Datum: 10.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.11.2015
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Neubau einer Garage mit Freisitz durch Elisabeth und Günter Gruber auf der Fl.Nr. 30, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.11.2015
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Münchener Straße.
Es soll auf einer Fläche von 7,99 m x 7,99 m eine Garage und ein Freisitz errichtet werden. Garage und Freisitz sollen mit einem gemeinsamen Satteldach bedeckt sein.
Es ist eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich, da im Bebauungsplan dafür
kein Baufenster vorgesehen ist.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom fehlenden Baufenster wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Errichtung eines Radweges von Aiterbach nach Schernbuch;
Bekanntgabe Ausschreibungsergebnis und Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.11.2015
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Durch den zur Sitzung anwesenden Herrn Söllner, Ing.-Büro Dippold und Gerold, wird mitgeteilt, dass die Arbeiten zum Bau des Radweges von Aiterbach nach Schernbuch beschränkt ausgeschrieben wurden. Von 11 Firmen wurden Angebote, teils mit Nebenangeboten, abgegeben. Die Angebote wurden vom Ing.-Büro Dippold und Gerold sachlich und rechnerisch geprüft. Günstigster Bieter mit Sondervorschlag ist die Fa. Strabag, Regensburg, mit einem Angebot von 478.940,43 €. Der teuerste Bieter hat eine Angebotssumme von 691.904,79 €. Die Kostenschätzung zum Bauentwurf lag bei 528.000,-- €.
Ferner wird durch den Vorsitzenden informiert, dass im Zuge der Baumaßnahme die Mitverlegung der Wasserleitung von Schernbuch nach Aiterbach durch den WZV Paunzhausen auf öffentlichem Grund erfolgt.
Die Baumaßnahme ist in zwei Lose aufgeteilt. Zum einen in den Gehwegbau ( 269.000,-- €) und zum anderen in die Verziehung der Staatsstraße (210.000,-- €). Die Schlussabrechnung zwischen den Gemeinden Allershausen und Paunzhausen erfolgt nach der Gemeindegebietsgrenze.
Es wird vom Ing.-Büro Dippold und Gerold vorgeschlagen, den Auftrag zu den Arbeiten zum Bau des Radweges von Aiterbach nach Schernbuch an die Fa. Strabag, Regensburg, zum Bruttoangebotspreis von 478.940,43 € vergeben.
Durch Gemeinderatsmitglied Glück wird auf die zeitgleiche Brückenverbreiterung bei der Standstreifenfreigabe hingewiesen. Hierzu hat eine Abstimmung mit der Autobahndirektion (Frau Giese) zu erfolgen.
Beschluss
Der Auftrag für die Arbeiten zum Bau des Radweges von Aiterbach nach Schernbuch wird
an die Fa. Strabag, Regensburg, zum Bruttoangebotspreis von 478.940,43 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Straßenarbeiten Dorfstraße (Bereich Zufahrt Hufnagl)
Hinweis auf TOP 6 der GR-Sitzung vom 29.07.2014
Vergabe durch Anhängen der Maßnahme an die Straßenarbeiten im Finkenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.11.2015
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Zur Ausführung der Straßenbauarbeiten (Sanierung der Dorfstraße im Bereich Zufahrt Hufnagl) wurde im Sommer 2014 eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Diese wurde mit Beschluss vom 29.07.2014 aufgrund deutlich höherer Angebotspreise aufgehoben.
Aufgrund der nur geringen Kanaltiefe von ca. 80 cm unter der Straßenoberkannte besteht dringend Handlungsbedarf, um am kürzlich sanierten Kanal nicht wieder Schäden zu verursachen.
Inzwischen sind die Baupreise deutlich angestiegen. Die aktuelle Kostenberechnung beträgt rund 40.000,- €
Es wurde daher ein Angebot von der Firma Schelle auf Basis der Preise des Bauvorhabens Finkenweg eingeholt. Lediglich die Positionen, die im Finkenweg nicht vorkommen, wurden neu kalkuliert, die restlichen Preise stimmen überein.
Die Angebotssumme der Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG in Pfaffenhofen beträgt Brutto:
40.546,77 €
Das Angebot wurde vom Ing.-Büro Schönenberg + Partner, München, auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Die Einheitspreise sind laut Ing.-Büro angemessen.
Nach VOB Teil A §3 (5) 4. ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist, besonders wenn nach Aufhebung einer beschränkten Ausschreibung (2014) eine erneute Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht. Die freihändige Vergabe dieser Maßnahme ist nach VOB / A möglich.
Das Ing.-Büro Schönenberg empfiehlt, der Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG in Pfaffenhofen, den Auftrag zu erteilen.
Beschluss
Die Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG in Pfaffenhofen erhält den Auftrag zur Ausführung der Straßenbauarbeiten Dorfstraße im Bereich der Zufahrt Hufnagl zum Angebotspreis 40.546,77 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wegen Ratsinformationssystem
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.11.2015
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Die Einführung des Ratsinformationssystems erfordert die Anpassung des § 25 der "Geschäftsordnung für den Gemeinderat Allershausen": Es wird folgende Neufassung vorgeschlagen:
Bisherige Fassung
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Neue Fassung
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§ 25
Form und Frist für die Einladung
(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung wird die Tagesordnung als nicht veränderbares Dokument durch E-Mail oder, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern, durch De-Mail oder in verschlüsselter Form versandt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
(2) 1Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. 2Für den Nachweis des Zugangs einer De-Mail genügt die Eingangsbestätigung nach § 5 Abs. 8 des De-Mail-Gesetzes.
(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
(4) 1Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
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§ 25
Form und Frist für die Einladung
(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Die Einladung mit der Tagesordnung wird zusätzlich in dem Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
Abs. 2 entfällt
(2) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen werden - soweit möglich - bis zum Ende der der Sitzung vorhergehenden Woche den Gemeinderats-mitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
(3) 1Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
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Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Änderung des § 25 der "Geschäftsordnung für den Gemeinderat Allershausen" zu.
Die Änderung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Prioritätenliste Straßenausbau;
Vorstellung und Erläuterung durch Herrn Promberger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.11.2015
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ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Durch den zur Sitzung anwesenden Herrn Promberger wird das Gremium über den aktuellen Stand über die Aufnahme des Straßenzustandes im Gemeindegebiet informiert. Zeitlich wird die Erarbeitung des Straßenerhaltungsmanagement noch das Jahr 2016 in Anspruch nehmen, es können aber erste Sanierungsmaßnahmen für nächstes Jahr schon einmal abgeleitet werden.
Es wurden bereits folgende Straßen aufgenommen:
Mozartstraße, Beethovenstraße, Von Haydn-Straße, Anton Lamprecht Ring,
Dr. Rennerstraße. GVS Unterkienberg – Aiterbach, Kohlstattweg.
Geplant zur Aufnahme sind demnächst die restlichen Straßen des Amperfeldes und dann die restlichen Gemeindestraßen.
Es wurde bei der Erfassung unterschieden in folgende Schadensklassen:
Schadensklassen [SK]
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1 = sofort beseitigen (kleinere Maßnahmen)
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2 = innerhalb von 12 Monaten beseitigen
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3 = mittelfristig (3 Jahre)
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4 = langfristig (5-10 Jahre)
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Aus der Straßenzustandsaufnahme wurden in diesem Jahr bereits die Schäden mit Schadensklasse 1 beseitigt. Es wurden mehrere Schlaglöcher geschlossen und Bereiche mit defekten Bordstein ausgebessert.
Derzeitige Prioritätenliste für bauliche Maßnahmen
Folgende baulichen Maßnahmen werden für die kommenden Jahre erforderlich, der bestehende Zustand erfordert hier mehr als nur Maßnahmen des Straßenunterhalts:
1. Risseverguss im gesamten Gemeindegebiet zur Erhaltung der bestehenden Substanz (ca. 6 km Risse a 5000,- €/km = 30.000 €)
2. Kohlstattweg (Wasserleitungssanierung und Sanierung Fahrbahn ca. 355.000,- €)
3. Kesselbodenstraße (Vollausbau)
4. GVS-Unterkienberg-Aiterbach (Unterhalt Fahrbahn, Bankettbefestigung ca. 200.000,- €)
5. Mozartstraße (Vollausbau Kostenberechnung 300.000.- €)
Verschiedene Fragen zur Umlagefähigkeit von Maßnahmen, Aufnahme von vorgesehenen Maßnahmen in den Haushalt 2016 (Beratung Finanzausschuss), Wissenswertes zum Erhaltungsmanagement in vergleichbaren Gemeinden werden ausführlich dargestellt.
Von Gemeinderatsmitglied Schrödl wird gefordert, dass die Kesselbodenstraße unbedingt 2016 saniert werden muss. Zustimmend zur Vorgehensweise äußert sich Gemeinderatsmitglied Raith.
Diskussionsverlauf
Der Sachstandsbericht zur Prioritätenliste Straßenausbaumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
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7. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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10.11.2015
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ö
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Sachverhalt
1. Einladung Weihnachtsfeier Laientheater Allershausen e.V. am 11.12.2015, 19.00 Uhr, Gasthaus Gschwendtner.
2. Bekanntgabe der Niederschrift zur Verkehrsschau 2015 zur Kenntnis.
3. Bekanntgabe Schreiben Bayerischer Gemeindetag zur „Flüchtlingsnovelle 2015“ BauGB
4. Bekanntgabe der Presseinformation Energie Südbayern zum Thema „Infokreis Energie“.
Aus dem Klimafonds erhält die Gemeinde Allershausen einen Betrag von 5.000,-- €.
5. Zur Problematik der neuen Beleuchtung im Finkenweg Modell „Laterne“ oder „City Light“ soll sich jeder Gemeinderat selber mit einem Nachtspaziergang informieren.
6. Gemeinderatsmitglied Huber weist auf ein beschädigtes Brückengeländer am See hin, zugleich soll die Beschilderung am Ortseingang Aiterbach (Ortsschild) überprüft werden.
7. Gemeinderatsmitglied Held erinnert an die Errichtung einer Fußgängerbrücke am Heinritziwehr. Durch die Verwaltung sollen Angebote eingeholt werden.
8. Gemeinderatsmitglied Glück weist auf defekte Gullys in der Mozartstraße hin und Gemeinderatsmitglied Schuhbauer auf die Sanierung des Regenwasserein
laufes in der Westbergstraße.
Datenstand vom 26.11.2015 11:51 Uhr