Datum: 08.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2016
2 Breitbanderschließung der Gemeinde Allershausen; Vorstellung des weiteren DSL-Ausbaus im Gemeindegebiet; Vorstellung durch Herrn Räbiger, Firma Corwese; Beratung und Beschlussfassung
3 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage und Carport durch Bernd und Yvonne Jacobs auf der Fl.Nr. 1318/2, Gemarkung Allershausen
4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen durch Huber Ralf auf der Fl.Nr. 1323/20 und 1323/21, Gemarkung Allershausen
5 Umbau eines Fahrsilos in eine landwirtschaftliche Unterstellhalle durch Alfons Sixt auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Allershausen
6 Gemeindeverbindungsstraße Unterkienberg - Aiterbach; Sanierung Bankett - Vorstellung Sanierungsmöglichkeiten und Festlegung der weiteren Maßnahmen; Hinweis auf TOP Nr. 10 (öff. Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2016
7 Erneuerung/Ausbau der Kesselbodenstraße; a) Grundsatzbeschluss zur Durchführung; b) Auftragsvergabe Planung Lph 1-5 HOAI, Vermessungsleistungen und zusätzliche Leistungen
8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2016 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Breitbanderschließung der Gemeinde Allershausen; Vorstellung des weiteren DSL-Ausbaus im Gemeindegebiet; Vorstellung durch Herrn Räbiger, Firma Corwese; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Eingangs führte Herr Räbiger aus, dass im letzten Jahr der DSL-Ausbau im Gewerbegebiet und in der Reckmühle abgeschlossen werden konnte. Anhand von Karten zeigte er den aktuellen Ausbauzustand der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet auf. Nach der Markterkundung stehen noch nicht in allen Bereichen flächendeckend 30 MBit zur Verfügung. Die Telekom stellt teilweise im Eigenausbau bis zu 30 MBit zur Verfügung. Es gibt aber einige Bereiche mit 16 Mbit und weniger. Hier greift das dritte Förderprogramm des Freistaats, um auch diese Bereiche mit mindestens 30 MBit zu versorgen. Im dritten Förderverfahren stehen 560.000,00 € zur Verfügung.

Herr Räbiger zeigte auf, was machbar ist in den unterversorgten Bereichen. Zum Teil ist Glasfaser bis ins Haus günstiger als der Aufbau von sog. DSLAMs. Anhand der Kostenaufstellung erläuterte er die Kosten für die jeweiligen Bereiche und den gemeindlichen Eigenanteil, der maximal bei 328.000,00 € liegt. Die Ausschreibung soll nach seinen Worten erst nach der Detailmeldung zur Ist-Versorgung der Telekom erfolgen. Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, was die Gemeinde will.

Diskussionsverlauf

Die Frage von Herrn Schrödl, ob die 30 MBit auch für Fernsehanbieter (Streaming) ausreichend sind, beantwortete Herr Räbiger mit "Ja".

Herr Mück wollte wissen, ob die Verlegung bis ins Haus vorgesehen ist.
So ist seine Planung und Kostenberechnung, die Antwort von Herrn Räbiger.

Auf Nachfrage von Herrn Lerchl bestätigte Herr Räbiger, dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, so wie zuletzt schon im Finkenweg geschehen, bei Straßenbaumaßnahmen Leerrohre etc. vorzusehen und mit zu verlegen.

Herr Held merkte an, dass das "Amperwerk" ja eigentlich zur Gemeinde Kranzberg gehört. Warum soll dann die Gemeinde Allershausen einspringen und sich womöglich über den "Tisch ziehen" lassen.

Der Ausbau im Gemeindebereich Kranzberg hört bei der Fa. Müller Apparatebau auf. Eine Versorgung der Gebäude "Amperwerk" ist von dort aus nicht vorgesehen.

Herr Colombo spricht sich für den Vorschlag von Herrn Räbiger zur Ausschreibung mit der Kostendeckelung aus. Dann können immer noch Einzelgehöfte ausgenommen werden.

Herr Glück regte an, evtl. den "Zwingler-Hof" mit aufzunehmen und dann den Ausbau zum Amperwerk von Allershausen her durchzuführen.

Die Mehrkosten hierfür bezifferte Herr Räbiger auf ca. 30.000,00 €, wovon die Gemeinde ca. 12.000,00 € zu tragen hätte.

2. Bürgermeister Vaas bot an, zunächst erst einmal bei Herrn Zwingler wegen der Notwendigkeit der Breitbanderschließung für sein Gehöft anzufragen. Gleiches gilt für das Amperwerk und den Zieglerhof.

Herr Lerchl griff den Einwand von Herrn Held bezüglich einer möglichen Kostenbeteiligung der Gemeinde Kranzberg auf. Außerdem wollte er wissen, wie es sich mit dem Gemeinderatsbeschluss verhält, dass asphaltierte Gehwege generell nach Bauarbeiten gepflastert werden sollen.

Das kann nicht in der Ausschreibung gefordert werden und die Kosten werden auch nicht bezuschusst. Allerdings kann in der Ausschreibung darauf hingewiesen werden, dass Gehwege zu pflastern sind und die Gemeinde dazu Vereinbarungen abschließen wird, so Herr Räbiger.

Herr Mück stimmt den Ausführungen von Herrn Colombo zu. Wie von 2. Bürgermeister Vaas vorgeschlagen, soll mit den Eigentümern der Anwesen Amperwerk, Zieglerhof und Zwinglerhof wegen der Notwendigkeit erst noch mal gesprochen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den weiteren Breitbandausbau im Gemeindegebiet nach Vorschlag 2 des Büros Corwese im Rahmen des dritten Förderprogramms des Freistaats Bayern.
Die Ausschreibung erfolgt nach Vorliegen der Detailmeldung der Telekom zur Ist-Versorgung mit der Kostendeckelung auf max. 935.000,00 €. Danach ist zu entscheiden, ob und wie ggf. der Ausbau der Breitbandversorgung zu den Einzelanwesen Amperwerk, Zieglerhof und Zwingerhof erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage und Carport durch Bernd und Yvonne Jacobs auf der Fl.Nr. 1318/2, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Glonnfeld. Für das Doppelhaus sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig:

?                Dachneigung (statt 27° neu 38°)
?                Baufenster (Verschiebung nach Süden, bedingt durch Standort Garagen)
?                Standort Garagen

Erforderliche Stellplätze werden nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Glonnfeld" für Baufenster und Dachneigung werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen durch Huber Ralf auf der Fl.Nr. 1323/20 und 1323/21, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Bereich des Bebauungsplans Glonnfeld II.
Es liegt eine Freistellungserklärung der Gemeinde zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit jeweils 1 WE aus dem Jahr 2011 vor.
Der aktuell geplante Wohnhauskörper liegt innerhalb des festgesetzten Baufensters.
Für die westliche Doppelhaushälfte wird eine Befreiung von der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten beantragt.
Lt. Bebauungsplan ist in diesem Bereich nur eine WE pro Haushälfte zulässig. Beantragt wird zur zulässigen WE eine weitere Einliegerwohnung. Es soll im EG eine barrierefreie Einliegerwohnung und im OG und DG eine kleine Wohnung geschaffen werden. Die östliche Haushälfte beinhaltet eine Wohneinheit.

Es sind folgende Festsetzungen des B-Plans berührt:

?        Anzahl der Wohneinheiten (westliche WE eine weitere Einliegerwohnung)
?        fehlendes Baufenster für PKW-Stellplätze

Der Verwaltung sind bisher keine beantragten Befreiungen dieser Art im B-Plan Glonnfeld II bekannt. Nach Ansicht der Verwaltung  stellt eine Befreiung von der Anzahl der Wohneinheiten (je Doppelhaushälfte 1 WE) eine  Änderung  eines Grundzuges der Planung dar. Eine Befreiung würde für andere Parzellen Bezugsfälle schaffen, die den Planungsgedanken des Bebauungsplans Glonnfeld II hinsichtlich Gesamteinwohnerzahl/Auswirkungen der Baugebietsausweisung (s. Ziffer 4.6 der Begründung) in Frage stellen würden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass bei einer Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht nur der Planungsgedanke im "Glonnfeld II" berührt wird. Es würden auch Bezugsfälle für andere Baugebiete geschaffen.

Eine Reihe von Gemeinderatsmitgliedern (u.a. Schrödl, Held, Huber Nina, Lerchl) sahen den Antrag nicht so problematisch. Entscheidend ist, dass der Baukörper nicht größer wird und sich in die bereits bestehende Bebauung einfügt. Gerade in der derzeitigen Situation ist es zu begrüßen, wenn Wohnraum geschaffen wird. Es handelt sich um eine klassische Nachverdichtung, auch wenn die Argumente der Bauverwaltung durchaus stichhaltig sind.

Einzig Huber Christian teilte die Bedenken von 2. Bürgermeister Vaas und wies darauf hin, dass sich schließlich schon eine Reihe von Eigentümern an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten haben. Wie soll man diesen Bauherren das erklären?

Beschluss

Die Gemeinde erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Anzahl der Wohneinheiten, fehlendes Baufenster für Stellplätze) wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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5. Umbau eines Fahrsilos in eine landwirtschaftliche Unterstellhalle durch Alfons Sixt auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Freisinger Straße.
Das bestehende Fahrsilo befindet sich nicht im Baufenster. Die Grundmaße der Halle sind 11,45 m x 27,21 m. Die Wandhöhe der Unterstellhalle beträgt 5,24 m und hat eine Dachneigung von 20°.
Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit fanden bereits im Vorfeld Gespräche im Landratsamt Freising mit positiven Ergebnissen statt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Freisinger Straße" hinsichtlich des fehlenden Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Gemeindeverbindungsstraße Unterkienberg - Aiterbach; Sanierung Bankett - Vorstellung Sanierungsmöglichkeiten und Festlegung der weiteren Maßnahmen; Hinweis auf TOP Nr. 10 (öff. Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 02.02.2016 wurden bereits die verschiedenen Varianten vorgestellt, die zur Behebung der ständigen Schlaglochsituation führen würden.

Variante 1: Bankettbefestigung mit Rasengittersteinen
Kostenschätzung: ca. 204.000,00 €

Variante 2: Bankettverfestigung mit Zement (System Kutter Novohflex Bankett)
Kostenschätzung gesamt: ca. 86.500,00 € (Fremdleistungen ca. 72.000,00 €, Eigenleistung Bauhof ca. 14.500,00)

Zusätzlich: Fahrbahnmarkierung sinnvoll
Kostenschätzung: ca. 7.200,00 €

Variante 3: Sanierung jährlich durch Firma
Kostenschätzung: ca. 1.520.000,00 €

Im Diskussionsverlauf wurden einige Fragen zur Variante 2 gestellt, die nachstehend näher erläutert werden sollen:

-        Ausweichstellen schaffen:
Ausweichstellen lassen sich nur in Verbindung mit Grunderwerb schaffen, dieser muss zunächst bei den Eigentümern angefragt werden. Es spricht technisch nichts dagegen, noch Ausweichstellen nach der Sanierung der Bankette durchzuführen.

-        Haltbarkeit der Bankettbefestigung:
Fa. Kutter schreibt: „Aufgrund unserer Erfahrungen mit Bodenverfestigungen im Allgemeinen und den in den letzten 4 Jahren ausgeführten Bankettverfestigungen gehen wir von einer Haltbarkeit von >15 Jahren aus.
Da es noch kein Regelwerk für diese Bauweise gibt, geben wir in Anlehnung an die ZTV-BEA als Instandhaltungsmaßnahme eine Gewährleistung von 2 Jahren.“

-        Referenzprojekte dieser Bankettverfestigung:
Fa. Kutter schreibt: „In ihrer Umgebung haben wir leider noch keine Bankettverfestigung ausgeführt. Die nächstliegenden Strecken liegen im Raum Ravensburg, Dinkelsbühl und Crailsheim.“

-        Eignung des vorhandenen Bodens prüfen:
Fa. Kutter schreibt: „Die augenscheinliche Beurteilung des anstehenden Bankettmaterials lässt eine gute Eignung vermuten. Für eine definitive Beurteilung der Eignung und gesicherte Festlegung des Bindemittelbedarfes sind Erstprüfung durch Probenahme des anstehenden Bankettmaterials vor Ort und Laboranalyse erforderlich – siehe unser Angebot Pos. 01.0030.“

-        Referenzen der Fa. Kutter:
Die Fa. Kutter ist ein renommiertes Unternehmen, das für staatliche Bauämter und Autobahndirektionen arbeitet.
Sie ist Spezialist für Straßenerhaltung und bietet eine Vielzahl von Systemen an, die zum Straßenerhalt dienen und vorhandene Straßen länger leben lassen.
Auch in meinem Seminar an der BVS wurde uns von dem Dozenten (aus dem staatlichen Bauamt Kempten) immer wieder die Fa. Kutter als Beispiel genannt.
Beispiel Deckensanierung BAB A9 bei Garching.

-        Zur Beteiligung Rohrdorfer
hat Herr Goldbrunner von der Firma erfahren, dass seit 2014 fast kein Kies herausgefahren wurde. Die Fa. Rohrdorfer stimmt einer Kostenbeteiligung für die Bankettsanierung nicht zu. Bereits vor ca. 4 Jahren wurde die Firma an Sanierungskosten beteiligt. Sie bietet aber an, dass der zur Maßnahme erforderliche Kies kostenlos aus der Grube entnommen werden darf.
Eine Aufstellung der abgefahrenen Mengen liefert die Firma in den nächsten Tagen.

-        Im Bereich der Jobsterstraße
ist eine Bankettverfestigung mit diesem System nicht wirtschaftlich, es sind hier keine Schlaglöcher in großem Maße vorhanden. Hier ist eine Auffüllung der tiefer liegenden Bankette in Verbindung mit stellenweiser Reparatur der Fahrbahn im konventionellen Bauverfahren zielführender! Hier liegt außerdem bewusst das Bankett deutlich unter Fahrbahnkante, um das Ausspülen von Erdreich aus den Feldern auf die Straße zu verhindern.

Das technische Bauamt schlägt vor, die Fa. Kutter mit der Variante 2 (Bankettsanierung mittels Novohflex) zu beauftragen. Zusätzlich sollten die Fahrbahnränder markiert werden, um die vorhandene Fahrbahnkante optisch hervorzuheben.

Es ist geplant, die erforderlichen Zuarbeiten durch den Bauhof ausführen zu lassen.

Hinweis:
Die Fahrbahn der GVS ist stellenweise schadhaft, so dass vor Ausführung der Bankettmaßnahme eine punktuelle Sanierung der Fahrbahn erforderlich ist. Es werden hierfür derzeit Angebote eingeholt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkte an, dass im Jahr 2017 die Glonnbrücke gesperrt wird und dann sicherlich ein Teil des Umleitungsverkehrs über diese Straße laufen wird. Es ist in jedem Fall mit einer stärkeren Beanspruchung als "normal" zu rechnen. Schäden wären dann innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungszeit durch die ausführende Firma zu beheben.

Herr Kortus bat darum, bei den Gemeinden, in denen vergleichbare Arbeiten bereits ausgeführt worden sind, bezüglich deren Erfahrungen nachzufragen. Außerdem wollte er wissen, ob die Gemeinde entlang der Straße über Grundstücke verfügt, um evtl. Ausweichbuchten anzulegen. Wo dies sinnvoll erscheint, sollten Ausweichmöglichkeiten geschaffen und ggf. der Grund erworben werden.

Herr Mück sprach sich für die vorgeschlagene Fahrbahnmarkierung aus.

Herr Raith trat für eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h ein.

Nach Ansicht von Frau Kopp sollten die Begrenzungspfosten wieder im Abstand wie bisher gesetzt werden und auf keinen Fall eine Fahrbahnverbreiterung durch das sanierte Bankett erfolgen.

Christian Huber regte an, den gesamten Humus bzw. derzeitigen Boden an den Banketten raus zu nehmen und das Angebot der Fa. Rohrdorfer annehmen, kostenlos den erforderlichen Kies bereit zu stellen.

Herr Held unterstrich die Ausführungen von Herrn Kortus, auf jeden Fall zusätzliche Ausweichbuchten vorzusehen und den erforderlichen Grunderwerb durchzuführen.

Beschluss

Der Auftrag für die Bankettsanierung an der GVS Unterkienberg – Aiterbach wird an die Fa. Kutter Spezialstraßenbau GmbH und Co.KG in Hanau zum Preis von 72.184,21 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Erneuerung/Ausbau der Kesselbodenstraße; a) Grundsatzbeschluss zur Durchführung; b) Auftragsvergabe Planung Lph 1-5 HOAI, Vermessungsleistungen und zusätzliche Leistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Wie im Finanzausschuss und im Gemeinderat bereits mehrfach besprochen, soll die Kesselbodenstraße im Gewerbegebiet in den Jahren 2017/18 erneuert/verbessert werden. Im Haushalt für dieses Jahr sind die Kosten für die Vorplanung eingestellt.

Es ist zunächst der Grundsatzbeschluss zur Erneuerung/zum Ausbau der Kesselbodenstraße zu fassen. Außerdem sind die Planungsleistungen zu vergeben.

Für die Ingenieurleistungen liegt ein Angebot des IB Schönenberg+Partner vor. Zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 bis 5 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung) beauftragt werden. Dazu kommen noch Vermessungsleistungen und zusätzliche Leistungen wie Spartenbestandspläne udgl.. Die Gesamtkosten betragen für diese Leistungen nach der HOAI, Zone II Mindestsatz auf der Basis der Kostenschätzung 53.959,66 € brutto.

Es wird vorgeschlagen das Ingenieurbüro Schönenberg+Partner mit den Planungsarbeiten zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Herr Held bat darum, dass das Planungsbüro Lösungen für die Parkplatzsituation aufzeigen soll.

Herr Mück regte an, dass mehrere Vorschläge als Diskussionsgrundlage erarbeitet werden sollten. Außerdem ist der Ausbaubereich noch abzustimmen (bis Umkehre?).

Beschluss 1

a) Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme

Der Gemeinderat beschließt den Ausbau bzw. die Erneuerung der Kesselbodenstraße in den Jahren 2017/18 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Auftragsvergabe Planung Lph 1-5, Vermessungsarbeiten und zusätzliche Leistungen

Das Ingenieurbüro Schönenberg+Partner, Rüdesheimer Str. 15, München erhält den Auftrag für die Planungsarbeiten lt. Angebot vom 17.12.2015 (Leistungsphasen 1-5 sowie Vermessungsarbeiten und zusätzliche Leistungen) zum Ausbau bzw. zur Erneuerung der Kesselbodenstraße. Die Planungsleistungen werden nach der HOAI, Zone II Mindestsatz vergütet. Vorläufiges Honorar nach der Kostenschätzung 53.959,66 € brutto.

Das Ing.-Büro hat mehrere Planungsvarianten als Entscheidungsgrundlage zum Ausbau vorzulegen und Parkplatzlösungen aufzuzeigen. Nach der Bestandsaufnahme ist der Ausbaubereich noch festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö 8

Sachverhalt

Herr Glück teilte mit, dass die Bauarbeiten zur Erneuerung der Autobahnbrücke (BW 101) nach Laimbach am 29.03. beginnen und die Straße dann gesperrt ist.

Herr Raith berichtete von einer Besprechung zum "Markenzeichen Allershausen". Es wurde festgelegt, wer ggf. in den Arbeitskreis einbezogen werden soll. Demnächst gehen entsprechende Anschreiben raus. Weitere Vorschläge sind ggf. an ihn zu richten.

Herr Kortus wies auf Schäden am Verkehrskreisel in Oberallershausen hin und bat um Prüfung der Gewährleistung. Sinnvoll wäre es, die Randsteine abzuschrägen.
Unter Umständen sind die Schäden auch durch Fahrzeuge entstanden, die die Windkraftanlage nach Kammerberg angeliefert haben.

Frau Kreß wollte wissen, wann die Straßenbeleuchtung in Aiterbach auf LED umgerüstet wird.

Dazu Herr Raith. Bereits in der letzten Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, diesbezüglich bei der Bayernwerk AG nachzufragen.

Lt. GL Vachal liegt noch keine Antwort vor.

Herr Schuhbauer fragte nach, ob die Jobsterstraße wieder für den allgemeinen Verkehr aufgemacht wird, wenn die Autobahnbrücke erneuert wird.

Dies ist durchaus möglich und wird geprüft, so der Vorsitzende.

Gemeinderatsmitglied Schrödl bat darum, Jugendpfleger Wörmann zur Sauberhaltung des Umfelds um den Jugendtreff anzuhalten. Dies könnten die Jugendlichen doch durchaus selber machen, so seine Meinung.

2. Bürgermeister Vaas verwies auf die dieser Sitzung beigefügten umfangreicheren Unterlagen zu Bauanträgen. Das soll so beibehalten werden, war die einhellige Zustimmung der Gemeinderatsmitglieder.

Frau Gründel sprach das "Biber-Problem" an. Zu ihrer Nachfrage, wer für die Bibersicherungen an Bäumen entlang der Amper zuständig ist, erhielt sie die Auskunft, dass das das Wasserwirtschaftsamt ist. Man werde an das WWA bzw. die Flussmeisterstelle diesbezüglich herantreten, so der Vorsitzende.

Datenstand vom 24.03.2016 14:13 Uhr