Datum: 15.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 04.08.2015
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2 |
Formlose Bauvoranfrage zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage durch Julius, Leonhard, Tobias, Claudia und Anton Wenger in Leonhardsbuch, Fl.Nr. 2503/2, Gemarkung Allershausen
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3 |
Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage durch Michael Schober auf der Fl.Nr. 8 Teilfläche, Gemarkung Allershausen
Hinweis auf Beschluss-Nr.32 der GR-Sitzung vom 03.03.2015
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4 |
Neubau eines Wohnhauses mit Elternteil und Stallung als Ersatzbau durch Regine Diehl Buchner und Johannes Buchner auf der Fl.Nr. 2126, Gemarkung Allershausen
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5 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage durch Angela und Christian Gamperl auf der Fl.Nr. 559/1, Gemarkung Allershausen
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6 |
Neubau einer Filiale (Sanitätshaus) durch die SMB-Immobilien GmbH & Co. KG in der Kesselbodenstraße 5a, Allershausen, Fl.Nr. 1178 Teilfläche
Hinweis auf Beschluss-Nr. 53 der GR-Sitzung vom 14.04.2015
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7 |
Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von 2 Garagen durch Leonhard Held jun. auf der Fl.Nr. 1418/25, Gemarkung Allershausen
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8 |
Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und einer Doppelgarage durch Anton und Christine Gschwendtner auf der Fl.Nr. 47, Gemarkung Tünzhausen
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9 |
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (3 WE) durch Georg Romantschak auf der
Fl.Nr. 1729; Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 28.10.2014 Beschluss-Nr. 155
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10 |
Kanalsanierung Oberallershausen;
Kanal- und Bauwerkssanierung;
Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe
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11 |
Bebauungsplan "Münchener Straße" - 1. Änderung;
Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB;
Billigung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGb und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 89 der GR-Sitzung vom 30.06.2015
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12 |
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 04.08.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
|
ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.08.2015
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage durch Julius, Leonhard, Tobias, Claudia und Anton Wenger in Leonhardsbuch, Fl.Nr. 2503/2, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
|
ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich der Ortschaft Leonhardsbuch. Der geplante Bau ist hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die nähere umliegende Bebauung ist bebaut mit Ein- bzw. Zweifamilienwohnhäusern. Durch die vorhandene Hanglage nach Westen werden drei Vollgeschosse (KG, EG und Dachgeschoss) mit zwei Wohneinheiten in der Doppelhaushälfte geplant. Im KG befindet sich eine Einlieger- und im EG und DG eine weitere Wohneinheit.
Das Gebäude (3 Vollgeschosse) hat die Außenmasse 12,06 m x 9,48 m, die Wandhöhe nach Osten beträgt 8,30 m.
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Beratung wird von Gemeinderatsmitglied Raith offiziell beantragt,
zu prüfen, dass künftig den Beschlussvorlagen weitere zusätzliche aussagekräftige Unterlagen (Lageplan 1:5000, Ansichten, Grundrisse und Schnitte) beigefügt werden können. Die Vorgaben des Datenschutzes sollen dabei berücksichtigt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird in Aussicht gestellt. Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind für das Bauvorhaben insgesamt 4 Stellplätze nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage durch Michael Schober auf der Fl.Nr. 8 Teilfläche, Gemarkung Allershausen
Hinweis auf Beschluss-Nr.32 der GR-Sitzung vom 03.03.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
|
ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Freisinger Straße.
Folgende Festsetzungen sind berührt:
? Baufensterüberschreitung
? Dachneigung 19° statt 35°
Zur besseren Situierung und Nutzbarkeit des Garagengebäudes ist eine Baufensterüberschreitung für Wohnhaus sowie Garage nötig.
Ebenso wird die festgesetzte Dachneigung
geändert von 35 ° auf 19°.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen für die Baufensterüberschreitung für Wohnhaus und Garage sowie der Dachneigung werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Neubau eines Wohnhauses mit Elternteil und Stallung als Ersatzbau durch Regine Diehl Buchner und Johannes Buchner auf der Fl.Nr. 2126, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
|
ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Ortsteiles Schroßlach. Damit das Bauvorhaben ausgeführt werden kann, wird ein Teil des bestehenden Gebäudes (Wohnhaus und Stallung) abgerissen.
Da das jetzige Gebäude in einem sehr schlechten Bauzustand ist, soll es nach Fertigstellung des neuen Wohnhauses nicht mehr genutzt werden. Im neuen Wohngebäude wird neben der Hauptwohnung noch eine Eltern-Einliegerwohnung errichtet. Im größeren Gebäudeteil werden Pferdestallungen untergebracht. Der Gesamtbaukörper hat eine Länge von 30,26 m und eine Breite von 9,11 m. Nach den Antragsunterlagen liegen die Nachbarunterschriften vor. Eine notwendige Abstandsflächenübernahme für das Grundstück 2127 wird durch die Eigentümergemeinschaft nicht
erteilt.
Hinsichtlich Art und Nutzung der Bebauung entspricht das Bauvorhaben der näheren umliegenden Bebauung. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Abstandsflächen werden nicht übernommen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage durch Angela und Christian Gamperl auf der Fl.Nr. 559/1, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestraße. Folgende Festsetzungen werden berührt:
? Baufensterüberschreitung für Wohnhaus und Garagen
? Dachform Garage (Flachdach statt Satteldach)
Für die Nebengebäude sind Baufenster vorhanden, können jedoch nicht ganz in der Örtlichkeit genutzt werden. Wohnhaus und Garage sind aufgrund einzuhaltender Abstandsflächen teilweise außerhalb der Baufenster.
Für das Garagengebäude ist als Dachform, wie auf dem Hauptgebäude, ein Satteldach vorgeschrieben. Aus Gründen der Belichtung des Haupthauses ist ein Flachdach erforderlich. Die Stellplätze für das bestehende Wohngebäude sind nachzuweisen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 Abs.1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen hinsichtlich der Baufenster (Wohnhaus und Garage) und Dachform der Garage werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Popp hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilgenommen.
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6. Neubau einer Filiale (Sanitätshaus) durch die SMB-Immobilien GmbH & Co. KG in der Kesselbodenstraße 5a, Allershausen, Fl.Nr. 1178 Teilfläche
Hinweis auf Beschluss-Nr. 53 der GR-Sitzung vom 14.04.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
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ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Die bereits bekannte Planung des Gewerbegebäudes (BA 1) wurde nur hinsichtlich des geforderten Einfahrtsbereiches (max. 8 m) überarbeitet. Art und Maß bleiben gegenüber der bisherigen Planung unverändert.
Der Brandschutzkonzeption liegen
bereits BA 1 und BA 2 (späterer Erweiterungsbau) zugrunde.
Das Bauvorhaben (BA 1) entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen sind nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von 2 Garagen durch Leonhard Held jun. auf der Fl.Nr. 1418/25, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
|
ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Durch einen Anbau am bestehenden Wohnhaus soll eine zweite Wohneinheit geschaffen werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kohlstattfeld.
Nachstehende Festsetzungen sind berührt:
? Baufenster (bereits durch derzeit bestehende Garage überschritten)
? Baufenster für neue Garage nicht vorhanden
? Sichtdreiecke Drosselweg und Kohlstattweg (Teilfläche einer Garage liegt im Sichtdreieck)
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Abstandübernahmeerklärungen liegen vor.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster (Wohnhaus und Garage) sowie
der Sichtdreiecke werden erteilt. Erforderliche Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Held hat aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art.49 Abs. 1 BayBo an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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8. Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und einer Doppelgarage durch Anton und Christine Gschwendtner auf der Fl.Nr. 47, Gemarkung Tünzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
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ö
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die nähere umliegende Bebauung ist geprägt mit zweigeschossigen Gebäuden.
Das Gebäude hat die Außenmaße 16,99 m x 9,36m. Die Wandhöhe beträgt 7,00 m. Es werden im Erd- und Obergeschoss jeweils eine größere Wohnung und ein Appartement geschaffen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der Baukörper der Garage ist auf dem eigenen
Baugrundstück zu situieren. Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (3 WE) durch Georg Romantschak auf der
Fl.Nr. 1729; Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 28.10.2014 Beschluss-Nr. 155
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Unterkienberg. Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Bebauung erfolgt in E+ 1+DG. Die Firsthöhe beträgt 10,57 m. Je Geschoss soll eine Wohneinheit errichtet werden.
Die GRZ (nur Wohnbebauung) beträgt für das Bauvorhaben 0,33, die GFZ 0,50.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Gemeinderatsmitglieder Schuhbauer und Dinkel beurteilen die durch die Baumaßnahme entstehenden GRZ und GFZ-Werte als zu hoch.
Gemeinderatsmitglied Kopp bezweifelt die Richtigkeit des aufliegenden Lageplanes und vermutet im bestehenden Gebäude Arbeiterunterkünfte. Aus diesen Gründen soll der Antrag zurückgestellt werden und ein Ortstermin stattfinden.
Beschluss
Auf Vorschlag von Bürgermeister Popp wird d
er Antrag in der vorliegenden Form vorerst zurückgestellt. Vor einer endgültigen Beratung soll ein gemeinsamer Ortstermin mit Antragsteller und dem Landratsamt Freising stattfinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag vorerst zurückgestellt. Ein Ortstermin ist anzusetzen.
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10. Kanalsanierung Oberallershausen;
Kanal- und Bauwerkssanierung;
Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
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ö
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Beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Durch den zur Sitzung anwesenden Herrn Butschek, Ing.-Büro Schönenberg, werden die einzelnen Gewerke ausführlich erläutert. In der Vergabesumme sind die Sanierung der Kanalleitung, die Oberflächenentwässerung der Bushaltestelle und
die Ertüchtigung der Drosselklappe am Rückhaltebecken in der Albert-Schweitzer-Straße enthalten. Die Kosten für die Sanierung des SSK an der Bushaltestelle am Kreisel werden vom Straßenbauamt erstattet. Auch Erklärungen zu Fachbegriffen werden angesprochen.
Die Arbeiten zur Kanalsanierung Oberallershausen – Kanal- und Bauwerkssanierung – wurden öffentlich ausgeschrieben. 10 Firmen haben dazu die Angebotsunterlagen angefordert. Von drei Firmen wurde ein Angebot abgegeben.
Ausschreibungsergebnis, Angebotssummen brutto
1. Fa. Swietelski & Faber; Landsberg 254.721,73 €
2. Fa…. 255.213,95 €
3. Fa….. 323.304,10 €
Die Fa. Swietelski & Faber, Landsberg, hat nach Prüfung des Ing.-Büro Schönenberg das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Büro Schönenberg schlägt vor, die Fa. Swietelski & Faber, Landsberg, mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.
Beschluss
Die Fa. Swietelski & Faber, Landsberg wird mit der Durchführung der Kanalsanierungsarbeiten Oberallershausen zum Preis von 254.721,73 € brutto entsprechend dem Angebot vom 07.09.2015 beauftragt. Ein Bauvertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Bebauungsplan "Münchener Straße" - 1. Änderung;
Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB;
Billigung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGb und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 89 der GR-Sitzung vom 30.06.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
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ö
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Beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Durch den Vorsitzenden wird der Entwurf vorgestellt. Grund der Änderung ist die Anpassung der Baugrenzen an beabsichtigte Bauvorhaben. Weitere Festsetzungen werden nicht geändert.
Beschluss
Der Gemeinderat Allershausen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Münchener Straße“ – 1. Änderung in der Fassung vom 02.09.2015.
Die Verwaltung wird beauftragt,
das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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15.09.2015
|
ö
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12 |
Sachverhalt
1. 10 jähriges Jubiläum des Kinderhauses im Ampergrund am 24.10.2015.
2. Sachstandbericht aus dem Technischen Bauamt zu Straßenzustandsberichten und weitere Vorgehensweise (E-Mail Herr Promberger vom 18.08.2015).
3. Bekanntgabe eines Aktenvermerks von Herrn Vachal zur Anfrage des Gemeinderatsmitglied Schrödl in Sachen Zuschüsse für Straßenausbau in der Gemeinde Fahrenzhausen.
4. Hinweis auf die Möglichkeit der Abgabe von noch brauchbaren Möbeln bei Rentabel in Freising.
5. Offizieller Hinweis auf den zusätzlichen Standort von Glascontainern an der Schroßlacher Straße.
6. Information zur Breitbandverfügbarkeit im Gemeindebereich Allershausen (Infoschreiben MdB Ihrlsdorfer) zum Stand Ende 2014.
7. Anfragen Gemeinderatsmitglied Lerchl:
- in der Reckmühle befindet seit geraumer Zeit eine Gehwegaufgrabung der Telekom – sollte diese nicht gepflastert werden?
- in der Einfahrt Amperfeld II/Jobsterstraße parkt laufend ein Lastwagen und behindert damit die Ein- und Ausfahrt.
- die Arbeitskreise sollten eigenen E-Mailgruppen erhalten, damit die Information untereinander leichter organisiert werden kann. Lt. Herrn Bosch ist dies möglich und kostenfrei.
8. In der Kienbergerstraße auf der Glonnseite parken immer wieder LKW und beschädigen dabei das Bankett. Um Abhilfe wird gebeten.
9. Anfrage an Gemeinderatsmitglied Mück zum Termin in Sachen Ortsumfahrung Allershausen mit Innenminister Herrmann. Es wurden weitere Unterlagen über
geben. Innenminister Herrmann sicherte nochmals eine Überprüfung zu. Hierzu gibt Bürgermeister Popp nochmals seinen Sachstand in der Angelegenheit (Gräfelfing, Waldrandvariante) zur Kenntnis.
10. Das Parkproblem in der Jobsterstraße wird in der allgemeinen Verkehrsschau am 21.10.2015 behandelt.
Datenstand vom 22.10.2015 10:58 Uhr