Datum: 23.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.02.2016
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2016
werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Gewährung eines Geh- und Fahrtrechtes zugunsten Hermann Kauth auf der Fl.Nr. 38/17, Gemarkung Aiterbach in Zusammenhang der Bebauung der Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.02.2016
|
ö
|
Beschliessend
|
2 |
Sachverhalt
Zur beabsichtigten Bebauung der Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach mit einem Ersatzbau eines bestehenden Wohnhauses wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch das LRA Freising gefordert, dass für den Antragsteller auf der Fl.Nr. 38/17, Gemarkung Aiterbach, durch die Gemeinde ein Geh- und Fahrtrecht (ca. 20 m²) zugunsten der Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach, eingetragen werden muss. Ansonsten liegt das bereits genehmigte alte Wohnhaus (wird abgerissen) und das neue Wohnhaus nicht an einer öffentlich befahrenen Verkehrsfläche. Im Bestand liegt nur ein Gehwegrecht vor.
Diskussionsverlauf
Frau Kreß regte an, dem Antragsteller die Fläche zum Kauf anzubieten.
Beschluss
Dem Antrag zur Bestellung eines Geh- und Fahrtrechts auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/17 Gemarkung Aiterbach zugunsten des Grundstücks Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach, wird zugestimmt. Der Antragsteller ist mit den üblichen Modalitäten zur Eintragung der erforderlichen Grunddienstbarkeit einverstanden. Die anfallenden Kosten (Entschädigung, Beurkundung usw.) sind durch den Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport sowie Stellplätze durch Christine Schmid auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Tünzhausen
Hinweis auf TOP 2 Beschluss-Nr. 149 der GR-Sitzung vom 24.11.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.02.2016
|
ö
|
Beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben ist nach den vorliegenden Antragsunterlagen identisch mit den Unterlagen der formlosen Bauvoranfrage. Diese war Beratungsgegenstand der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2016 (Beschluss-Nr. 149).
In Art und Maß der umliegenden Bebauung befinden sich lediglich das alte landwirtschaftliche Wohnhaus sowie das Stallgebäude als zweigeschossige Bebauung. Die Lage des geplanten Einfamilienwohnhauses ist das letzte Gebäude zur freien Natur hin und wirkt sich durch die Zweigeschossigkeit auf eine „Abrundung“ des Ortsteiles Tünzhausen nicht positiv aus.
Diskussionsverlauf
Die Gemeinderatsmitglieder Schrödl, Kreß und Glück waren der Ansicht, dass sich das geplante Gebäude (E+1) in die vorhandene Bebauung der Umgebung einfügt und dem Vorhaben zugestimmt werden kann.
Bürgermeister Popp wies nochmal darauf hin, dass sich der eingereichte Bauantrag nicht von der Bauvoranfrage unterscheidet.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
4. Neubau von zwei Fachmärkten durch die Fa. Riemensperger KG auf der Fl.Nr. 1323/48, Gemarkung Allershausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.02.2016
|
ö
|
Beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Glonnfeld II. Die in der Genehmigungsplanung aufgeführten Gebäude, namentlich Laden 1 und Laden 2, entsprechen dem gebilligten Planungsentwurf des im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Glonnfeld II.
Die Nachbarunterschriften (bis auf Aldi=Allianz Lebensversicherung-AG) sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans Glonnfeld II - 1. Änderung sind einzuhalten. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens sind die Anzahl der Anlieferungen und die Anlieferzeiten festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Vergabe der Kanalbauarbeiten zur Niederschlagswassereinleitung in die Glonn im Bereich der Ortsmitte und Münchener Str.;
Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses und Vergabebeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.02.2016
|
ö
|
Beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Von der in den Jahren 2009/2010 begonnenen und zwischenzeitlich durchgeführten Kanalsanierung des gesamten Ortsnetzes ist der Bereich der Münchener Straße / Freisinger Straße noch nicht ausgeführt worden. Dies soll nun zeitnah erfolgen.
Im Bereich der „neuen Ortsmitte“ wird aktuell der Regenwasserkanal, der entlang der gesamten Münchener Straße verläuft, in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet. Um den Wirkungsgrad der Kläranlage zu erhöhen, und das Kanalsystem zu entlasten, soll daher das saubere Regenwasser direkt in die Glonn geleitet werden.
Es müssen zusätzlich zwei Haus-Kanal-Anschlüsse vom Regenwasserkanal abgetrennt und direkt an den Schmutzwasserkanal angeschlossen werden sowie vorhandene, defekte Kanäle erneuert werden.
Zur Ausführung der Kanalbauarbeiten zur Niederschlagswassereinleitung wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Von 13 angeschriebenen Firmen wurden 9 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Schönenberg & Partner, aus München, auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.
Es ergibt sich folgender Preisspiegel (Angebotssummen brutto):
1. Fa. Wöhrl GmbH 165.361,81 €
2. Fa. … 183.099,71 €
3. Fa. … 209.575,28 €
9. Teuerstnehmender Bieter 328.888,15 €
Die Fa. Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH, Schrobenhausen, hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Ingenieurbüro Schönenberg & Partner schlägt vor, der Fa. Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH, Schrobenhausen, den Auftrag zur Ausführung der Kanalsanierung in Höhe von 165.361,81 € brutto zu erteilen.
Herr Schönenberg erläuterte die geplante Baumaßnahme und auch die Kostenmehrung gegenüber der Kostenberechnung, die bei 120.000,00 € liegt. Das günstigste Angebot liegt also um 38% darüber. Aufgrund des Preisgefüges in den Angebotssummen ist davon auszugehen, dass die Kostenberechnung hier auf der günstigen Seite liegt. Die Preise in der Kostenberechnung entstehen aus einem langjährigen Mittel von vergangenen Baumaßnahmen. Bei der nun erforderlichen Baumaßnahme kommen ungünstige Faktoren zusammen. Diese sind Verkehrsbehinderungen in der Münchener Straße, sehr enge Bauverhältnisse im Bereich „Kleines Kaufhaus“ und die Anpassung an den Bestand im Bereich Neue Ortsmitte.
Das Ingenieurbüro Schönenberg & Partner sieht noch Möglichkeiten in der Feinabstimmung. Manche Positionen können voraussichtlich eingespart werden.
Beschluss
Die Fa. Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH, Schrobenhausen, wird mit der Durchführung der Kanalbauarbeiten zur Niederschlagswassereinleitung in der Neuen Ortsmitte zum Preis von 165.361,81 € brutto entsprechend dem Angebot vom 15.02.2016 beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Städtebauförderung;
Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK);
Beratung und Beschlussfassung über die eingereichten Vorschläge zur Aufnahme in das IKEK;
Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 15.12.2015 (öffentlicher Teil)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.02.2016
|
ö
|
Beschliessend
|
6 |
Sachverhalt
Zur Erstellung des interkommunalen Entwicklungskonzepts sollten bis Mitte Januar Vorschläge eingereicht werden. Vorschläge kamen von der SPD-Fraktion, 2. Bürgermeister Vaas und den Gemeinderatsmitgliedern Colombo, Kreß und Zandt.
Vorschlag 1. Bürgermeister Popp und Geschäftsleitung:
Auslagerung Feuerwehr Allershausen
Umnutzung "Schmeller-Anwesen"
Neue Ortsmitte BA 1 und 3
Glonnsteg Reckmühle
Allershausener See
Vorschlag SPD:
Erwerb von Grundstücken am Allershausener See für Ausgleichsflächen
Erwerb von Grundstücken am Sportgelände für eine weiterführende Schule
Fernbushaltestellen im Zuge der Südumfahrung von Allershausen
Tiefgarage für Neue Ortsmitte
Koordiniertes Gesamtkonzept für "Leitungen"
Bürgersaal
Vorschlag 2. Bürgermeister Vaas:
Auslagerung Feuerwehr
Bürgerhaus
Vorschlag Colombo:
Bürgerhaus nach Auslagerung Feuerwehr
Vorschlag Kreß:
Aussegnungshalle
Unterkellerung/Tiefgarage Johannes-Boos-Platz
Sozialer Wohnungsbau (Mehrgenerationenhaus)
Vorschlag Zandt:
Weiterführende Schule in Allershausen
In der heutigen Sitzung kamen noch folgende weitere Vorschläge:
Herr Held: Überarbeitung/Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Herr Schrödl: Radweg entlang der Amper
Frau Gründel: Radweg Aiterbach - Unterkienberg, Verbreiterung der Glonnbrücke
Herr Lerchl: Planung für Radwegenetz im Zuge Agenda 21 fortzuschreiben
Herr Schuhbauer: Neugestaltung Dorfplatz Aiterbach
Beschluss
Für das interkommunale Entwicklungskonzept (IKEK) werden folgende Maßnahmen und Projekte vorgeschlagen:
Auslagerung Feuerwehr Allershausen
Umnutzung "Schmeller-Anwesen"
Neue Ortsmitte BA 1 und 3
Glonnsteg Reckmühle
Allershausener See
Erwerb von Grundstücken am Allershausener See für Ausgleichsflächen
Weiterführende Schule in Allershausen - Erwerb von Grundstücken am Sportgelände
Fernbushaltestellen
Tiefgarage für Neue Ortsmitte
Koordiniertes Gesamtkonzept für "Leitungen"
Bürgersaal/Bürgerhaus
Aussegnungshalle
Unterkellerung/Tiefgarage Johannes-Boos-Platz
Sozialer Wohnungsbau (Mehrgenerationenhaus)
Überarbeitung/Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Radweg entlang der Amper
Radweg Aiterbach - Unterkienberg, Verbreiterung der Glonnbrücke
Planung für Radwegenetz im Zuge Agenda 21 fortschreiben
Neugestaltung Dorfplatz Aiterbach
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Antrag des CSU Ortsverbandes Allershausen zur Überlassung des Rathausfoyers für eine Ausstellung über die 50 jährige Geschichte des Ortsverbandes im Juli 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.02.2016
|
ö
|
Beschliessend
|
7 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 29.01.2016 beantragt der CSU Ortsverband Allershausen die Überlassung des Rathausfoyers für eine Ausstellung über die 50-jährige Geschichte des OV vom 11. bis 27.07.2016.
Lt. Auskunft der Kommunalaufsicht ist das nicht ganz unbedenklich. Nachdem zu diesem Zeitpunkt keine Wahlen sind, könnte man dem Antrag grundsätzlich zustimmen. Allerdings müsste man den Zulassungsanspruch auf örtliche Parteigliederungen (Ortsverband) und auf Veranstaltungen mit örtlichem Bezug beschränken. Auf diese Weise können extreme Parteien, die möglicherweise Wahlkampf machen wollen, von einer Nutzung der gemeindlichen Gebäude ausgeschlossen werden.
Diskussionsverlauf
Herr Lerchl wandte sich gegen eine Überlassung des Rathauses für derartige Zwecke, mit dem Hinweis, dass vor einigen Jahren die Nutzung der Aula im Kinderhaus Ampergrund durch die PFW von der CSU kategorisch abgelehnt wurde.
Herr Raith plädierte dafür, eine generelle Regelung zu treffen, wer die gemeindlichen Gebäude nutzen darf.
Herr Lerchl ergänzte seine vorherigen Ausführungen mit dem Hinweis auf die Nutzung des Rathauses in Augsburg, die die AfD gerichtlich durchgesetzt hatte.
Die Gemeinderatsmitglieder Colombo und Kopp stellten die Frage, wie dann die Handhabung in Wahljahren sein soll.
In Wahljahren wäre dann halt die Nutzung öffentlicher Gebäude durch politische Organisationen ausgeschlossen, so Gemeinderatsmitglied Schrödl.
Herr Held gab zu bedenken, dass es sich nur um eine Ausstellung für die Dauer von 2 Wochen handelt.
Gegen die Überlassung von gemeindlichen Gebäuden an politische Organisationen sprach sich 2. Bürgermeister Vaas aus.
Bürgermeister Popp stellte einen Kompromissvorschlag (generell und nur für örtliche Parteien und Gruppierungen zu besonderen Anlässen) zur Abstimmung.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12
zum Seitenanfang
8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
|
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
|
23.02.2016
|
ö
|
Beratend
|
8 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Popp gab bekannt:
- Übersicht über die aktuell gemeldete Zahl an Asylbewerbern - derzeit 84 auf drei Standorte. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen ist problematisch hinsichtlich des Schulbesuchs (Schulpflicht) und des Anspruchs auf einen Kindergarten-Betreuungsplatz zu sehen.
Frau Kreß wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Allershausen dringend Wohnungen gesucht werden.
Herr Lerchl stellte die Frage, ob sich nicht die Gemeinde im sozialen Wohnungsbau engagieren sollte.
Lt. 1. Bürgermeister Popp hat man sich auch schon im Kreistag bzw. in Bürgermeisterdienstbesprechungen mit dieser Thematik befasst. Im Kreistag besteht die Auffassung, dass das die Kommunen machen sollten, nicht der Landkreis. Seiner Meinung nach sind Gemeinden von der Größe Allershausens mit dieser Aufgabe überfordert.
Herr Raith bat um Ermittlung, wie viele bzw. welche Straßen noch nicht auf LED-Beleuchtung umgerüstet sind (einschl. Ortsteile). Eine entsprechende Anfrage ist an die Bayernwerk AG zu stellen.
Datenstand vom 14.03.2016 11:31 Uhr