jede Grundstücksgrenze mit Kosten von ca. 21.500 € netto für die Bauleistung und ca. 2.500 € netto für die Ingenieurleistung zu rechnen. Gesamt inkl. Mehrwertsteuer ist von mind. ca. 28.560 € brutto auszugehen.

Alternativ könnte auch nur ein Leerrohr in der ungefähren Lage der Wasserleitungstrasse mitverlegt werden. Hierzu müsste dann nur zu jedem Hausanschluss später die Straße geöffnet werden. Die Kosten hierfür werden vom IB-Schönenberg auf ca. 17.850 € brutto geschätzt.

Diskussionsverlauf

Im Verlauf der Diskussion zeichnete sich ab, dass man abweichend vom Beschlussvorschlag zu c) doch Leerrohre (Verbundrohre) als Investition in die Zukunft verlegen sollte.

Beschluss 1

a) Auftragsvergabe für Los 1 Wasserleitungsarbeiten

Die Fa. Riedlberger Bau GmbH, Gundertshausener Straße 6-8, 86576 Schiltberg, wird mit der Durchführung der Wasserleitungsarbeiten zum Ausbau des Finkenweges in Allershausen zum Preis von 154.384,77 € brutto entsprechend dem Angebot vom 20.07.2015 beauftragt. Ein Bauvertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Auftragsvergabe für Los 2 Straßenbauarbeiten

Die Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG; Niederscheyerer Str. 35 85276 Pfaffenhofen wird mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten zum Ausbau des Finkenweges in Allershausen zum Preis von 210.238.32 € brutto entsprechend dem Angebot vom 21.07.2015 beauftragt. Ein Bauvertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Entscheidung über Einbau von Leerrohren für späteren Breitbandausbau

Der Gemeinderat beschließt im Zuge des Wasserleitungs- und Straßenbaus die Mitverlegung von Leerrohren (Verbundrohren) zur Breitbandversorgung. Den vom IB Corwese genannten Kosten von ca. 28.560,00 € brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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4. Modernisierung und Sanierung der Schule Allershausen; Fliesenlegerarbeiten; Bekanntgabe Ausschreibungsergebnis und Vergabe Hinweis auf TOP 11 der GR-Sitzung vom 20.01.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö 4

Sachverhalt

Es sind zur laufenden Sanierung der Wasserleitungen in den Klassenzimmern bei allen Waschbecken Vorsatzschalen erforderlich, welche, dem Bestand angepasst, mit Fliesenspiegeln ergänzt werden müssen. Im Zuge der Erneuerung der vier WC-Anlagen im Neubau (2x KG 2x 1OG) und dem Neubau Behinderten-WC bei der Aula müssen auch hier neue Fliesen verlegt werden. Die hierfür erforderlichen Fliesenarbeiten wurden vom technischen Bauamt nun ausgeschrieben.

Zur Modernisierung und Sanierung der Schule Allershausen wurden die erforderlichen Fliesenlegerarbeiten beschränkt ausgeschrieben. 5 Firmen haben dazu eine Angebotsanfrage erhalten. Von zwei Firmen wurde ein Angebot abgegeben.

Ausschreibungsergebnis, Angebotssummen brutto:
1. Fa. Franz Heinrich GmbH, Allershausen        22.199,03 €
2. Fa…        22.825,25 €

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Franz Heinrich GmbH, Allershausen abgegeben. Das technische Bauamt schlägt vor, mit der Durchführung der Arbeiten die Fa. Franz Heinrich GmbH zu beauftragen.


Bei der Sanierung der ersten WC-Anlagen in den Osterferien 2015 wurde festgestellt, dass in den zu sanierenden WC-Anlagen neue Fliesen erforderlich sind. Die bestehenden Fliesen lagen teilweise hohl und der Umbau der Anlagen erforderte an mehreren Stellen das ergänzen von fehlenden Fliesen. Es musste daher kurzfristig, nach kurzer Angebotsphase, in den WC-Anlagen bei der Aula (2x Lehrer 1x Mädchen) sowie in den drei Lehrer-WCs (EG, 1.OG, 2.OG) im Mittelbau die Fliesenarbeiten an die Fa. Heinrich vergeben werden.

Die Fliesenarbeiten sind im Haushalt zwar nicht berücksichtigt, aber gegenüber der im Haushalt eingeplanten Kosten für die Installationsarbeiten liegt die Auftragssumme der Fa. Bilfinger HSG bei 56.252,83 € unter der Kostenberechnung. Gemäß Auskunft von Herrn Kessler vom IB Schiegerl/ Glasmann ist nach aktuellem Baustellenstand nicht mit einer Überschreitung dieser Auftragssumme zu rechnen.
Mit Beauftragung der Fliesenarbeiten in Höhe von 22.199,03 € und der Nachbeauftragung der bereits ausgeführten Leistungen (Osterferien 10.613,29 € und Pfingstferien 4.882,21) liegt die Maßnahme immer noch 18.558,30€ (6,5%) unter der Kostenberechnung.
Die bereits ausgeführten Fliesenarbeiten wurden von Fa. Heinrich preisgleich mit den nun angebotenen Arbeiten ausgeführt und berechnet.

Beschluss

Die Fa. Franz Heinrich GmbH, Moosstr. 21, 85391 Allershausen, wird mit der Durchführung der Fliesenlegerarbeiten zur Modernisierung und Sanierung der Schule Allershausen zum Preis von 22.199,03 € brutto entsprechend dem Angebot vom 28.07.2015 beauftragt.
Die bereits ausgeführten Arbeiten in Höhe von 15.495,50 € sind nachträglich zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II"; Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und Planungsauftrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.06.2015 stellt die Aldi GmbH & Co.KG, Geisenfeld, Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" in ein Sondergebiet. Die bisherige Verkaufsfläche von 968 m² soll auf 1.171,60 m² erweitert werden.
Die Riemensberger Immobilien KG, Allershausen beabsichtigt auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück Fl.Nr. 1323/48 u.a. einen Drogeriemarkt zu errichten und stellt mit Schreiben vom 24.06.2015 den Antrag auf Bebauungsplanänderung (GE statt GEe).

Die Erschließung des Vorhabens "Riemensberger" erfolgt über das "Aldi-Grundstück". Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor.

Die Bebauungsplanänderung kann nach Rücksprache mit dem Landratsamt Freising im sog. "beschleunigten Verfahren" nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Folgende Änderungen werden von den Antragstellern bzw. Planern vorgeschlagen:
-        Gewerbegebiet (Aldi) - Umwandlung in ein Sondergebiet (Einzelhandel) i.S. des § 11 Abs. 2 BauNVO
-        Für Fl.Nr. 1323/48 Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO (bisher eingeschränktes GE)
-        Neufestlegung der Baugrenzen (Erweiterung)
-        Dachneigung für Pultdach 5° bis 11° statt bisher 5° bis 10°
-        GRZ 0,8 und GFZ 0,8 - anstelle von bisher festgesetzte Grundfläche
-        Wandhöhe 6,00, Firsthöhe 9,60 m (derzeit im GE Wandhöhe 4,00 m und GEe 9,60 m)
-        Werbeanlagen (Pylon) bis max. 9,00 m

Mit den Antragstellern haben bereits Vorgespräche stattgefunden. Beide haben die Zusicherung zur Kostentragung gegeben.

Beschluss

Der Bebauungsplan für das Gebiet "Glonnfeld II" wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauBG geändert.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1323/48, 1323/49 und 1323/50 Gemarkung Allershausen und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


Ziele und Zwecke der Planung:
Durch die Bebauungsplanänderung soll eine Erweiterung des Aldi-Marktes ermöglicht werden und das bisherige Gewerbegebiet in ein Sondergebiet (Einzelhandel) i.S. des § 11 Abs. 2 BauNVO umgewandelt werden. Für das Grundstück Fl.Nr. 1323/48 wird ein Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) festgesetzt (bisher eingeschränktes Gewerbegebiet). Für beide Grundstücke werden die Baugrenzen neu festgelegt.
Weitere Änderungen:
-        Dachneigung für Pultdach 5° bis 11° statt bisher 5° bis 10°
-        GRZ 0,8 und GFZ 0,8 - anstelle von bisher festgesetzte Grundfläche
-        Wandhöhe 6,00, Firsthöhe 9,60 m (derzeit im GE Wandhöhe 4,00 m und GEe 9,60 m)
-        Werbeanlagen (Pylon) bis max. 7,50 m (Zustimmung Staatliches Bauamt vorausgesetzt)

Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanänderung werden die Landschaftsarchitekten Marion Linke und Klaus Kerling, Papiererstr. 16. Landshut beauftragt. Die Antragsteller haben sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Städtebauförderung; Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Interkommunaler Verbund der Gemeinden Allershausen, Fahrenzhausen und Kranzberg im Landkreis Freising im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Kleine Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke"; Beauftragung; Hinweis auf TOP 7 der GR-Sitzung am 18.11.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Für die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Interkommunaler Verbund der Gemeinden Allershausen, Fahrenzhausen und Kranzberg wurden 3 Planungsbüros angeschrieben. Zwei Büros gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlichste Angebot hat das Planungsbüro NRT, Marzling in Höhe von 45.696,00 € brutto abgegeben.
Für das interkommunale Entwicklungskonzept wurde ein Zuschussantrag bei der Städtebauförderung gestellt. Die Förderquote wird wohl 60 % betragen. Der Eigenanteil wird von allen drei beteiligten Gemeinden zu gleichen Teilen getragen.
Die Beauftragung des Entwicklungskonzepts kann erst nach Vorliegen eines Förderbescheids oder der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erfolgen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Mück gab GL Vachal einen ausführlichen Bericht zum derzeitigen Sachstand. Die wasserrechtliche Erlaubnis liegt immer noch nicht vor. Aufgrund einer Stellungnahme des WWA müssen noch weitere hydraulische Berechnungen erstellt werden (bereits beauftragt - Kosten ca. 6.000,00 €). Das Büro NRT muss die Begründung bzw. den Erläuterungsbericht noch in einigen Punkten überarbeiten, so das Ergebnis einer Besprechung im WWA. Nach Abstimmung der überarbeiteten Unterl agen werden diese dem Landratsamt mit der Stellungnahme des WWA vorgelegt, so dass dann hoffentlich endlich der Genehmigungsbescheid ausgefertigt werden kann.
Baubeginn wird voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr sein. Die Ausschreibung der Arbeiten soll im Herbst erfolgen, so dass die Rodungsarbeiten im Winter erfolgen können. Mit der Städtebauforderung bei der Regierung von Oberbayern ist man in Kontakt und die in Aussicht gestellten Fördermittel können ins nächste Jahr übertragen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung das Planungsbüro NRT, Marzling nach Vorliegen des Förderbescheids oder der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit dem interkommunalen Entwicklungskonzept zu beauftragen. Die Gesamtkosten in Höhe von 45.696,00 € werden gemäß der Vereinbarung zwischen den Gemeinden Allershausen, Fahrenzhausen und Kranzberg zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bau eines Tierheimes durch den Tierschutzverein Freising e.V.; Zustimmung zur Vereinbarung über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimbau im Landkreis Freising (Finanzierungskostenzuschuss); Hinweis auf Beschluss-Nr. 91 vom 17.04.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss-Nr. 91 vom 17.04.2012 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an den Betriebskosten im Zuge des Baus eines Tierheimes durch den Tierschutzverein Freising gefasst.
15 Gemeinden aus dem Landkreis mit insgesamt ca. 125.000 Einwohnern haben Ihre Bereitschaft erklärt, sich an der Finanzierung des Tierheimbaus zu beteiligen.

Allerdings ist der Betriebskostenzuschuss von jährlich 0,90 € je Einwohner nunmehr wegen der Aufnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung des Baus auf zu splitten in einen Anteil von 0,50 € je Einwohner als Finanzierungskostenzuschuss und 0,40 € je Einwohner als Vorauszahlung einer Fundtierkostenpauschale. Dazu werden noch zu gegebener Zeit gesonderte Fundtierverträge (Entwurf liegt bereits vor) abgeschlossen.

Der Tierschutzverein hat nunmehr einen an die geänderten Gegebenheiten angepassten Vereinbarungsentwurf über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimbau (Finanzierungskostenzuschuss) zur Zustimmung vorgelegt.

Das Landratsamt Freising weist in einer Email vom 28.07.2015 darauf hin, dass es sich bei dem Finanzierungskostenzuschuss um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt, das der Genehmigung nach Art. 72 Abs. 1 GO bedarf.
Die Kommunalaufsicht schlägt folgende Änderungen in Ziffer 4 des Vertragsentwurfes vor, damit der Vertrag genehmigungsfähig wäre (vorbehaltlich der Zustimmung von Verein und Sparkasse):

(1) Der von der Gemeinde entsprechend den Regelungen in Nrn. 1, 2 und 3 dieses Vertrages zugesicherte Zuschuss wird direkt und schuldbefreiend von der Gemeinde an das finanzierende Geldinstitut geleistet.
(2)        Der Tierschutzverein darf die Zuschussforderung gemäß Nrn. 1, 2 und 3 dieses Vertrages nicht an Dritte abtreten.

Daneben ist der Fundtiervertrag abzuschließen und nicht nur in Aussicht zu stellen. Die angedachte Einzelabrechnung soll durch die ursprünglich vorgeschlagene Pauschale (0,40 € pro Einwohner) ersetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf einer Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Freising e.V. über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimbau (Finanzierungskostenzuschuss) mit folgenden Änderungen zu:

Ziffer 4 des Vertragsentwurfs ist entsprechend dem Vorschlag der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Freising wie folgt zu ändern:

(1) Der von der Gemeinde entsprechend den Regelungen in Nrn. 1, 2 und 3 dieses Vertrages zugesicherte Zuschuss wird direkt und schuldbefreiend von der Gemeinde an das finanzierende Geldinstitut geleistet.
(2)        Der Tierschutzverein darf die Zuschussforderung gemäß Nrn. 1, 2 und 3 dieses Vertrages nicht an Dritte abtreten.

Daneben ist der Fundtiervertrag abzuschließen und nicht nur in Aussicht zu stellen. Die angedachte Einzelabrechnung soll durch die ursprünglich vorgeschlagene Pauschale (0,40 € pro Einwohner) ersetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö 8

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

?        Die Bauarbeiten zur Umgestaltung des Schulhofes sind in vollem Gange.

?        Der mehrmals schon verschobene Termin mit Staatssekretär Bomba zur Verkehrssituation auf der A9 findet nun am 5. Oktober um 11 Uhr statt.

?        Einladung zum Gemeindeturnier der Stockschützen am 04.09. - Teilnehmer: Güh rs, Vaas, Gründel und 1. Bürgermeister Popp

?        Zum Seniorennachmittag sind von den 536 geladenen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern 286 erschienen - 79 haben sich nur die Zeichen abgeholt. Dank an die Helfer aus dem Gemeinderat.

Gemeinderatsmitglied Raith berichtete von der Aktion "Stadtradeln", an der aus Allershausen vier Teams teilgenommen haben. Es wurden 7.329 km geradelt. Dies bedeutet eine CO2 Ersparnis von ca. 1 Tonne.

Herr Dinkel brachte vor, dass bei der Fa. RIWA an der Mühlenstraße in den gemeindlichen Grünanalgen Teeraufbruch durch eine Kabelbaufirma abgelagert wurde. Die Firma ist zum Kostenersatz heranzuziehen.
Außerdem wollte er wissen, ob es Neues in Bezug auf den für 2016 geplanten Standstreifenausbau der A9 vom Dreieck Holledau bis Allershausen gibt.
Der Gemeinde ist nichts bekannt, dass der Ausbau nicht im kommenden Jahre erfolgen soll, so der Vorsitzende.

Frau Kopp monierte die mangelnde Pflege im Glonnfeldpark - Mäharbeiten sind überfällig!

Christian Huber sprach die Schäden im Bankett entlagn der GV-Straße Aierbach-Unterkienberg an.
Herr Promberger ist dabei eine technisch einwandfreie Lösung zu finden, nachdem wohl ein Ausbau nicht in Frage kommt.

Herr Schrödl zitierte einen Bericht im Freisinger Tagblatt, wonach die Gemeinde Fahrenzhausen zum Ausbau der Angerstraße Zuschüsse nach GVFG bzw. FAG beantragt hat.

Herr Schuhbauer erkundigte sich nach dem Stand des geplanten Radwegebaus von Aiterbach nach Schernbuch.
Dieses Thema hat der Gemeinderat Paunzhausen am kommenden Donnerstag auf der Sitzung. Ein Bau wird wohl heuer nicht mehr realisierbar sein, so der 1. Bürgermeister.

   

Datenstand vom 17.09.2015 11:23 Uhr