Datum: 24.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2015
2 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport durch Christine Schmid auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Tünzhausen
3 Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Zweifamilienwohnhaus durch Maier Stephan auf der Fl.Nr. 2461, Gemarkung Allershausen
4 Neubau eines Wohnhauses mit Garage durch Kauth Hermann auf der Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach
5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 "SO Einkaufsmarkt Hohenkammer Nord" und 11. Änderung der Flächennutzungsplanes (Vorentwurf); Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
6 1. Änderung des Bebauungsplanes "Münchener Straße"; Beteiligung der Öffentlichkeit und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange - Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen; Satzungsbeschluss; Hinweis auf Beschluss-Nr. 89 vom 30.06.2015 und Nr. 131 vom 15.09.2015
7 Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen; Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes, Projektträger: Edgar Götz-Bachmeier, Mainburg
8 Errichtung eines Geh- und Radweges von Aiterbach nach Schernbuch; Zustimmung zur Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising
9 Anschaffung einer Sandsackabfüllanlage - Auftragsvergabe
10 Markenentwicklung Allershausen; a) Grundsatzbeschluss zur Markenentwicklung Allershausen (Hinweis auf Klausurtagung 2015); b) Beauftragung eines Beratungsbüros
11 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2015 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport durch Christine Schmid auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 2

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ist im Flächennutzungsplan als Misch-/Dorfgebiet ausgewiesen.
Das Grundstück liegt nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen (Stand 1999) im Überschwemmungsgebiet.
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Amper (WWA Freising vom 05.08.2015) weist jedoch nur eine geringe Überschwemmungsfläche aus, wobei das Wohnhaus davon nicht betroffen ist.
Die Bebauung richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB. Die nähere umliegende Bebauung ist mit Einfamilienwohnhäusern überwiegend in E + D geprägt.
Das Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung soll in etwa auf der Fläche des noch bestehenden Silogebäudes errichtet werden. Das Silogebäude (10 m x 9 m) wird abgebrochen.
Die Außenmaße des Gebäudes betragen 8,00 m x 14,00 m. Das Wohnhaus wird mit zwei Vollgeschossen ausgebildet.
Mit der Dachneigung von 25 ° entsteht eine Firsthöhe von 7,86 m.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird unter der Voraussetzung, dass sich die Bebauung hinsichtlich Art und Maß an die umliegende Bebauung richtet, in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Zweifamilienwohnhaus durch Maier Stephan auf der Fl.Nr. 2461, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteiles Leonhardsbuch. Hinsichtlich Art und Maß der Bebauung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere umliegende Umgebung ein. Im Rahmen der Baumaßnahme wird die vorhandene Dachneigung von 28,5 ° auf 38 ° geändert. Die Firsthöhe beträgt danach 10,05 m. Der Wohnraum im Dachgeschoß wird der Obergeschoßwohnung zugeschlagen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Wohnhauses mit Garage durch Kauth Hermann auf der Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 4

Sachverhalt

Nach der Beseitigung des Altbestandes erfolgt der Neubau des Wohnhauses mit Garage. Die Außenmaße des Neubaues betragen 8,99 m x 9.99 m. Die Garagengröße wird mit 8,99 m x 6,00 m angegeben. Das Wohnhaus wird in E + D ausgebildet und fügt sich in die nähere umliegende Umgebung ein. Die GFZ-Fläche beträgt 0,44; die GRZ beträgt 0,27.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 "SO Einkaufsmarkt Hohenkammer Nord" und 11. Änderung der Flächennutzungsplanes (Vorentwurf); Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkammer beabsichtigt, eine Sondergebietsfläche zur Ansiedlung eines Lebensmittel- und Getränkemarktes im Norden des Hauptortes Hohenkammer zu entwickeln. Dazu sind die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Im Rahmen der Auslegung und frühzeitigen Bürgerbeteil igung wird die Gemeinde Allershausen am Verfahren beteiligt.

Von den Planungen der Gemeinde Hohenkammer werden Belange der Gemeinde Allershausen nicht tangiert.

Beschluss

Gegen den Plan mit Begründung in der Fassung vom 27.10.2015 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „SO Einkaufsmarkt Hohenkammer Nord“ und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) bestehen von Seiten der Gemeinde Allershausen keine Einwände.
Bedenken und Anregungen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Münchener Straße"; Beteiligung der Öffentlichkeit und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange - Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen; Satzungsbeschluss; Hinweis auf Beschluss-Nr. 89 vom 30.06.2015 und Nr. 131 vom 15.09.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 6

Sachverhalt

Vom 05.11.2015 bis 20.11.2015 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Von Privaten sind keine Äußerungen eingegangen.

Nicht geäußert bzw. keine Einwendungen haben vorgebracht:
?        Landratsamt Freising - Tiefbau
?                Landratsamt Freising - Straßenverkehrsbehörde
?                Landratsamt Freising - Immissionsschutz
?                Landratsamt Freising - Abgrabungsrecht
?                Landratsamt Freising - Bauleitplanung

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Bedenken und Anregungen vorgebracht worden,
die durch den Gemeinderat beschlussmäßig zu behandeln sind:
?        Landratsamt Freising - Ortsplanung vom 16.11.2015
?        Landratsamt Freising - Untere Naturschutzbehörde vom 17.11.2015
?        Landratsamt Freising - SG 41 Altlasten vom 03.11.2015
?        Landratsamt Freising - Gesundheitsamt vom 10.11.2015
?        Wasserwirtschaftsamt München vom 10.11.2015
?        Staatliches Bauamt Freising-Servicestelle München vom 23.11.2015
?        Bayernwerk AG, Pfaffenhofen a.d.Ilm vom 02.11.2015
?        Deutsche Telekom Technik GmbH vom 10.11.2015
?        Energie Südbayern GmbH vom 18.11.2015

Beschluss

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden wie folgt behandelt:
Bedenken – Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme und Abwägung der Gemeinde - Beschluss
Landratsamt Freising - Ortsplanung
Empfehlung:
Die Begründung sollte unter Punkt 1 hinsichtlich der Erfordernis der Planaufstellung überarbeitet werden: Städtebauliche Gründe sind zu ergänzen (z.B. Anpassung der Planung an aktuelle städtebauliche Herausforderungen; Nachver-dichtung etc.)



Die Begründung wurde zwischenzeitlich entsprechend der Empfehlung des SG Ortsplanung des Landratsamtes Freising hinsichtlich der Städtebaulichen Gründe ergänzt.

Beschluss-Nr.  :

Der Empfehlung des SG Ortsplanung des Landratsamtes Freising zur Ergänzung der Begründung hinsichtlich der städtebaulichen Gründe der Planänderung wird nachgekommen.
Der überarbeiteten und ergänzten Begründung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 18 : 0

Landratsamt Freising - Untere Naturschutzbehörde
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind zu unterlassen. Auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken befinden sich zum Teil Gebäude und Gehölze. Diese stellen grundsätzlich Lebensraum für wildlebende Tiere dar.

Möglichkeiten der Überwindung:
Vor dem Abriss der Gebäude und Fällung der Gehölze ist im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu ermitteln, ob artenschutzrechtliche Belange tangiert sind, insbesondere bezüglich gebäudebewohnender Fledermäuse und Vögel und gehölzbrütender Vogelarten. Die Ergebnisse sind der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen.



Für die Grundstücke 48 und 48/2 Gemarkung Allershausen liegt bereits eine saP des Büros Freiraum, Freising, vom 20.04.2015 vor.
Drain ist festgestellt, dass mit dem Abriss des Gebäudes keinerlei artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß $ 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, Demnach stehen dem Vorhaben nach dem derzeitigen Sachstand keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegen.
Als Hinweis soll in den B-Plan aufgenommen werden, dass vor dem Abriss der Gebäude und Fällung der Gehölze im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu ermitteln ist, ob artenschutzrechtliche Belange tangiert sind.

Beschluss-Nr.    :

In den Plan ist unter Hinweise aufzunehmen:
"Vor dem Abriss der Gebäude und Fällung der Gehölze im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist zu ermitteln, ob artenschutzrechtliche Belange tangiert sind. Die Ergebnisse sind der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: 18 : 0

Landratsamt Freising - SG 41 Altlasten
Die von der B-Planänderung betroffenen Flächen sind derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen.
Sollten bei Baumaßnahmen Bodenverunreinigen oder Altlasten festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising - Sachgebiet 41 - unverzüglich zu beteiligen.


Die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG Altlasten wird zur Kenntnis genommen.

Beschlussfassung nicht erforderlich.


Landratsamt Freising - Gesundheitsamt
Alle Gebäude müssen an die zentrale Trinkwasserversorgung und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden





Der Ort Allershausen ist an die zentrale Trinkwasserversorgung und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Nach den einschlägigen gemeindlichen Satzung besteht Anschluss- und Benutzungspflicht.
Weitere Regelungen sind nicht zu treffen.

Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Wasserwirtschaftsamt München
Fachliche Informationen und Empfehlungen:
Hochwasser:
Die Baugrenzen der neu geplanten Gebäude des Bebauungsplanes "Münchener Straße" liegen knapp außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Glonn. Seltene, extreme Hochwasserereignisse können auch den Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes überschwemmen. Es wird empfohlen, die potentiellen Bauherren auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und eine erhöhte Lage der noch zu errichtenden Gebäude anzuregen (0,30 m bis 0,50 m) über dem natürlichen Gelände).

Beschluss-Nr.   :

Aufgrund der Anregung ist in den Bebauungsplan als Empfehlung/Hinweis aufzunehmen, dass aufgrund der Lage des Grundstücks Fl.Nr. 83 Gemarkung Allershausen in unmittelbarer Nähe der Glonn die zu errichtenden Gebäude 0,30 m bis 0,50 m über dem natürlichen Gelände höhenmäßig zu errichten sind.

Abstimmungsergebnis: 18 : 0


Staatliches Bauamt Freising -Servicestelle München
Die Erschließung der Grundstücke des Planungsgebietes ist ausschließlich über das untergeordnete Straßennetz bzw. über bestehende Zufahrten vorzusehen.

Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Staatsstraße übernommen (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV).



Beschluss-Nr.   :

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen und an die Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn weitergebegeben mit der Maßgabe, diese bei der Beantragung der konkreten Bauvorhaben zu beachten.

Abstimmungsergebnis: 18 : 0

Bayernwerk AG, Pfaffenhofen a.d.Ilm
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk AG. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird.

Das Hausanschlusskabel zur Mozartstr. 4a befindet sich derzeit im geplanten Baubereich und muss vor Beginn der Baumaßnahme kostenpflichtig umverlegt werden.


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die Bauherrn weiter gegeben.

Keine Beschlussfassung erforderlich.

Deutsche Telekom Technik GmbH
Im Geltungsbereich der Planänderung befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan). Bei der Planung und Bauausführung ist darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die Bauherrn weiter gegeben.

Keine Beschlussfassung erforderlich.




Energie Südbayern GmbH
Auf die Einhaltung der Anweisungen nach dem Merkblatt (Schutzanweisung) wird hingewiesen


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die Bauherrn weiter gegeben.

Keine Beschlussfassung erforderlich.




Satzungsbeschluss

Für das Gebiet "Münchener Straße" wird die von KPT Kirchmann Patzek Thalmair Architekten Ingenieure PartGmbH, Sonnenstr. 30, Freising gefertigte 1. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 03.09.2015 mit der Begründung vom 03.09.2015 mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen als Satzung beschlossen. Die beschlossenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und erfordern keine nochmalige Auslegung der Planunterlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen; Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes, Projektträger: Edgar Götz-Bachmeier, Mainburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 7

Sachverhalt

Im Auftrag des Projektträgers Edgar Götz-Bachmeier, Mainburg stellt Landschaftsarchitekt Wankner den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet entlang der Autobahn (siehe Lageplan und Antragsschreiben).
Grundsätzlich ist es nach der Gesetzeslage (EEG) gestattet, innerhalb von 110 m entlang von Autobahnen derartige Anlagen zu errichten.
Voraussetzung ist jedoch, dass ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Dieser muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Der Beschluss für den in diesem Fall "vorhabenbezogenen Bebauungsplan" ist durch den Gemeinderat zu fassen. Die Kosten würden vom Investor getragen.

Mit den betroffenen Grundeigentümern hat der Projektträger noch nicht gesprochen. Zunächst wäre es jedoch für den Investor von Interesse, ob die Gemeinde sich ein derartiges Projekt vorstellen könnte.

Hinweis: Mit Beschluss-Nr. 132 vom 10.09.2013 wurde ein entsprechender Antrag (Grundstücke in Höhe Leonhardsbuch) einstimmig abgelehnt.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Popp wies zu Beginn der Diskussion darauf hin, dass im ILE-Energienutzungskonzept u.a. auch Freiflächenphotovoltaikanlagen "propagiert" werden.

Frau Kopp verwies auf die Notwendigkeit entsprechender Abstände im Hinblick auf den möglichen 4-streifigen Vollausbau der Autobahn.

Die Autobahndirektion wird bei der Bauleitplanung entsprechend beteiligt werden, so der Vorsitzende.

Herr Colombo ergänzte, dass bei den Abständen auch ein etwaiger Lärmschutz zu berücksichtigen ist.

Herr Lerchl sprach sich gegen das Vorhaben aus, weil immer mehr landwirtschaftliche Fläche der Nutzung entzogen wird. Zudem ist die Anlage für das Landschaftsbild nicht unbedingt positiv.

Auch Herr Mück wandte sich gegen die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.

Herr Dinkel wollte wissen, ob sich um landwirtschaftlich wertvolle Flächen handelt.
Herr Zwingler bejahte dies.

Frau Huber und Herr Vaas machten sich für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen stark. Schließlich hat die Gemeinde langfristig das Ziel, energieautark zu werden. Sie unterstrichen zudem die positive Wirkung bei der Umwandlung von Ackerland in Grünland an Hangbereichen.

 

Beschluss

Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Gemeindegebiet Allershausen entlang der Autobahn wird befürwortet.
Dem Antrag von Edgar Götz-Bachmeier, Mainburg bzw. Landschaftsarchitekt Wankner auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet entlang der Autobahn wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.

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8. Errichtung eines Geh- und Radweges von Aiterbach nach Schernbuch; Zustimmung zur Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 8

Sachverhalt

Mit dem Staatlichen Bauamt Freising, Servicestelle München -Straßenbauverwaltung- ist über den Geh- und Radweg zwischen Aiterbach und Schernbuch an der St 2084 eine Vereinbarung hinsichtlich der Kostentragung und der künftigen Straßenbaulast zu schließen. Das Staatliche Bauamt hat dazu einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt.
Dieser Entwurf ist noch hinsichtlich des Bauendes in Schernbuch und der Errichtung von Leitplanken-Absicherungen unter der Autobahn zu ergänzen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising, Servicestelle München -Straßenbauverwaltung- über den Geh- und Radweg zwischen Aiterbach und Schernbuch an der St 2084 hinsichtlich der Kostentragung und der künftigen Straßenbaulast grundsätzlich zu.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die noch zu ändernde Vereinbarung in der Endfassung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Anschaffung einer Sandsackabfüllanlage - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 9

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat ein Sonderinvestitionsprogramm zur Förderung von Sandsackabfüllanlagen aufgelegt. Für Oberbayern werden insgesamt 10 Anlagen gefördert. Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 27.05.2015 bereits die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung erteilt.
Die Sandsackabfüllanlage soll gemeinsam mit den Nachbargemeinden Fahrenzhausen, Hohenkammer, Kirchdorf und Kranzberg beschafft werden. Standort ist Allershausen. Nach Besichtigung und Vorführung soll eine Anlage der Fa. König Innovationstechnik GmbH, Typ "Power-Sandking 800 Turbo" gekauft werden. Die Anlage kann sowohl mit einem Zapfwellenantrieb als auch mit einem Elektromotor betrieben werden. Der Anschaffungspreis beträgt lt. Angebot vom 16.11.2015 brutto 13.090,00 €. Der Zuschuss liegt bei 6.840,00 €, so dass für die 5 Gemeinden noch ein Finanzierungsbetrag von 6.250,00 € verbleibt (je Gemeinde 1.250,00 €).

Beschluss

Bei der Fa. König Innovationstechnik GmbH, Saaldorf-Surheim wird eine Sandsackabfüllanlage "Power-Sandking 800 Turbo" zum Preis von 13.090,00 € brutto lt. Angebot vom 16.11.2015 gekauft.
Die nach Abzug des Zuschusses verbleibenden Kosten sind auf die 5 Gemeinden Fahrenzhausen, Hohenkammer, Kirchdorf, Kranzberg und Allershausen zu je 1/5 aufzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Markenentwicklung Allershausen; a) Grundsatzbeschluss zur Markenentwicklung Allershausen (Hinweis auf Klausurtagung 2015); b) Beauftragung eines Beratungsbüros

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Bei der Klausurtagung des Gemeinderats ging es u.a. auch um die Entwicklung eines "Markenzeichens Allershausen". Der Arbeitskreis gibt dazu die Empfehlung, zur Umsetzung und Findung eines Markenzeichens, die Firma „Identität & Image“ mit ins "Boot" zu holen. Dazu liegt ein Angebot vor.

Herr Schrödl vertrat den Standpunkt, dass Allershausen gut aufgestellt ist und eine Imagebeschreibung nicht unbedingt erforderlich ist.

Herr Colombo entgegnete, dass es nicht um eine Imagebeschreibung geht, sondern um eine Zielvorgabe, das Erscheinungsbild von Allershausen zu definieren.

Die Gemeinderatsmitglieder Mück, Kortus und Held waren der Meinung, dass das die Gemeinde das auch selbst machen kann und dafür kein Büro benötigt wird bzw. keine externe Beratung erforderlich ist. Das Geld könne man sich sparen.

2. Bürgermeister Vaas wies darauf hin, dass es "ohne Blick von außen" nicht möglich ist, eine "Marke" oder ein Leitbild Allershausen zu entwickeln.

1. Bürgermeister Popp forderte die Gemeinderatsmitglieder auf sich in die Projektgruppe einzubringen und mitzuarbeiten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass für Allershausen ein "Markenzeichen" entwickelt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss 2

Bei der Markenentwicklung wird zur Unterstützung die Firma Identität & Image, Eggenfelden, hinzugezogen und das Angebot vom 02.11.2015 angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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11. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 24.11.2015 ö 11

Sachverhalt

1. Bürgermeister Popp gab bekannt:

?        Dankschreiben der KBW für den gewährten Zuschuss.

?        Heute war ein erneuter Anhörungstermin in Sachen Hochbehälter. Das Beweissicherungsverfahren steht nunmehr vor dem Abschluss. Der gemeindliche Anwalt wurde angewiesen, nunmehr die Klage weiter zu betreiben.

Herr Dinkel erkundigte sich nach dem Stand der Beleuchtung im Finkenweg.

Nach einer Umfrage bei den Gemeinderatsmitgliedern ergab sich eine Mehrheit (8:2) für das Belassen der aufgestellten Leuchten, so der Vorsitzende. Es wird durch das Technische Bauamt zusammen mit Bayernwerk noch geprüft, ob eine Verbesserung im Bereich des Anwesens "Hagemann" möglich ist.

Frau Huber verweist auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, wonach Finanzminister Söder bis zum Jahr 2020 mindestens 10.000 freie Wlan-Hotspots in ganz Bayern einrichten möchte. Diese werden vom Freistaat Bayern gefördert.
Herr Schrödl ergänzte, mögliche Standorte könnten die Neue Ortsmitte, das Sportzentrum und das Rathaus sein.
1. Bürgermeister Popp sicherte zu, dass entsprechende Erkundigungen eingeholt und ggf. die notwendigen Anträge gestellt werden.

Herr Kortus wollte wissen, wie es um das Vorhaben "Betreutes Wohnen" steht.
Dazu 1. Bürgermeister Popp:
-        Bis Jahresende soll das Hoffner-Anwesen geräumt werden.
-        Die dort untergebrachten Asylbewerber sollen ca. Mitte Dezember in die neue Unterkunft im Gewerbegebiet umziehen.
-        Auch die Belegung des Anwesens von Herrn Ebner steht zur Diskussion
-        Vor 14 Tagen fand ein Gespräch mit dem Investor, Caritas, Pfarrer Dr. Urland sowie Herrn Josephs statt. - der Kauf steht unmittelbar vor dem Abschluss
-        Das Bauleitplanverfahren kann nach Vorliegen diverser Gutachten starten.
-        Baubeginn soll in der zweiten Jahreshälfte 2016 sein.

Datenstand vom 17.12.2015 08:58 Uhr