Datum: 20.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2015.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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20.10.2015
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2015 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (3 WE) durch Georg Romantschak auf der Fl.Nr.1729; Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 28.10.2014 Beschluss-Nr. 155
Hinweis auf TOP 9 der GR-Sitzung vom 15.09.2015 Beschluss-Nr. 129
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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20.10.2015
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Unterkienberg. Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Bebauung erfolgt in E+1+DG. Die Firsthöhe beträgt 10,57 m. Je Geschoss soll eine Wohneinheit errichtet werden.
Die GRZ (nur Wohnbebauung) beträgt für das Bauvorhaben 0,33, die GFZ 0,50.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Bauantrag wurde mit Beschluss-Nr. 129 in der Sitzung am 15.09.2015 zurückgestellt.
Vor der heutigen Sitzung fand eine Besichtigung des Baugrundstücks durch den Gemeinderat statt.
Nachdem der Bauantrag bereits am 24.07.2015 bei der Gemeinde eingegangen ist, ist die Fiktion eingetreten, weil das Einvernehmen nicht innerhalb der 2-Monats-Frist erteilt bzw. verweigert wurde. Darauf weist auch der Anwalt des Antragstellers in seinem Schreiben vom 16.10.2015 hin. Das Schreiben wurde vom Vorsitzenden auszugsweise verlesen.
Nach Vorlage des Bauantrags hat das Landratsamt als Genehmigungsbehörde dennoch die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen.
Das Vorhaben verletzt nach Ansicht der Gemeinde das Gebot der Rücksichtnahme, auch wenn der Nachbar unterschrieben hat (Rangierverkehr der Fahrzeuge). Des Weiteren können die nachzuweisenden Stellplätze wie im Lageplan dargestellt aufgrund zu geringer Abstände nicht genutzt werden (Rangierverkehr). Es werden dadurch Belange der Verkehrssicherheit erheblich berührt, weil die Fahrzeuge bei dieser Anordnung der Stellplätze alle rückwärts in die Moosstraße einfahren müssen.
Außerdem wird durch die Überschreitung der von der Gemeinde intern festgesetzten GRZ und GFZ das Einfügungsgebot verletzt.
Beschluss
Ungeachtet dass evtl. bereits die Genehmigungsfiktion des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB eingetreten ist, wird zu dem Vorhaben das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Hinweisen für die Genehmigungsbehörde erteilt:
1. Das Vorhaben verletzt nach Ansicht der Gemeinde das Gebot der Rücksichtnahme, auch wenn der Nachbar unterschrieben hat (Rangierverkehr der Fahrzeuge).
2. Die nachzuweisenden Stellplätze können wie im Lageplan dargestellt aufgrund zu geringer Abstände nicht genutzt werden (Rangierverkehr). Es werden dadurch Belange der Verkehrssicherheit erheblich berührt, weil die Fahrzeuge bei dieser Anordnung der Stellplätze alle rückwärts in die Moosstraße einfahren müssen.
3. Außerdem wird durch die Überschreitung der von der Gemeinde intern festgesetzten GRZ und GFZ das Einfügungsgebot verletzt.
4. Die Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses ist zu prüfen (beide Wohnungen werden als Arbeiterunterkunft genutzt). Die dafür notwendige Anzahl an Stellplätzen ist nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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3. Neubau einer Lagerhalle an eine bestehende Garage durch Norbert Kurzmeier auf der Fl.Nr. 354/1, Gemarkung Tünzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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20.10.2015
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im bebauten Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen. Das Lagergebäude wird an eine bereits bestehende Garage angebaut. Die Grundmaße der Lagerhalle sind 15,85 m x 6,60 m. Das Pultdach mit 8 ° schließt sich dem bestehenden Garagendach an. Die Bauweise ist aus Holz und das Dach ist mit Trapezblech verkleidet.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Vorhaben wurde lt. Mitteilung des Antragstellers bereits errichtet.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Auf die Einhaltung und Prüfung der brandschutzrechtlichen Vorschriften (Abstände zu Nachbargebäuden) wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
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4. Neubau eines Lagerhalle durch Norbert Kurzmeier auf der Fl.Nr. 354/1, Gemarkung Tünzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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20.10.2015
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im bebauten Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen.
Das Gebäude hat die Außenmaße 16,00 m x 8,00 m, das angebaute Vordach 4,00 m x 8,00 m.
Das Pultdach ist mit einer Dachneigung von 6,8 ° geplant und die Dacheindeckung wird mit Trapezblech, ebenso die Seitenwände, ausgeführt. Bauweise ist Vollholz. Die Dacheindeckung des Vordaches besteht aus Acrylglas.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Vorhaben wurde lt. Mitteilung des Antragstellers bereits errichtet.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt/nicht hergestellt.
Auf die Einhaltung und Prüfung der brandschutzrechtlichen Vorschriften (Abstände zu Nachbargebäuden) wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
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5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport mit 3 Stellplätzen und 1 Stellplatz durch Liselotte und Johann Glas auf der Fl.Nr. 68, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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20.10.2015
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortes Allershausen. Hinsichtlich Art und Maß der Bebauung fügt sich das Gebäude in die nähere umliegende Bebauung ein. Grundmaße des Gebäudes sind 9,62 m x 11,50 m mit EG, OG, das Dachgeschoß ist nicht ausgebaut. Das Gebäude beinhaltet zwei Wohneinheiten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II";
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauBG;
Billigung des Planentwurfs und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauBG;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 118 vom 04.08.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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20.10.2015
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 04.08.2015 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur 1 .Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" gefasst.
Das Planungsbüro Linke+Kerling hat nunmehr den Planentwurf vorgelegt. Eingearbeitet wurden u.a. auch die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens des Büros Müller BBM. Um die Klimageräte des dm-Marktes und der zweiten Gewerbeeinheit ist zum Schutz der östlich anschließenden Wohngebäude eine 4 m hohe, schallabsorbierende Abschirmeinrichtung zu errichten. Außerdem wurde die Baufläche für den Aldi-Markt nach Nordosten vergrößert. Diese Fläche dient nicht zu Erweiterung der Verkaufsfläche, sondern ist eine Option für die spätere Einhausung der Kühlgeräte.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Zandt wies darauf hin, dass in Ziffer 1.6.2 der textlichen Festsetzungen eine "Grundfläche" festgesetzt ist. Evtl. muss es auch hier "Fläche" heißen.
Dies ist mit dem Planer noch zu klären.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II"
in der Fassung vom 20.10.2015.
Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Errichtung einer weiteren Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule zur Eigennutzung;
Umsetzung des Energienutzungskonzeptes;
Beratung über Umsetzung und Schuldachsanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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20.10.2015
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Im Energienutzungskonzept der Ampertalgemeinden wird unter anderem zu einer Photovoltaikanlage auf dem südlichen Dach der Schule (Bauteil D) geraten. Die Anlage wird mit Baukosten von ca. 60.000,00 € und einer statischen Amortisation von 11,6 Jahren berechnet. Ein Anteil des Stromverbrauchs der Schule würde somit selbst erzeugt werden.
Vor Umsetzung dieser Anlage ist jedoch zunächst das zur Verfügung stehende Dach genauer zu behandeln:
Die für eine PV-Anlage in Frage kommende Fläche ist aktuell als Flachdach ausgebildet und wurde im Jahr 1975 zusammen mit dem Dach der Aula hergestellt. Dämmung und Flachdachabdichtung sind also ca. 40 Jahre alt. Bei Flachdächern spricht man von Lebensdauern von ca. 25 bis 30 Jahren, damit liegt dieses Dach bereits 10 Jahre darüber.
Das Dach der Aula wurde bereits Anfang 2015 notabgedichtet, weil an mehreren Stellen Undichtigkeiten zu Wassereintritt führten. Hierfür mussten ca. 16.000,00 € investiert werden um die Dichtigkeit wieder herzustellen. Am 06.10.15 wurde wieder eine Stelle mit Wassereintritt in der Aula festgestellt, die Notreparatur steht hier noch aus.
Eine Montage von Photovoltaikelementen auf der alten Flachdachabdichtung erscheint aufgrund des Alters und der drohenden Undichtigkeiten nicht sinnvoll.
Die Anlage ist also zusammen mit einer Sanierung des Schulhausdaches zu betrachten, auch um eine entsprechende Dämmung der Gebäudedecke zu erreichen.
Das IB Wacker hat drei verschiedene Ausbauvarianten zusammengestellt, bei der entweder der Bau eines Schrägdachs (Sattel- oder Pultform) oder eine Flachdachsanierung in Frage kommen. Die statische Überprüfung des Daches hat ergeben, dass alle drei Varianten möglich sind.
Variante 1
Pultdach mit 5° bzw. 7° Dachneigung
Vorteile:
Gesamtfläche kann mit Photovoltaikelementen belegt werden, Dichtheit des Daches über Jahre gewährleistet, Dämmung kann auf alter Flachdachdämmung aufgelegt werden.
Nachteile:
Neue Dachentwässerung erforderlich (Fallrohre außen und versickern im Schulgarten)
Lichtkuppeln müssen nach oben geführt werden.
Kosten ca. 215.000,00 €
Variante 2
Satteldach mit 5° bzw. 7° Dachneigung
Vorteile:
Dichtheit des Daches über Jahre gewährleistet, Dämmung kann auf alter Flachdachdämmung aufgelegt werden.
Nachteile:
Photovoltaikelemente bei abgewandter Seite müssen aufgeständert werden, weniger Elemente möglich.
Neue Dachentwässerung erforderlich (Fallrohre außen und Versickern im Schulgarten) auf Seite Innenhof/Aula schwer möglich.
Lichtkuppeln müssen nach oben geführt werden.
Kosten ca. 227.000,00 €
Variante 3
Flachdachsanierung
Vorteile:
Bestehende Entwässerung in der Dachmitte kann weiter verwendet werden, Dachform wird gestalterisch nicht geändert.
Nachteile:
Photovoltaikelemente müssen aufgeständert werden, Attika und Lichtkuppeln müssen erhöht werden um die Stärke der Dämmung auszugleichen
Flachdachsystem hat 25 Jahre Garantie, danach gleiches Problem wie heute, jedoch mit Photovoltaikanlage darüber.
Kosten ca. 220.000,00 €
Hinweis:
Auch die Sanierung der Flachdachfläche Bauteil C (Aula, kleine Schulhalle, Sekretariat) steht in absehbarer Zeit an, da immer wieder Undichtigkeiten in diesem Dach auftreten. Hier könnten ähnliche Lösungen angestrebt werden.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglieder Dinkel, Zandt und Mück sprachen sich gegen die Flachdachsanierung und für ein Pultdach aus.
Herr Zwingler hinterfragte die Notwendigkeit der Lichtkuppeln und schlug als Alternative ein asymmetrisches Satteldach vor.
GR Schuhbauer votierte ebenfalls gegen die Sanierung des Flachdaches und wollte wissen, ob nicht auch bei dem flachen Pultdach eine Aufständerung der Photovoltaikelemente erforderlich ist.
Lt. Herrn Henze ist eine Aufständerung nicht erforderlich. Es ist allerdings mit geringen Einbußen am Ertrag zu rechnen. Dafür können liegend aber mehr Module installiert werden.
Frau Huber wollte wissen, warum man ein derzeit noch funktionsfähiges Dach überhaupt sanieren muss, zumal man bei der Photovoltaikanlage nicht den optimalen Ertrag erhält.
Herr Raith
unterstrich die Notwendigkeit der vorherigen Dachsanierung, wenn man eine Solarnutzung will.
Frau Huber stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, darüber abzustimmen, dass derzeit keine Dachsanierung erfolgen soll und auch keine Photovoltaikanlage installiert wird.
Über diesen Antrag lies der Vorsitzende zunächst abstimmen.
Beschluss 1
Dem Antrag von Frau Huber zur Geschäftsordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7
Beschluss 2
Zum Antrag von Frau Huber beschließt der Gemeinderat, dass das Flachdach des Gebäudeteils D der Schule derzeit nicht saniert wird und auch keine Photovoltaikanlage installiert wird.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag von Frau Huber abgelehnt.
Beschluss 3
Zur Sanierung des Flachdaches auf dem Gebäudeteil D (Neubau) der Schule ist die Variante 1 "Pultdach" weiter zu verfolgen und eine entsprechende Planung erstellen lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Beschluss 4
Die Wacker Planungsgesellschaft, Nandlstadt, wird mit der Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung gemäß HOAI für die Sanierung des Flachdaches auf dem Gebäudeteil D (Neubau) der Schule mit einem "Pultdach" beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Beschluss 5
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Sanierung des Flachdaches über der Aula (Bauteil C) der Schule überprüfen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Sachstandsbericht
- Photovoltaikanlage auf dem Bauhof
- Sanierung des Pausenhofs
- Schulsanierung im Gebäude
und
- Finkenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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20.10.2015
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Beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Herr Promberger gab einen Überblick über die laufenden, bereits durchgeführten und noch anstehenden Baumaßnahmen.
PV Anlage Bauhofdach:
Die Anlage kann gemäß der Grundgedanken des Energienutzungskonzeptes umgesetzt werden.
Die statische Überprüfung hat ergeben, dass eine zusätzliche Verstärkung der aktuellen Nagelbinder erforderlich ist. Kosten hierfür ca. 5.000,00 €. Es werden nach Prüffreigabe der Statik Angebote von umliegenden Zimmereien angefordert und der Auftrag an den günstigsten Bieter vergeben.
Die Solarwerkstatt Freising ist mit den Ingenieurleistungen beauftragt und wird bis Dezember die Planung und Ausschreibung fertig stellen.
Eine Angebotsphase macht erst nach Weihnachten Sinn, um entsprechend günstige Angebote zu erhalten.
Die Ausführung der Arbeiten und Inbetriebnahme ist für Frühjahr 2016 geplant.
Folgende Arbeiten stehen an:
- Solarpaneele montieren
Wechselrichter montieren
Stromanschluss bis Kläranlage verlegen (Bauhof)
Intelligente Steuerung Eigenverbrauch und Einspeisung montieren
Stromanschluss Kläranlage herstellen
Stromanschluss Bauhof stilllegen
Schule Sanierung Sanitäranlagen und Heizungsanlage
MSR - Messen - Steuern - Regeln
Es wurde bereits 2014 mit Sanierungsarbeiten der Heizungssteuerung begonnen. Diese wurden im Sommer 2015 weitgehend abgeschlossen. Die Heizungssteuerung in allen Klassezimmern ist montiert und die Einzelraumregelung über eine zentrale Steuereinrichtung (PC beim Hausmeister) läuft.
Es musste noch zusätzlich die Steuerung Warmwasseraufbereitung im Mittelbau erneuert werden, weil diese auf altem Stand nur mit großem Aufwand neu programmiert werden hätte können und der Aufwand einem Neubau gleich gekommen wäre. Ab den Herbstferien kann auch diese vom zentralen PC aus gesteuert werden.
Es wurden u.a. verbaut:
800 m Kabelkanal, 2.000 m Buskabel (Steuerkabel), 170 St Stellmotore (Ventile an Heizkörpern), 90 Bohrungen durch Wand oder Decke.
Für die intelligente Einzelraumsteuerung wurden bisher Rechnungen in Höhe von ca. 80.000,00 € beglichen. Auftragssumme ist:136.652,19 €.
Sanitär:
Um der Bildung von Legionellen in den Wasserleitungen entgegen zu wirken und wegen Rohrbrüchen wurden die Wasserleitungen im gesamten Mittelbau und Neubau erneuert.
Hierbei wurde nur noch Kaltwasser verlegt und die Stellen, an denen Warmwasser benötigt wird, mit Warmwasserboilern ausgestattet. Die neuen Leitungen wurden mit Vorsatzschalen verkleidet und neu gefliest. Außerdem wurden 6 WC-Anlagen renoviert und die Waschbecken in allen Klassenzimmern erneuert.
Die wesentlichen Arbeiten betrafen:
15 neue Toiletten und 30 neue Waschbecken, 690 m Wasserleitung, 225 m² Fliesen verlegt,
Ausgaben für die Sanierung der sanitären Anlagen insgesamt bisher ca. 135.000,00 €.
Auftragssumme ist 232.673,84 €.
Es folgen noch 4 Toilettenanlagen im Bauteil D in den Herbstferien und im Frühjahr bis Sommer 2016 der Rückbau der gesamten alten Leitungen, wo dies möglich ist.
Pausenhof:
Nur Kurzbericht, da bereits Zeitungsartikel darüber im Freisinger Tagblatt, Arbeiten bis auf Pflanzungen abgeschlossen, sollen in ca. 2 Wochen erfolgen.
Insgesamt wurden bisher 229.343,75 € in Rechnung gestellt. Die Auftragssumme liegt bei 321.826,11 €.
Neu ist jetzt:
Rollstuhlrampe, Belag/Pflaster, Sitzstufen/Bänke, Beleuchtung/Stromversorgung, Kletterwand
Sockelbereich entlang Gebäude, Geländer auf den zu niedrigen Betonwänden, Bepflanzung.
Finkenweg:
- Die Baumaßnahme startete in der 33 KW mit der Verlegung der neuen Hauptwasserleitung.
- In der Kalenderwoche 34 und 35 wurde die Hauptleitung zu etwa zwei Drittel fertig verlegt.
- Ab KW 36 wurden die ersten Hausanschlüsse von der alten Leitung abgetrennt und an die neue Leitung angeschlossen. Parallel wurde der Rest der Hauptleitung verlegt.
- Die Herstellung der restlichen Hauptleitung sowie aller Hausumschlüsse wurde von KW 37 bis KW 39 durchgeführt. Die gesamten Wasserleitungsarbeiten konnten abgeschlossen werden, Los 1 wurde damit beendet.
- Ab KW 40 wurden die Erdarbeiten für die neue Straßenbeleuchtung ausgeführt. Um die Beleuchtung vorübergehend zu gewährleisten wurden die alten Leuchtköpfe wieder montiert. Die neue Beleuchtung wird dann zum Ende der Maßnahme montiert, sobald diese geliefert sind.
- Beginn der Verlegung der Glasfaserleerrohre in KW 40, KW 41 Verlegung der Glasfaserleerrohre wird ausgeführt, Fertigstellung der Anschlüsse Anfang KW 42
- Die Straßenbauarbeiten durch die Fa. Schelle werden Ende KW 42 begonnen, je nach Witterung werden die Arbeiten ca. 6 Wochen andauern.
Gesamtkosten bisher 60.875,98 €, 3.AR zur Prüfung mit 106.328,52 €.
Kostenberechnung lag bei 481.945,24€ (228.333,63 Wasser und 253.611,61 € bei Straße).
Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.
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9. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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20.10.2015
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Sachverhalt
1. Bürgermeister Popp gab bekannt:
- Einladung des Diözesanrats der Katholiken zur Studientagung 2015
Die Fa. Swietelsky-Faber beginnt mit den Arbeiten zur Kanalsanierung in Oberallershausen in der 46. KW. Der "Inliner-Einbau" ist für die 47. KW geplant.
Bei Interesse soll eine Besichtigung der gemeindlichen Einrichtungen erfolgen - wird vom GR begrüßt
Kostenaufstellung zur 1200-Jahr-Feier
Dialog "Dritte Start- und Landebahn am Flughafen München" bei Ministerpräsident Seehofer am 22.10.15 in der Bayerischen Staatskanzlei
Für den Bürger-Energie-Stammtisch ist ein Gemeindevertreter zu benennen - dazu erklärte sich GR-Mitglied Raith bereit.
Herr Raith informierte über die Zusammenkunft zum Thema" Markenzeichen für Allershausen" wie in der Klausurtagung festgelegt. Nächsten Donnerstag findet dazu ein Gespräch mit Pet
trich (Grubwinkler) statt.
Außerdem sprach er zum wiederholten Male die Erneuerung der Holzbalken entlang der Kirchstraße bzw. des Kirchplatzes an.
Datenstand vom 16.11.2015 10:10 Uhr